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Junil 2007

 

 

 

 

 

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WasserInBürgerhand!

   

 


Berliner Wassertisch


Daten und Fakten

zum Volksbegehren

„Schluss mit Geheimverträgen -
Wir Berliner wollen unser Wasser zurück“


 

Die Teilprivatisierung der Berliner Wasserbetriebe im Jahr 1999 durch Beschluß des Parlaments und des Berliner Senats war ein schwerer Fehler.

Die Verträge sind geheim und haben unerträgliche Folgen für die Berliner Bevölkerung. Die Ursachen der Preissteigerungen Wasser werden vernebelt. So überkompensieren die Preissteigerungen den Rückgang des Wasserverbrauchs.

Wir wollen mit dem Volksbegehren Klarheit und Wahrheit auf den Tisch!

Allen Bürgern soll bewußt werden, was in den geheimen Verträgen zu unseren Lasten von der Regierung beschlossen worden ist. Liegt die Wahrheit auf dem Tisch, werden wir entscheiden, wie es weiter gehen soll. Unser Ziel ist RE-Kommunalisierung der Wasserbetriebe Berlin.

Detaillierte Informationen finden Sie auf der Internetseite des Wassertisches (www.berliner-wassertisch.net)

 

DATEN UND FAKTEN

Die öffentlichen Wasserbetriebe und die negative Wirkung der Teilprivatisierung


Verteilung der Gewinne auf die Gesellschafter -
Das Land Berlin hält 50,1% und die Privaten Konzerne RWE /Veolia 49,9%

Fazit: Obwohl den Privaten nur 49,9 % der Anteile gehören, kassierten sie von 2000 bis 2006 insgesamt 73 % des Gewinns!

 

Preiserhöhungen nach der Teilprivatisierung

Mit dem 1999 vom Parlament beschlossenen Teilprivatisierungsgesetz und dem dazugehörigen Vertrag (geheimen Konsortialvertrag) wurden die Tarife für die Wasserversor-gung und Entsorgung bis zum 31.12.2003 gedeckelt, d.h. es waren nur Änderungen in der Tarifstruktur zulässig, die insgesamt jedoch nicht zu einer höheren Belastung aller Tarifkunden führen durften. Ab 1.1.2004 wurden dann jährlich die Preise angehoben, damit die versprochene Rendite an RWE und Veolia von den Berlinern über die Preis eingenommen werden konnte. Zum Teil mußte das Land per „disproportionaler Gewinn-verteilung“ auf Teile seines Gewinns verzichten, damit die Forderungen der Privaten erfüllt werden konnten.

Fazit: Drastische Preissteigerungen sind die Folge der Privatisierung.

Das Betriebsnotwendige Kapital ist die Bemessungsgrundlage für die garantierte Rendite an RWE und Veolia. Der jährliche Zins darauf ist im geheimen Konsortialvertrag garantiert worden. (Rendite plus 2%) Wie das betriebsnotwendige Kapital sich tatsächlich errechnet – berechnet über Monatsdurchschnitte – ist geheim.

 

Entwicklung des betriebsnotwendigen Kapitals in Mio. €
(Bemessungsgrundlage für die Rendite der Privaten Eigentümer)


Fazit: Die Berechnungsgrundlage für die garantierte Rendite steigt jährlich an, da die jeweiligen Investitionen dem betriebsnotwendigen Kaptal jährlich hinzugerechnet werden. Damit nimmt auch der vertraglich vereinbarte Gewinn für RWE und Veolia zu.

Bei einem Monopolbetrieb bestimmt der im Wasserpreis kalkulierte Renditezins, die Höhe des Gewinn des Betriebes.

Garantiert wurde im geheimen Konsortialvertrag die Rendite plus 2 Prozent (Formel R+2) zuzüglich des Wertes der sogenannten „Effizienzsteigerungsklausel“ mit einem (hochge-rechneten) Gegenwert von 233,8 Mio. € für RWE und Veolia.
Da der sogenannte Risikozuschlag auf die Rendite plus 2% und die Effizienzsteigerungsklausel vom Berliner Verfassungsgericht für Nichtig erklärt worden sind, wurde das Teilprivatisierungsgesetz 2003 novelliert und inhaltlich neue Formeln gefunden z.B. der Erhöhung der Abschreibungsmöglichkeiten in der Wasserpreiskalkulation, um die versprochene (verfassungswidrige) Rendite dennoch zu zahlen (Renditegarantie).

Was kümmert heute ein Urteil unseres Landesverfassungsgerichtshofs den Senat und marktmächtige Wasserkonzerne!

Entwicklung der durchschnittichen Rendite 10-jähriger Bundesanleihen der letzten 20 Jahre +2% (R+2) und des Verordnungszinssatzes

Der Senat von Berlin muß den Zinsatz genehmigen, der den Kunden im Wasserpreis berechnet wird (Verordnungszinssatz). Ist der Verordnungszinssatz kleiner als die garantierte Rendite (r+2%), so ist das Land verpflichtet per “disproportionaler Gewinnverteilung“ den „Nachteilsausgleich“ bei den Investoren vorzunehmen, also auf Teile seines eigenen Gewinns zu verzichten! Die Privaten vereinnahmen eine steigende Rendite auf das von Ihnen eingelegte Kapital von 3.050 Mio.DM = 1.790 Mio.€ im Jahr 1999!

Investitionen

Im Vertrag mit RWE/Vivendi (heute Veolia) wurde bis 2009 eine Investitionssumme von 2,55 Mrd. € zugesagt. Was danach kommt, ist unklar!

Beschäftigte

Betriebsbedingte Kündigungen sind aufgrund des „Vertrages des Vertrauens“ bis 2014 ausgeschlossen. (Im Betrieb wurde dennoch Personal abgebaut, die Kürzung der Instandhaltungssummen und Insourcing kostete zudem Tausende Arbeitsplätze im Handwerk, sowie in anderen vorgelagerten Unternehmen (Tiefbauunternehmen, Ingenieurleistungen).

Laufzeit des Vertrages

Der Konsortialvertrag des Landes Berlin mit den Investoren vom 18.Juni 1999 wurde auf unbestimmte Zeit geschlossen. Er kann frühestens zum 31. Dezember 2028 ordentlich gekündigt werden.

Gesetzesänderungen 2006

Das Teilprivatisierungsgesetz Berliner Wasserbetriebe wurde am 28.Juni 2006 durch Beschluß des Berliner Abgeordnetenhauses durch ein neues Betriebegesetz„ ersetzt“. Die geheimen Verträge des Konsortialvertrages gelten weiter.


Geplante Änderung des Betriebegesetzes 2007

Der Tarif soll umgestellt werden. Erstmalig sollen ab 1.7.2007 die Wasserkunden einen Grund- und einen verbrauchsabhängigen Arbeitspreis bezahlen. Zunächst erfolgt eine Staffelung im Grundpreis. Ziel der Wirtschaft ist es, einen Mengenrabatt für Großabnehmer durchzusetzen. Bisher steht aber im Betriebegesetz “Mengenrabatte auf Arbeitspreise sind unzulässig“ und ist deshalb verboten.

Deshalb soll im Herbst 2007 das Betriebgesetz durch Beschluß des Parlamentes geändert werden.

Vor dem Hintergrund der Renditegarantie im geheimen Vertrag bedeutet die Streichung dieses Satzes:

- Senkung der Preise für Großabnehmer,
- noch höhere Preise für Kleinsthaushalte, sowie Bewohner von Ein- und Zweifamilienhäusern.

Am Ende bedeutet diese neue Verteilung der Preise, daß zwei Drittel der Verbraucher mehr belastet werden und ein Drittel der Verbraucher weniger. Insgesamt muß die Sunme vereinnahmt werden, die nötig ist, um die versprochene steigende Rendite an die Privaten zu erfüllen.

 

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