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10. Dezember 2007

 

 

 

 

 

 

 

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Märkische Oderzeitung, 5.12.2009

Abwasser-Abfuhr unter Polizeischutz

Von Ingolf Bunge

   

Rauen. (MOZ) Der Kampf von Familie Plenzke aus Rauen gegen den Anschluss an die Kanalisation hat eine neue Stufe erreicht. Gestern ließ der Wasserverband Fürstenwalde und Umgebung unter Polizeischutz die Abwassergrube leeren. Der Anwalt der Betroffenen spricht von Faustrecht. Barbara Plenzke beklagt, dass durch das Abpumpen ihre Kleinkläranlage beeinträchtigt und damit ihre Hauswasser-Versorgung - vor allem die Toilettenspülung, mattgesetzt sei. Die Geschäftsführung des Abwasser- Zweckverbands hat gestern um 11 Uhr in Rauen eine große Streitmacht auffahren lassen: mindestens sechs Polizisten, zwei Rechtsanwälte und mehrere Mitarbeiter. "Wir holen das Abwasser, weil für den Verband die Pflicht besteht, das Wasser zu entsorgen", sagte die Vollziehungsbeauftragte des Zweckverbands, Marion Günther, und zückte eine Pressemitteilung. Indessen gingen Verbandsmitarbeiter und der Fäkalien-Fahrer auf das Grundstück, um aus mehreren unterirdischen Becken Wasser und Schlamm abzupumpen. Eigentümerin Barbara Plenzke hatte als stillen Protest eine Schubkarre voll Mist in ihre Einfahrt gestellt, blieb aber im Haus, moralisch unterstützt von einer Mitarbeiterin ihres Anwalts.

Plenzkes kämpfen seit Jahren über zahlreiche Prozesse gegen den Anschluss an den Abwasserkanal und somit gegen die Anschluss-Kosten. Sie verweisen auf ihre Kleinkläranlage, bei der kein Abwasser anfalle.

Dies sei einer von drei "schlimmen Fällen des Verbands bei 50000 Einwohnern", sagte dessen Rechtsanwalt Sven Hornauf. "Wir hatten gedacht, es ist mehr los hier, eine Demo oder auch passiver Widerstand. Darum haben wir so viel Polizei bestellt."

Der Zweckverband habe die Pflicht, alles Abwasser in seinem Gebiet zu beseitigen, heißt es in der Pressemitteilung. Die Grundstückseigentümer seien wiederholt aufgefordert worden, sich an die Abwasserleitung anzuschließen. Zugleich weigerten sie sich, Abwasser abfahren zu lassen. Kurzum: "Da eine ordnungsgemäße Entsorgung nicht festgestellt werden konnte, führt der Zweckverband die dezentrale Entsorgung heute zwangsweise durch", hieß es weiter. "Das entsprechende Urteil des Oberverwaltungsgerichts steht fest, jetzt wird's nur unnötig teuer", sagte Anwalt Hornauf.

Der Rechtsvertreter von Familie Plenzke, Stefan Sarrach, sagte hingegen: "Was ich heute erlebt habe, ist wirklich Faustrecht." Seine Mandanten seien in einem schwebenden Gerichtsverfahren über die Befreiung vom Anschluss- und Benutzerzwang. "Frau Plenzke bereitet ihr Abwasser auf, und das Verfassungsgericht sagt ausdrücklich, dass die Bürger ihr Wasser mehrfach verwenden dürfen." Obendrein, so Sarrach, habe der Zweckverband am Wochenende nur einen einfachen Brief geschickt, aber keinen Bescheid mit einer sogenannten Zwangsmittel-Festsetzung. "Es fehlte also schlicht die Rechtsgrundlage." Und zur Unverletzlichkeit der Wohnung gehöre auch der Garten.

 

 

 

     



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