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20. März 2008

 

 

 

 

 

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Märkische Oderzeitung, 18.3.2008

Verzweifelter Protest gegen
zwangsweisen Anschluss

Hintergrund

 

Rauen (GMD) Der jahrelange Streit zwischen Barbara Plenzke und dem Wasserverband Fürstenwalde ist am Dienstag eskaliert. Als der Verband sich mit Hilfe der Polizei Zugang zum Grundstück der Familie verschaffen wollte, um Vermessungsarbeiten durchzuführen, flüchtete sich die Rauenerin auf das Dach ihres Hauses.

Die Situation war zeitweise dramatisch. Barbara Plenzke klammerte sich in luftiger Höhe auf dem Dachfirst ihres Einfamilienhauses - der verzweifelte Protest einer Frau, die sich gemeinsam mit ihrem Mann seit Jahren gegen den Anschluss an die zentrale Kanalisation wehrt. Die Feuerwehr Fürstenwalde rückte mit ihrer Drehleiter an. Zwei Feuerwehrleute fuhren zu der verstörten Rauenerin rauf, redeten auf sie ein, und sicherten sie schließlich mittels Gurt und Absturzleine. Mit einem Notarztwagen wurde sie ins Klinikum Rüdersdorf gebracht. "Sie hat sich nervenärztlich behandeln lassen", sagte ihr Anwalt Stefan Sarrach. Der Landtagsabgeordnete der Linkspartei sprach von Faustrecht, das der Zweckverband durchgesetzt habe. Er will gegen diesen sowie die Polizeibeamten vor Ort Strafanzeige wegen Hausfriedensbruch und Körperverletzung erstatten. Es sei ungeheuerlich, sagte er. "Sie haben Frau Plenzke auf das Dach getrieben."

Vertreter des Zweckverbandes Wasserversorgung und Abwasserentsorgung Fürstenwalde (ZVWA) hatten gestern Vormittag auf dem Grundstück der Familie Plenzke Vermessungsarbeiten für den Abwasseranschluss an die zentrale Kanalisation durchgeführt. Es seien vorbereitende Maßnahmen für die eigentliche Vollstreckung des Anschlusszwanges, so Gisela Scheibe, Geschäftsführerin des ZVWA. "Wenn es keine Störung gegeben hätte, wären wir in zehn Minuten wieder weg gewesen", sagte sie.

Doch diese Störung gab es. Nachdem Barbara Plenzke weggebracht wurde, versuchten zwei Mitglieder des Interessenverbandes Dezentrale Abwasserbehandlung und Verwertung (IDAV) - letztendlich vergeblich - die Polizei und die Verbandsmitarbeiter am Betreten des Grundstücks zu hindern. Frau Plenzke habe ihm gesagt, so Karl-Otto Zabel, er solle niemanden auf das Grundstück lassen. Das Grundrecht auf Unverletzlichkeit der Wohnung erlaube einen solchen Rechtsverstoß nicht, sagte er. Wenn der Termin der Maßnahme nicht vorverlegt worden wäre, sagte Zabel, stünde er mit der Mistgabel vor dem Grundstück.

Genau davor fürchtete sich der Zweckverband, wie Gislea Scheibe sagte. Zunächst war der Besuch des Grundstücks auf 15 Uhr festgelegt worden. "Um 10.54 Uhr habe ich ein Fax bekommen, dass der Verband um 11 Uhr kommt", so Anwalt Stefan Sarrach. "Ein solch intensiver Eingriff in ein Grundrecht - und dann wird so lax mit Fristen umgegangen." Zudem habe man am Montag einen Eilantrag gestellt, der das Betreten des Grundstücks ohne Verwaltungsakt verhindern sollte. "Das Verwaltungsgericht Frankfurt (Oder) hat uns nach der Aktion gesagt, dass es sich erledigt hat", sagte Sarrach. Nach Angaben von Gisela Scheibe hingegen erlaube die Verbandssatzung ein Betreten des Grundstücks. Und als nächstes würden die Bagger anrücken, dann komme es zur Vollstreckung der gerichtlichen Anordnung.

Bereits seit acht Jahren besteht der Rechtsstreit zwischen dem Ehepaar und dem ZVWA. Die Plenzkes betreiben eine Nutzwasserrückgewinnungsanlage. Das Grundstück sei abwasserfrei, so ihr Anwalt. Das Wasser werde wiederverwendet. Das bezweifelt der Verband, weshalb er eine Befreiung vom Anschlusszwang ausschließt. Zuletzt wurde dem ZVWA im Februar vom Verwaltungsgericht die Zwangsabfuhr von Schmutzwasser zwar verboten. Doch gleichzeitig sagte das Gericht, dass die Verpflichtung zum Anschluss an die Kanalisation auch zwangsweise durchgesetzt werden könnte.

 

 

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