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18. April 2006

 

 

 

 

 

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WasserInBürgerhand!

c/o
Carolin Franta
Dürerstr. 2
76275 Ettlingen
Tel.: 07243-90367
Email: cfranta@web.de
www. wasser-in-buergerhand.de


12. Februar 2006

An den Ersten Bürgermeister
der Stadt Pfarrkirchen
Herrn Bürgermeister Georg Riedl

Betrifft: Zwangsanschluss an die Wasserversorgung Pfarrkirchen/Rottal


Sehr geehrter Herr Riedl,

als Netzwerk von lokalen Initiativen und Nicht-Regierungsorganisationen setzen wir uns für den Erhalt der Wasserversorgung und Abwasserentsorgung in kommunaler Selbstverwaltung und unter demokratischer Kontrolle ein, weil wir darin eine Garantie für das Allgemeinwohl in diesen zentralen Bereichen der Daseinsvorsorge sehen.

Dieses Anliegen sehen wir erheblich in Misskredit gebracht durch Aktionen wie den brachial durchgesetzten Hausanschluss von Herrn Franz Dureder an die Wasserversorgung in Pfarrkirchen.

Die Frage, ob sich aus der Satzung der Stadtwerke Pfarrkirchen ein Anschluss- und Benutzungszwang für Wasserversorgung des Grundstücks von Herrn Dureder ableiten lässt, mag strittig sein. Der gewaltsame Zutritt am 10. November 2005 zu Grundstück und Wohnung des Eigentümers und der zwangsweise Anschluss an die öffentliche Wasserversorgung – in dessen Abwesenheit und unter Polizeischutz – jedoch widerspricht fundamental rechtsstaatlichen Grundsätzen.

So darf kommunale Selbstverwaltung nicht exekutiert werden! Das hat mit Vertretung des Allgemeinwohls nichts mehr zu tun, sondern sieht nach Behördenwillkür aus, die in einem demokratisch verfassten Gemeinwesen nicht sein darf.

Der verantwortliche Bürgermeister von Pfarrkirchen und die Stadtwerke von Pfarrkirchen müssen sich zu Recht fragen lassen, ob sie sich mit dieser Aktion vom 10. November noch auf der Grundlage der geltenden Gesetze bewegen und ob sie hier die Verhältnismäßigkeit der Mittel gewahrt sehen.

Im Hinblick auf die geltenden Regeln von Rechtsstaatlichkeit vonseiten der Behörden hat Herr Dureder Anspruch auf Aufklärung über die gesetzlichen Grundlagen für den Verstoß gegen die Unverletzlichkeit seiner Wohnung, für einen angeblichen Anschluss- und Benutzungszwang sowie für den Bescheid, dass er einen Hausanschluss zu dulden habe.

Wir erwarten von Bürgermeister und Aufsichtsbehörden eine Stellungnahme.

 

Mit freundlichen Grüßen

Wasser in Bürgerhand!

 

 

Reaktionen:

Antwort der CSU-Landtagsabgeordneten des Wahlkreises Pfarrkirchen
Edeltraud Plattner
(abgeordnetenbuero@edeltraud-plattner.de) vom 20. Februar 2006

 


"Die Angelegenheit Wasseranschluss Franz Dureder wurde nach meinem Kenntnisstand bereits rechtskräftig und letztinstanzlich auf dem Gerichtswege geklärt.

Ebenso wurde eine entsprechende Petition vom Bayerischen Landtag für erledigt erklärt.

Leider sehe ich keine Möglichkeit mehr, den Wünschen des Herrn Dureder nachzukommen."

 

Die Obrigkeit (georg.riedl@pfarrkirchen.de)
Der Bürgermeister von Pfarrkirchen
lässt antworten:

 


Rechtsanwälte
Günther Weiss - Marion Wiesmeier


Pfarrkirchen, 10.3.2006

Zwangsanschluss Wasserversorgung Rottal-Inn
hier: Ihr Schreiben vom 12.2.2006

(An "Wasser-in-Bürgerhand!")

hiermit zeigen wir Ihnen an, dass wir die Stadt bzw. Stadtwerke Pfarrkirchen in allen den Wasseranschluss Dureder betreffenden Angelegenheiten vertreten.

In Erledigung Ihres obigen Schreibens weisen wir darauf hin, dass unsere Mandantschaft weder bereit noch rechtlich verpflichtet ist, die von Ihnen "erwartete" Stellungnahme abzugeben. Sie haben keine Vollmacht vorgelegt, aus der sich ergeben würde, dass Sie berechtigt wären, Erklärungen für Herrn Dureder abzugeben bzw. solche für Herrn Dureder in Empfang zu nehmen. Im Übrigen empfehlen wir Ihnen, sich von Herrn Dureder die in dieser Sache ergangenen Entscheidungen vorlegen zu lassen. Diesen können Sie dann entnehmen, dass sich die Mitarbeiter unserer Mandantschaft hier vollkommen korrekt verhalten haben.

Weitere Ausführungen sind nicht veranlasst.

Mit freundlichen Grüßen

Günther Weiss
Rechtsanwalt

 

 

Antwort Landratsamt Rottal-Inn am (georg.grosse-verspohl@rottal-inn.de):

 

Pfarrkirchen, 21.3.2006

Zwangsanschluss Wasserversorgung Pfarrkirchen

(An "Wasser-in-Bürgerhand!")

vielen Dank für Ihr Schreiben [...]. Die Landrätin hat mich, als den für kommunale Angelegenheiten zuständigen Juristen gebeten, zu Ihrem Schreiben Stellung zu nehmen.

In Ihrem Schreiben an Bürgermeister Riedl bringen Sie zum Ausdruck, dass Sie in dem am 10.11.2005 durchgeführten zwangsweisen Anschluss des Grundstücks von Herrn Franz Dureder an die Wasserversorgung in Pfarrkirchen einen fundamentalen Rechtsbruch und eine Verletzung der Grundrechte von Herrn Dureder sehen. Nach Prüfung des Vorgangs kann ich Ihnen mitteilen, dass es sich bei der vorliegenden zwangsweisen Durchsetzung eines Hausanschlusses zwar um einen außergewöhnlichen Einzelfall handelt, die von Ihnen vorgetragenen Bedenken bezüglich der Rechtmäßigkeit können aus folgenden Gründen jedoch nicht geteilt werden.

An der Rechtmäßigkeit der Anschluss- und Benutzungspflicht in der Wasserabgabesatzung der Stadt Pfarrkirchen bestehen keine ernstlichen Zweifel. Auch der Bescheid der Stadtwerke Pfarrkirchen vom 29.03.2005 ist ausweislich der gerichtlichen Überprüfung durch das Verwaltungsgericht Regensburg und den Verwaltungsgerichtshof München offensichtlich rechtmäßig. Dass das Grundstück von Herrn Dureder der in der Satzung geregelten Anschlusspflicht unterliegt, dürfte daher ebenfalls unzweifelhaft sein.

Nachdem die Verwaltungsgerichte das Vorgehen der Stadtwerke als rechtmäßig eingestuft hatten, wurde versucht den Anschluss im Einvernehmen mit Herrn Dureder durchzuführen. Von dessen Seite gab es aber keinerlei Entgegenkommen oder Kooperationsbereitschaft. Nachdem sogar die Androhung eines Zwangsgeldes Herrn Dureder nicht zur Duldung des Anschlusses bewegen konnte, blieb als einzig Erfolg versprechendes Mittel nunmehr der unmittelbare Zwang, der am 10.11.2005 angewendet wurde. Dass es befremdlich erscheint, wenn der Staat Zwang gegen seine eigenen Bürger anwendet, ist verständlich. Ich möchte Sie jedoch bitten, bei Ihrer Beurteilung auch die folgenden Erwägungen zu berücksichtigen.

Ohne den vorgenommenen Zwangsanschluss erscheint es unmöglich, dass das Grundstück von Herrn Dureder an die öffentliche Wasserversorgung angeschlossen worden wäre. Zu einem solchen Anschluss war er aber auf Grund der Satzung, die für alle Bürger der Stadt Pfarrkirchen gilt, wie oben angezeigt unzweifelhaft verpflichtet. Für die Stadtwerke gab es bei dieser Ausgangslange nur zwei Alternativen. Entweder der Anschluss wird mit Zwang durchgeführt oder es wird auf den Anschluss verzichtet. Hätten die Stadtwerke auf Grund der beharrlichen Weigerung des Herrn Dureder auf die Durchsetzung des Anschlusszwanges verzichtet, wäre dies aber ungerecht den Bürgern gegenüber, die zwar auch lieber nicht an die öffentliche Wasserversorgung angeschlossen wären, die aber ihrer gesetzlichen Pflicht nachgekommen sind und sich trotzdem haben anschließen lassen. Schon der Gleichbehandlungsgrundsatz (Art. 3 GG) gebietet es, dass alle Bürger gleichermaßen in die Pflicht genommen werden, wenn eine solche besteht. Es wäre unbillig, wenn ein Bürger sich einer für ihn entstehenden Pflicht entziehen könnte, indem er seine motwendigen Mitwirkungshandlungen unterlässt. Der Zwangsanschluss wurde daher, gerade weil und nicht obwohl die Stadt Pfarrkirchen an Recht und Gesetz gebunden ist, vollzogen.

Bei einem Verzicht auf die Durchsetzung des Anschluss- und Benutzungszwanges an die öffentliche Wasserversorgung wäre dieser selber überflüssig. In diesem Fall würde der Anschluss an die Wasserversorgung im Belieben eines jeden Grundstückeigentümers stehen. Wie Sie aber sicherlich aus Ihrer ehrenamtlichen Tätigkeit wissen, liegt es anerkanntermaßen im öffentlichen Interesse, möglichst viele Bürger an die öffentliche Versorgung anzuschließen, da nur hierdurch eine sichere, ökologische und wirtschaftliche Versorgung mit qualitativ hochwertigem Trinkwasser für die gesamte Bevölkerung erfolgen kann. Aus diesem Grund enthält der Großteil aller Wasserabgabensatzungen einen Anschluss- und Benutzungszwang. Da Ihr Verein sich, wie ich nach Lektüre Ihrer Webseite feststellen konnte, ebenfalls diesem Ziel verpflichtet sieht, hoffe ich auf Ihr Verständnis für die Maßnahme.

Mit freundlichen Grüßen

Georg Große Verspohl
Regierungsrat

 


 

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Carolin Franta
Dürerstr. 2
76275 Ettlingen
Tel.: 07243-90367
Email: cfranta@web.de
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7.4..2006

Landratsamt Rottal-Inn
Abt.2
Herrn Große Verspohl

Betrifft: Ihr Antwortschreiben vom 21.3.2006 zum
Zwangsanschluss an die Wasserversorgung Pfarrkirchen/Rottal

Sehr geehrter Herr Regierungsrat,

Ihre Bemühungen um eine ausführliche Antwort im Fall Dureder wissen wir durchaus zu schätzen, allerdings können Ihre Ausführungen nicht unwidersprochen bleiben:

Es enttäuscht uns - und erbost uns in gewisser Weise auch-, dass sämtliche in dieser Angelegenheit angesprochenen Politikerinnen und Politiker ausschließlich juristisch argumentieren bzw. argumentieren lassen, obwohl sie von der Bevölkerung gewählt und nicht etwa als Juristen eingestellt worden sind.

Das öffentliche Interesse erfordert es keineswegs, dass alle Bürger - ohne Ansehen besonderer Umstände - an die öffentliche Wasserversorgung anzuschließen sind. Einige Kommunen haben in ihren Wasserabgabesatzungen durchaus Ausnahmen vorgesehen; selbst in der Innenstadt von Berlin werden eigene Brunnen von Grundstückseigentümern geduldet.

Falls die Pfarrkirchener Satzung derzeit tatsächlich einen Anschluss- und Benutzerzwang vorsieht (dies ist wohl strittig), und auch derzeit keine Ausnahmen davon gestattet, wird dies seine speziellen Gründe haben, die jedoch gewiss nicht im dem von Ihnen angeführten Grundgesetz zu finden sind.

Außerdem besagt die geballte Lebenserfahrung der Mitglieder unserer Organisation (die sich übrigens bürgerschaftlich und nicht etwa ehrenamtlich betätigen), dass gerade eine sichere, ökologische und wirtschaftliche Versorgung mit qualitativ hochwertigem Trinkwasser nicht allein schon dadurch gewährleistet ist, wenn sie in der öffentlichen Hand liegt, sondern der Kontrolle und Mitsprache der Bürgerinnen und Bürger bedarf.
Nicht umsonst haben wir uns den Namen "Wasser in Bürgerhand!" gegeben.

Wir würden uns wünschen, dass im Falle Dureder und anderer Bürger und Bürgerinnen im Rottal ernsthaft geprüft würde, ob ein Ausgleich zwischen den Interessen von einzelnen Bürgerinnen und Bürgern mit den Interessen der Allgemeinheit möglich ist.

Wenn man es denn politisch wollte, würde sich sicher ein juristischer Weg sicher finden. Die veranlassten Zwangsmaßnahmen halten wir nach wie vor für empörend und einer Bürgerdemokratie abträglich.

Mit freundlichen Grüßen

Wasser in Bürgerhand!

P.S.: Eine Kopie dieses Schreibens werden wir Ihrer Chefin, der Frau Landrätin zukommen lassen.


 

Antwort Bayerisches Staatministerium des Innern (poststelle@stmi.bayern.de):

 

München, 22.3.2006

Email von Wasser in Bürgerhand vom 13.03.2006
Zwangsanschluss an die Wasserversorgung Pfarrkirchen

(An "Wasser-in-Bürgerhand!")

vielen Dank für Ihre Email vom 13. Februar 2006 an Herrn Staatsminister Dr. Beckstein. In gleicher Angelegenheit hatten Sie sich auch an Herrn Staatsminister Hubel gewandt. Sie setzen sich als [...] Bürgerinitiative "Wasser in Bürgerhand!" für Herrn Franz Dureder, Pfarrkirchen, in der "Angelegenheit des Zwangsanschlusses" ein und bitten, diesen Fall auf rechtsstaatliche und bürgerfreundlche Weise einer Lösung zuzufürhen.

Im Auftrag des Herrn Staatsministers können wir Ihnen dazu folgendes mitteilen:

Der Zwangsanschluss ist bereits mehrfach von den zuständigen Behörden rechtsaufsichtlich im Rahmen mehrer Eingaben an den Bayerischen Landtag überprüft worden. Es ergab sich dabei keine Veranlassung für ein rechtsaufsichtliches Einschreiten. Der Bayerische Landtag hat die Eingaben für erledigt erklärt.

Hinsichtlich der Beschwerde wegen Betretung des Privatgrundstücks zur Durchführung des Zwangsanschlusses an die Wasserversorgung Pfarrkirchen/Rottal hat Herr Franz Dureder sich wiederum an den Bayerischen Landtag gewandt. Im Rahmen der Behandlung dieser Eingbe erfolgte eine rechtsaufsichtliche Überprüfung, die keinen Anlass für eine Beanstandung ergab. Die Entscheidung des Bayerischen Landtags bleibt abzuwarten.

Wir bitten dafür um Verständnis, dass wir Ihnen aus datenschutzrechtlichen Gründen Näheres nicht mitteilen können.

Mit freundlichen Grüßen

Dr. Wegmann
Ministerialrat

 

 

 

Die CSU-Landtagsabgeordnete des Wahlkreises Pfarrkirchen (reserl.sem-mdl@t-online.de)
Reserl Sem, antwortet per Kopie:

 

 

München, 23.3.2006

Sehr geehrter Herr Dureder,

vielen Dank für Ihre Email vom 15. Februar 2006. Ich möchte an mein an Sie ergangenes Schreiben vom 18.10.2005 verweisen, in dem ich Ihnen das Ergebnis Ihrer Eingabe vom 5. April 2005 zugesandt habe. Nach umfangreicher Prüfung ist das Bayerische Staatsministerium des Inneren zu dem Schluss gekommen, dass kein unrechtmäßiger Anschluss an die Wasserversorgung besteht.

Das Innenministerium sieht keinen Anlass für ein rechtsaufrichtliches Einschreiten. In der Sitzung vom 9.11.2005 hat der Ausschuss für Kommunale Fragen des Bayerischen Landtags sich der Haltung des Innenministeriums angeschlossen und Ihre Landtagseingabe für erledigt erklärt. Die erneute Eingabe von Ihnen vom 2.1.2006 (Beschwerde wegen Betretung des Privatgrundstücks zur Durchführung des Zwangsanschlusses an die öffentliche Wasserversorgung) wird am 29.03.2006 im Ausschuss für Kommunale Fragen behandelt. Mit dieser Behandlung Ihrer Eingabe sehe ich alle politischen Möglichkeiten ausgeschöpft.

Eine Abschrift dieses Schreibens erhält [...] "Wasser in Bürgerhand".

Herzlichst

Reserl Sem, MdL

 

 

 



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