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20. Oktober 2005

 

 

 

 

 

 

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WasserInBürgerhand!

BBU-Wasserrundbrief, 19.10.2005


Kommt jetzt die „steuerliche Gleichbehandlung“
für Trinkwasser und Abwasser?

 

 

Ein gleicher Steuersatz für Trinkwasser und Abwasser ist der Schlüssel, um auf breiter Front auch die kommunalen Abwasserbetriebe privatisieren zu können (s. RUNDBR. 797, 763). In den letzten drei Legislaturperioden war die„ steuerliche Gleichbehandlung“ aber weder in den Ministerien noch im Bundestag mehrheitsfähig.

Jetzt soll zu Beginn der neuen Legislaturperiode ein neuer Anlauf unternommen worden. Die wasserpolitischen Sprecher in der großen Koalition scheinen in dem Punkt an einem Strang zu ziehen.

So erklärte die SPD-Bundestagsabgeordnete PETRA BIERWIRTH vor den versammelten Wasserwerkern auf der 4. Wasserwirtschaftlichen Jahrestagung des Bundesverbandes der Deutschen Gas- und Wasserwirtschaft (BGW) am 17.10.05 in Berlin, dass sie es als „wichtig“ erachtet,

„dass die neue Bundesregierung zügig ihren Bericht zur steuerlichen Gleichbehandlung von Trink- und Abwasser dem Parlament und der Öffentlichkeit vorlegt. Dies ist leider in dieser Legislaturperiode nicht mehr geschehen. Es wird daher in der neuen Wahlperiode eine wichtige Aufgabe der Parlamentarier sein, dass die Bundesregierung hier schnell handelt.“

Auch der CDU-Abgeordnete ULRICH PETZOLD vertrat in seinem Referat auf der BGW-Tagung die Auffassung, dass die durch § 18 a Wasserhaushaltsgesetz eröffnete Möglichkeit zur Vollprivatisierung der bislang hoheitlichen Abwasserentsorgung durch die steuerliche Ungleichbehandlung bislang blockiert würde. Und der Staatssekretär im Bundeswirtschaftsministerium GEORG WILHELM ADAMOWITSCH (SPD) (s. RUNDBRIEF 717/1) verabschiedete sich nach seinem Grußwort von den Teilnehmern des BGW-Kongresses mit der Ankündigung, jetzt sofort in die Koalitionsverhandlungen zu eilen,
um endlich die „steuerliche Gleichbehandlung“ durchzuziehen. Damit war dem SPD-Staatssekretär der Applaus der BGW-Tagungsteilnehmer sicher.

Denn auch der BGW fordert – von vermeintlichen Effizienzsteigerungs-Kriterien beseelt – seit Jahren die „steuerliche Gleichbehandlung“. So appellierte BGW-Vizepräsident Dr. PETER REBOHLE auch auf der Berliner BGW-Tagung an die neue Bundesregierung, die „steuerliche Gleichbehandlung“ von Trinkwasser und Abwasser “zügig“ umzusetzen:

“Durch die Zusammenführung von Ver- und Entsorgung und die entsprechende Nutzung von Synergiepotentialen können die Unternehmen grundsätzlich kostengünstiger arbeiten. Das zeigen ganz eindeutig die Erfahrungen der Unternehmen, die diesen Schritt gegangen sind.“
[Ganz ohne „steuerliche Gleichbehandlung“!]

Einige der Referate der BGW-Tagung können von der BGW-Homepage heruntergeladen werden (via Pressemitteilung zur Tagung).


Der BBU-WASSER-RUNDBRIEF berichtet regelmäßig über die Angriffe auf die kommunale Daseinsvorsorge. Interessierte können kostenlose Ansichtsexemplare anfordern.

 

 
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