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17. März 2008

 

 

 

 

 

 

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WasserInBürgerhand!

 

Berliner Wassertisch, GRÜNE LIGA Berlin , 17.4.2008

 

Pressemitteilung

Bürgerinitiative klagt vor dem Berliner Verfassungsgerichtshof
auf Zulassung des Volksbegehrens
“Schluss mit Geheimverträgen – Wir Berliner wollen unser Wasser zurück“

 

 

Fast 40.000 Berlinerinnen und Berliner haben den Antrag zum Volksbegehren unter­schrieben. Davon waren über 36.000 Unterschriften gültig. Trotz dieses herausragenden Ergebnisses will der Senat das Volksbegehren-Gesetz zur Offenlegung von Verträgen nicht zulassen, weil es gegen „höherrangiges Recht“ verstößt, so der Senat in seiner Begründung vom 18. März.

Die Bürgerinitiative „Berliner Wassertisch“ wirft dem Senat vor, in seiner Ablehnung ausschließlich die Interessen der Konzerne RWE und Veolia zu vertreten. In der Ablehnung des Senats wurden die Interessen der Menschen, Verbraucher und Wähler nicht berücksichtigt. Es fand keine Abwägung zwischen den Interessen der Öffentlichkeit und denen der Konzerne statt. „Einen noch deutlicheren Beweis für die Befangenheit des Senats gibt es nicht“, so die Vertrauensperson Michael Bender von der GRÜNEN LIGA Berlin.

Die Wasserbetriebe wurden 1999 teilprivatisiert. 49,9 % der Anteile befinden sich im Besitz der Konzerne RWE und Veolia. Die Rahmenbedingungen der Teilprivatisierung sind in Verträgen festgehalten, über die absolutes Stillschweigen vereinbart worden ist. Die Wasserpreise sind im bundesdeutschen Städtevergleich die Höchsten in Deutschland.

Die Initiatoren befürchten, dass mit Geheimverträgen gegen geltendes Recht verstoßen worden ist und wollen mit ihrem Gesetzesentwurf erreichen, dass die Verträge öffentlich und unabhängig überprüft werden können.

Der Verfahrensbevollmächtigte Prof. Dr. Keßler vom Vorstand der Verbraucherzentrale Berlin vertritt die Vertrauenspersonen des Volksbegehrens vor Gericht und beurteilt die Erfolgsaussichten der Klage als positiv. Der Verfassungsgerichtshof ist Ende letzten Jahres neu berufen worden. Höchstrichterliche Urteile, die der Verfassungsgerichtshof in seiner aktuellen Zusammensetzung bereits verkündet hat, liegen noch nicht vor.

Die Klageschrift wird am 18. April beim Berliner Verfassungsgerichtshof eingereicht. Interessierte können die Klageschrift bei den Initiatoren anfordern.
Weitere Informationen unter www.berliner-wassertisch.net

Rückfragen bitte an:Thomas Rudek – 030 / 261 33 89 – ThRudek@gmx.de

 

 
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