aktualisiert:
16. März 2009

 

 

 

 

 

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WasserInBürgerhand!


Allianz für öffentliche Wasserwirtschaft (AöW) fordert

Aufnahme von Investitionsmaßnahmen
für die öffentliche Wasserwirtschaft
in das Konjunkturpaket II

Abschrift


AöW

An das Bundesministerium für Umwelt,
Naturschutz und Reaktorsicherheit (BMU)
Herrn Bundesminister Sigmar Gabriel

21.1.2009

Sehr geehrter Herr Bundesminister,

die Bundesregierung hat in ihrem Konjunkturpaket II umfangreiche Mittel für Sanierungsvorhaben in den Gemeinden bereitgestellt. Die Wasserwirtschaft ist bisher darin nicht vorgesehen. Die Allianz der öffentlichen Wasserwirtschaft bittet Sie darum, dieses noch ein Mal zu überprüfen und die Möglichkeiten unserer Mitglieder zu nutzen, um das Konjunkturpaket zu einem Erfolg zu machen.

Werden zusätzliche Mittel in die Verbesserung der Wasser- und Abwasserinfrastruktur eingesetzt können drei Ziele erreicht werden:

Zum einen kann die öffentliche Wasserwirtschaft sehr schnell Investitionsmaßnahmen umsetzen und damit die Ziele des Konjunkturpakets optimal unterstützen. Bereits jetzt vergibt die Branche jährlich Aufträge für 8 Milliarden Euro an die Wirtschaft. Bundesweit gibt es einen hohen Investitionsbedarf und Modernisierungen sind in vielen Bereichen dringend geboten, u.a. um Energie und Ressourcen schonender einzusetzen und damit die Umwelt zu entlasten und Kosten zu senken.

Zum anderen entlasten Investitionen in die Wasserwirtschaft die Wirtschaft und die privaten Haushalte. Je länger veraltete Technik eingesetzt werden muss, desto mehr verteuert sich die sachgerechte Entsorgung durch höhere Betriebskosten. Die Mehrkosten muss jeder Bürger mit stetig steigenden Preisen oder Gebühren mittragen. Auch die Wirtschaft kann mit geringeren Entsorgungsgebühren entlastet werden.

Zum Dritten werden mit besserer Technik schonender Ressourcengebrauch unterstützt und so ökologische Vorteile für Wasserkreislauf und Gewässerschutz erreicht. Das dient auch dem Klimaschutz.

Ein Investitionsprogramm für die Wasserwirtschaft ist deshalb dringend geboten. Es würde kurzfristig Bauaufträge für heimische Unternehmen generieren und damit auch ortsnah Arbeitsplätze sichern. Für die Bürger könnten die Kosten für sachgerechte Abwasserentsorgung stabil gehalten werden, angesichts steigender Energiekosten ein wichtiges Argument für die Belastung der privaten Haushalte. Die Leistungsfähigkeit der öffentlichen Wasserwirtschaft garantiert, dass zusätzliche Maßnahmen sehr zeitnah umgesetzt und damit wirksam werden können.

Mit freundlichen Grüßen

Dr. Hans Estermann
Geschäftsführer

 

 

Abschrift


Bundesministerium für Umwelt,
Naturschutz und Reaktorsicherheit (BMU)

An den Geschäftsführer der
Allianz der öffentlichen Wasserwirtschaft e.V.
Herrn Dr. Hanz Estermann

13.2.2009

Sehr geehrter Herr Dr. Estermann,

Herr Bundesumweltminister Gabriel dankt Ihnen für Ihr Schreiben vom 21. Januar, mit dem Sie sich für eine Berücksichtung von Maßnahmen in der Wasserwirtschaft im Rahmen des Konjunkturprogramms einsetzen, sehr herzlich. Er hat mich gebeten, Ihnen in seiner Vertretung zu antworten.

Grundsätzlich stimmen wir Ihnen zu, dass Investitionen in die kommunale Wasserversorgung und Abwasserentsorgung einen Beitrag zur Konjunkturstabilisierung leisten können. Uns ist auch bewusst, dass es in diesem Bereich Investitionsbedarf gibt.

Dennoch halten wir die Entscheidung, das Kommunale Zukunftsinvestitionsprogramm mit Priorität auf Investitionen vor allem in den Bereichen Bildungsinfrastruktur, soziale Daseinsvorsorge, Städtebau und ländliche Infrastruktur zu konzentrieren, die nicht über Gebühren und Beiträge refinanzierbar sind, für richtig. In diesen Bereichen ist der durch die kritische Haushaltslage vieler Kommunen in den letzten Jahren aufgelaufene Nachholbedarf weit gravierender. Wir haben dabei Wert darauf gelegt, dass die energetsiche Sanierung ein wesentliches Kriterium für die Förderung wird.

Bitte beachten Sie außerdem, dass der Gesetzentwurf zum Zukunftsinvestitionsprogramm wasserwirtschaftliche Maßnahmen nicht grundsätzlich ausschließt. So ist es durchaus denkbar, die Fördermittel für investive Maßnahmen an Gewässern, die nicht über Gebühren und Beiträge finanzierbar sind, einzusetzen, zum Beispiel für die Renaturierung von Wasserläufen im Zuge städtebaulicher Maßnahmen.

Mit freundlichen Grüßen

Matthias Machnig
Der Staatsekretär

 

 
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