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	       24. Oktober 2009 
	      
	    
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         WasserInBürgerhand! 
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      BBU-Wasserrundbrief,
            15.10.2009 
      Wasserwerker
              sauer 
        auf Kartellbehörden 
       
       
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      Für
          einen hohen Empörungspegel in der Gilde der Wasserwerker sorgt
          weiterhin das Preissenkungsurteil des Frankfurter Oberlandesgerichts
          gegen das Wasserversorgungsunternehmen in Wetzlar (s.
          RUNDBR. 921/1, 918/3, 912/4, 905/1-3). Der Ingrimm der
          Wasserwerker nährt sich
          aus der im Urteil verordneten Beweislastumkehr: Nicht die Kartellbehörden
          müssen dem Wasserversorger nachweisen, dass er überzogene
          Wasserpreise verlangt. Die Richter am Oberlandesgericht haben geurteilt,
          dass die Wasserwerker gegenüber den Kartellbehörden die
          Beweisführung antreten müssten, dass ihr jeweiliger Wasserpreis
          gerechtfertigt sei.                  
             
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    Wie
            rette ich mich 
      vor dem Kartellamt? 
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            Mit
          Bangen sehen die Wasserwerker dem 14. Nov. 2009 entgegen. Falls der
          Termin nicht noch verschoben wird, ist für den 14. Nov. die mündliche
          Verhandlung vor dem Bundesgerichtshof (BGH) in Leipzig zum Kartellverfahren
          gegen die Wasserwerke in Wetzlar angesetzt. Sollte der BGH das rigorose
          Vorgehen der hessischen Kartellbehörde und des Frankfurter Oberlandesgerichts
          gegen das Wasserwerk in Wetzlar stützen, dürften viele privatrechtlich
          organisierte Wasserwerke in die Bredoullie kommen. Die Landeskartellbehörden
          werden sich dann noch mehr in der Rolle des Rächers der Wasserkunden
          profilieren, die von raffgierige Wasserunternehmen bis aufs Hemd ausgeplündert
          werden.  
      Damit
          sich die Wasserwerker schon mal auf den drohenden Feldzug der Kartellbehörden
          vorbereiten können, hat der Verband kommunaler
            Unternehmen (VKU) kürzlich die Broschüre „Kartellrechtliche
            Wasserpreiskontrolle“ publiziert. In der Broschüre erläutert
            der VKU Schritt für Schritt die Vorgehensweise der Kartellbehörden: 
      
        - 
          
 Zunächst werden die Kartellbehörden das Wasserwerk
                      dazu auffordern, über
                      seine Preisgestaltung Rechenschaft abzulegen. 
           
         
        - 
          
 Sodann
              werden die Kartellbehörden ein oder mehrere Vergleichsunternehmen
                        benennen, die das Wasser zu deutlich niedrigeren Preisen
              verkaufen. 
           
         
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                  Anschließend
              wird das Wasserversorgungsunternehmen mit den (vermeintlich) überhöhten
                            Preisen aufgefordert, zu begründen, warum sein
                            Wasserpreisniveau über
                            demjenigen der Vergleichsunternehmen liegt. 
           
         
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Wenn
              alle Darlegungen des in die Enge getriebenen Wasserversorgungsunternehmens
                                die Kartellbehörden nicht überzeugen,
                                dann werden die Kartellwächter
                                eine Preissenkungsverfügung gegenüber
                                dem Wasserversorger verhängen. Die Preissenkungsverfügung
                                kann dann nur noch per Klage vor dem zuständigen
                                Verwaltungsgericht angegriffen werden. 
         
       
       In
                  der VKU-Broschüre wird ausführlich erläutert,
                  welche Erschwernisse zu überdurchschnittlich hohen Wasserpreisen
                  führen können.
                            Das beginnt bei der Siedlungsstruktur, geht über
                            unterschiedliche Ansätze bei den Kapitalkosten
                            (Abschreibungen und Zinsen) und reicht beispielsweise
                            bis zu Ausgleichszahlungen an Landwirte im Wassereinzugsgebiet.
                            U.a. wird in dem VKU-Leitfaden auch auf die Kosten
                            einer nachhaltigen
                          Substanzerhaltung hingewiesen: 
      
        „Niedrige
              Preise können ein Indiz dafür sein, dass Investitions-
                                  und Unterhaltungskosten auf zukünftige Generationen
                              verlagert wurden.“ 
       
       Die
          44seitige A4-Broschüre gibt es zum stolzen Preis von 80 Euro
                                (! – ein Fall für das Kartellamt???)
                          beim 
      
                    Verband kommunaler Unternehmen (VKU) 
                Abteilung Wasser/Abwasser 
                Hausvorteiplatz 3 – 4 
                10117 B e r l i n 
                Tel.: 030/58580-152, Fax: 030/58580-101 
                Internet: www.vku.de/wasser 
       
     
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    Warum
            haben die Kartellbehörden Oberwasser? 
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         Warum
            reagieren die Wasserwerker auf die Zumutungen der Kartellämter
            derart schaumgebremst? Mit mehr Mumm könnten die Wasserwerker
            zur politikwirksamen Gegenoffensive antreten: Nachdem die Kartellbehörden
            gegen die wahren Oligopolisten und Giganten in der Strom- und Gasbranche
            keinen Stich landen konnten, knüpfen sie sich jetzt offenbar
            ersatzweise die kleinen Wasserwerker vor. Und nachdem die Anreizregulierung
            zum Preis einer zunehmenden Gefährdung der Versorgungssicherheit
            von der Bundesnetzagentur auf den Weg gebracht wurde, sucht man sich
            in der Bundesnetzagentur ein neues Betätigungsfeld.  
        Aber
            was haben die Bürger davon, wenn Kartellbehörden und Bundesnetzagentur
              der Wasserwirtschaft ein staatliches Regulierungsregime überstülpen
              wollen? Von der komplexen Technik der Wasserversorgung und deren
              Nachhaltigkeitsanforderungen haben Kartellbehörden und Bundesnetzagentur
              nur eine begrenzte Ahnung. Die Einmischung der Halbwissenden wird
              das Wasser vielleicht billiger machen – aber zu welchem Preis?
               
        Wenn
            sich die Kartellbehörden daran machen, die Wasserwerke
                kaputtzusparen, dann müssen die Wasserwerker die Bürgerinnen
                und Bürger als Bündnisgenossen mobilisieren: Alle Umfragen
                bestätigen, dass die Bürger Wert auf eine dauerhaft
                hohe Wasserqualität legen. Und die ist eben nicht zum Billigsttarif
                zu haben. Insofern müsste es auch den Kunden der Wasserwerke
                zu vermitteln sein, dass eine langfristige Substanzerhaltung
                ihren Preis wert ist. 
        Das
            zögerliche Vorgehen der Wasserwerkerszene
                  gegen das dreiste Vorgehen der Kartellbehörden liegt
                  aber vielleicht auch daran, dass die Mehrzahl der Wasserwerke
                  in Deutschland
                  mangels
                  exakter und vergleichbarer Kostenrechnung nur recht nebulös
                  begründen kann, wie sich der jeweilige Wasserpreis bzw.
                  die jeweilige Wassergebühr genau zusammensetzt. Und das
                  sind denkbar schlechte Voraussetzungen, den auftrumpfenden
                  Kartellbehörden
                  Paroli zu bieten.  
        -ng-  
          
     
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       Der BBU-WASSER-RUNDBRIEF berichtet
            regelmäßig über die Angriffe auf die kommunale Daseinsvorsorge.
            Interessierte können kostenlose Ansichtsexemplare anfordern. 
        
     
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