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15. März 2009

 

 

 

 

 

 

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WasserInBürgerhand!

BBU-Wasserrundbrief, 24.2.2009

 

CSU will kein bundeseinheitliches Wasserrecht

 

Nach dem Scheitern des Umweltgesetzbuches müssen jetzt notgedrungen das Wasserhaushaltsgesetz (WHG) und das Bundesnaturschutzgesetz (BNatSchG) nachgebessert werden. Damit das Wasser- und das Naturschutzrecht in der föderalen Bundesrepublik zwischen den Bundesländern nicht völlig auseinanderlaufen, müssen die ehemaligen Rahmengesetze WHG und BNatSchG noch in dieser Legislaturperiode europatauglich gemacht werden. An Stelle des UGB muss der Bund jetzt in den Fachgesetzen einen bundeseinheitlichen Rahmen festzurren, der auch die essentiellen Naturschutz- und Gewässerschutzvorgaben aus den aktuellen EG-Richtlinien berücksichtigt. Gelingt dieser Kraftakt nicht, haben die Bundesländer ab 2010 ein Abwei-chungsrecht (s. RUNDBR. 885/4, 864/1, 828/4, 826/1-2, 816/1-3).

Genau darauf scheint es die CSU-Führung nun aber anzulegen. Bundesumweltminister SIGMAR GABRIEL, der bereits anlässlich des Scheiterns des UGB der CSU „dumpfen Reformunwillen und blinde Blockadepolitik“ attestierte, ist stinkig: Weil die CSU jetzt nicht ein Mal mehr eine Minimalnovelle von WHG und BNatSchG mittragen will, wirft GABRIEL der CSU-Führung „Doppelzüngig-keit und Inkonsequenz“ vor (s. Kasten).

„Erst haben die Fraktionsvorsitzenden von CDU und CSU gemeinsam mit der bayerischen Landesregierung alle Versprechungen aus der Föderalismusreform und aus dem Koalitionsvertrag gebrochen und die Schaffung eines Umweltgesetzbuches mit einem modernen und vereinfachten Umweltrecht verhindert. Nun stellen sie auch noch ein bundesweit einheitliches Naturschutz- und Wasserrecht aufs Spiel, obwohl sie noch vor wenigen Tagen öffentlich erklärt haben, sie seien damit inhaltlich voll einverstanden“,

erklärte GABRIEL in einer Pressemitteilung am 19.02.09. Mit dem Verdikt „Die CSU agiert als Abrissbirne des deutschen Umweltrechts“ reagierte der SPD-Minister auf die Versuche der bayrischen Landesregierung und von CSU-Politikern in Bundesregierung und Bundestag, nunmehr auch ein neues Bundesnaturschutzgesetz und das Wasserhaushaltsgesetz zu Fall zu bringen. Mit ihrer Verweigerungsstrategie wolle die CSU offenbar eine lasche Energiegesetzgebung erzwingen. Gabriel kündigte an, einen derartigen „Kuhhandel“ nicht mitmachen zu wollen.

 

WHG-Novelle: Der Wortbruch der CSU-Führung

In der Schlussphase der Auseinandersetzungen um das Umweltgesetzbuch (UGB) im Dezember 2008 und im Januar 2009 hatte die CSU immer wieder darauf verwiesen, dass sie dem Inhalt des - damals schon arg ausgedünnten - Umweltgesetzbuches (UGB) zustimmen werde. Nur dem integrierten Genehmigungsverfahren (an Stelle bisheriger „Erlaubnisse“ und „Bewilligungen“) könne die CSU ihre Zustimmung nicht geben. Diesen Standpunkte hatte der bayerische Ministerpräsidenten SEEHOFER gegenüber SIGMAR GABRIEL nochmals verdeutlicht, als der Bundesumweltminister zu einem letzten Vermittlungsgespräch am 26.01.09 nach München gereist war. Auch der neue Bundeswirtschaftsminister ZU GUTTENBERG (CSU) hatte wenige Tage vor Amtsantritt noch gesagt, dass die UGB-Bücher II bis V, die die beiden Bundesgesetze beinhalten, sofort mit der CSU verabschiedet werden könnten (siehe Bayern-Kurier vom 7.2.2009). Und der bayerische Umweltminister SÖDER (CSU) hatte am 8.2.2009 im Berliner Tagesspiegel erklärt: „Richtig ist, dass wir vier von fünf Büchern akzeptiert haben“.

 

 


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