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22. November 2010

 

 

 

 

 

 

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WasserInBürgerhand!

10.11.2010

 

Schriftliche Erklärung
nach Artikel 123 der Geschäftsordnung
zum Schutz des Wassers als öffentliches Gut

Giommaria Uggias, François Alfonsi, Véronique De Keyser, João Ferreira, Niccolò Rinaldi

 

Das Europäische Parlament

– gestützt auf Artikel 123 seiner Geschäftsordnung

A. unter Hinweis darauf, dass die Vereinten Nationen das universelle Recht auf Trinkwasser und Abwasserentsorgung anerkannt haben (UN Generalversammlung, Entschließung A/64/L.63/Rev.1),

B. unter Hinweis darauf, dass viele europäische Bürgerinnen und Bürger nicht in den Genuss des Rechts auf Wasser als "gemeinsames Gut der Menschheit " kommen (EP Entschließung P6_TA(2006)0087) zu Wasserprivatisierung und -liberalisierung),

C. unter Hinweis darauf, dass Privatisierung Ungleichheit und Ausschluss begünstigt und oft zu starken Preissteigerungen, großen Netzverlusten, Versorgungsunterbrechungen und unverantwortlichem Management geführt hat, so dass es in einigen Fällen eine Rückkehr zur öffentlichen Wasserversorgung und Abwasserentsorgung gegeben hat,

  1. betont erneut, dass es ablehnt, "dass die Wasser- und Abfalldienste Gegenstand sektoraler Richtlinien des Binnenmarktes werden" (EP Entschließung P5_TA(2004)0183);
  2. fordert EU-Institutionen und -Mitgliedstaaten dazu auf, darauf hinzuarbeiten, dass das Recht auf Trinkwasser und Abwasserentsorgung von jedem ohne Ausnahme in Anspruch genommen werden kann.
  3. fordert die Kommission mit Nachdruck dazu auf, die relevante Gesetzgebung, besonders die zu öffentlicher Beschaffung und zu Konzessionen, daraufhin zu überprüfen, dass öffentliches Eigentum und öffentliche Verwaltung von Wasser und Wasserwerken sichergestellt sind.
  4. beauftragt seinen Präsidenten, diese Entschließung, zusammen mit den Namen der Unterzeichnerinnen und Unterzeichner, den Gemeinschaftsinstitutionen und den Regierungen und Parlamenten der Mitgliedstaaten zu übermitteln.
 
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