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24. Mai 2010

 

 

 

 

 

 

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WasserInBürgerhand!

Pressemitteilung der Allianz der Öffentlichen Wasserwirtschaft, 30.3.2010

 

Beschwerde gegen Mehrwertsteuerfreiheit
von Abwasser abgewendet!

 

Die Allianz der öffentlichen Wasserwirtschaft – AöW – hat erfahren, dass die Beschwerde des Bundesverbands der Deutschen Entsorgungswirtschaft (BDE) wegen der steuerlichen Ungleichbehandlung von öffentlich-rechtlichen und privatwirtschaftlichen Unternehmen in der Abwasserwirtschaft von der EU-Kommission nicht weiterverfolgt wird. Das bedeutet, dass diesbezüglich kein Vertragsverletzungsverfahren gegen Deutschland eingeleitet wird.

Das ist eine gute Nachricht für die Verbraucher in Deutschland. Eine sinnlose Verteuerung der Abwassergebühren ist damit abgewendet!

Als hoheitliche Aufgabe unterliegt die Abwasserbeseitigung von öffentlichen Unternehmen nicht der Umsatzsteuer (Mehrwertsteuer). Darin wollte die private Entsorgungswirtschaft eine Wettbewerbsverzerrung zum Nachteil privater Unternehmen sehen, denn sie müssen als private Unternehmen mit Gewinnerzielungsabsicht Umsatzsteuer entrichten. Seit Langem wollen sie sich in der Abwasserbeseitigung einen neuen Markt und Gewinne erschließen. Der BDE hatte im Juli 2006 über ein Beschwerdeverfahren bei der EU-Kommission erreichen wollen, dass in Deutschland die bisher von der Mehrwertsteuer befreiten öffentlichen Abwasserdienstleistungen besteuert werden. Die EU-Kommission hat dies nicht aufgegriffen. In Wirklichkeit sollte von der Privatwirtschaft damit der Privatisierung von Abwasserbetrieben Vorschub geleistet werden. Als Teil der grundgesetzlich geregelten Daseinsvorsorge erfüllen die öffentlichen Aufgabenträger und Dienstleister in der Abwasserbeseitigung wichtige öffentliche Aufgaben, die die Kommunen im Rahmen ihres Selbstverwaltungsrechts regeln. Die zu 90 % in öffentlicher Hand geführten Abwasserreinigungsbetriebe erbringen eine gute, sichere und günstige Leistungen für die Bürgerinnen und Bürger und die Wirtschaft, die nicht noch durch zusätzliche Steuern belastet werden dürfen.

Alle, die wie die AöW, dafür gekämpft haben, dass die Abwasserbeseitigung als hoheitliche Aufgabe mehrwertsteuerfrei bleibt, sind durch diese Entwicklung bestätigt worden. Der Präsident der AöW, Dr. Jochen Stemplewski, erklärte heute dazu: "Wir freuen uns über diese Nachricht. Eine zusätzliche Belastung der Gebührenzahler in Deutschland in Höhe von mehreren Hundert Millionen Euro jährlich ist somit abgewendet. Die Beschwerde des BDE ist ins Leere gegangen. Dies zeigt, dass alle, die versuchen, Privatisierung auf dem Umweg über Brüssel und die EU in Deutschland durchzusetzen, auf dem Holzweg sind. Unser Kampf hat sich gelohnt!"

 

 
 
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