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aktualisiert:
29. April 2012

 

 

 

 

 

 

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WasserInBürgerhand!

BBU-Wasserrundbrief, 29.3.2012

 

Sanierung von Hausanschlusskanälen: Erbarmen mit den Hausbesitzern!


 

Bis zu einem Viertel des öffentlichen Kanalisation gilt als marode und löchrig (s. RUNDBR. 850/1-2). Die Schadensrate bei den privaten Grundstücksentwässerungskanälen und Hausanschlussleitungen ist vermutlich weit höher (s. 850/2, 820/3-4, 801/4, 658/2-3, 640/2, 395/1).

Das hat Folgen: Wenn die Grundstücksentwässerungskanäle oberhalb des Grundwassers verlaufen, versickert Abwasser im Untergrund. Wenn die Grundstücksentwässerungsleitungen im Grundwasser verlaufen, dringt Grundwasser in die Kanalisation ein. Dieses „Fremdwasser“ belastet hydraulisch unnötigerweise die Kanalisationen, die Pumpwerke und die Kläranlagen. Zudem wirken die weit verzweigten Hausanschlussleitungen wie ein riesiges Drainagenetz.

Nordrhein-Westfalen hat deshalb bestimmt, dass bis zum Jahr 2015 alle private Grundstücksentwässerungsleitungen inspiziert und gfs. saniert werden müssen. Diese Bestimmung in der nordrhein-westfälischen Eigenkontrollverordnung hat unter den dortigen Hausbesitzern einen veritablen Proteststurm ausgelöst. Allerorten bildeten sich in NRW „Bürgerinitiativen“, die Tausend Gründe formulierten, warum das Sanierungsgebot bis 2015 völlig überzogen sei. Drohende Sanierungskosten in der Größenordnung von vierstelligen Eurobeträgen pro Grundstück seien unve-hältnismäßig.

Unter dem Druck der Hausbesitzerlobby war der grüne Umweltminister in Düsseldorf am 24. Jan. 2012 zurückgerudert. JOHANNES REM-MEL nahm die Fristsetzung 2015 der schwarz-gelben Vorgängerregierung zurück. Je nach Zahl der Wohneinheiten auf einem Grundstück reicht es jetzt aus, die Hausanschlussleitungen bis 2020 oder 2025 auf Dichtigkeit zu prüfen bzw. reparieren zu lassen. Nur bei Grundstücksentwässerungsanlagen in Wasserschutzgebieten wird die bis jetzt gültige Frist 2015 weiterhin gelten.

 

„Standardabbau“ in
hessischen Kanalisationsröhren
 


Auch in Hessen hat sich die dortige Umweltministerin, LUCIA PUTTRICH (CDU), dem Druck der Hausbesitzerlobby gebeugt. Die in der hessischen Eigenkontrollverordnung (EKVO) vorgesehene Dichtigkeitskontrolle der privaten Hausanschlüsse an den öffentlichen Abwasserkanal wurde am 23. März 2012 ausgesetzt.

"Im Rahmen des Dialogverfahrens Standardabbau wird überprüft, ob der Nutzen der Maßnahmen in einem angemessenen Verhältnis zum Aufwand steht",

verschwurbelte sich die Umweltministerin in einer Erklärung. Und weiter:

"Eigentum verpflichtet, darüber besteht kein Zweifel. Ob die privaten Anschlüsse an den öffentlichen Kanal aber in der gleichen Weise überwacht werden müssen wie das öffentliche Kanalnetz, ist aber zu prüfen."

In dem „Dialogverfahren Standardabbau“ wird in verschiedenen Arbeitsgruppen gemeinsam mit den kommunalen Spitzenverbänden Gesetzesvorhaben geprüft, in welchen Bereichen die Umweltstandards in Hessen zurückgefahren werden können.

 

Marode Grundstücksentwässerungskanäle:
Was tun?


Einer unserer Praktikanten hat einen ausführlichen Übersichtsbericht über die Problematik defekter Grundstücksentwässerungsanlagen zusammengestellt. Der Bericht gibt einen Eindruck von den widersprüchlichen Positionierungen der verschiedenen Interessengruppen und den unterschiedlichen Herangehensweisen in einigen Bundesländern.

AbonnentInnen des BBU-WASSER-RUNDBRIEFS können den Bericht mit zahlreichen Links und Literatur-Hinweisen kostenlos via nik@akwasser.de anfordern.

 

 

Hausanschlussleitungen in Ba.-Wü.:
Noch alles offen
 
Wir hatten auch in Baden-Württemberg nachgefragt, welche Regelungen man im „Musterländle“ zur Sanierung defekter Grundstücksentwässerungsleitun-en treffen wolle. Daraufhin teilte man uns mit, dass es in Baden-Württemberg „derzeit noch keine Regelung in Bezug auf die Eigenüberwachung und Sanierung von privaten Hausanschlüssen“ geben würde. Eine solche Regelung sei aber im Rahmen der Novellierung des Wassergesetzes für Baden-Württemberg vorgesehen. Dabei sei ein stufenweiser Einstieg in die Selbstüberwachung und Sanierung geplant. Einzelheiten seien allerdings noch nicht festgelegt. Der Entwurf eines neuen Wassergesetzes soll noch im Jahr 2012 in die Verbands- und Bürgerbeteiligung gehen und anschließend in den Stuttgarter Landtag eingebracht werden. Nach Beratung und Beschlussfassung im Landtag sei geplant, das Gesetz dann im Laufe des Jahres 2013 im Ge-setzblatt zu veröffentlichen.


Der BBU-WASSER-RUNDBRIEF berichtet regelmäßig über die Angriffe auf die kommunale Daseinsvorsorge. Interessierte können kostenlose Ansichtsexemplare anfordern.

 

 
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