Weiterhin alarmiert
zeigen sich die Verbände der
Wasserwirtschaft (BDEW, VKU und AöW) über die
möglichen Auswirkungen einer geplanten EU-Verordnung über
den beschleunigten Ausbau von
Breitbandkabeln.
Der Verordnungsentwurf
sieht
nämlich vor, dass die Telekommunikationskabel
auch durch das Trinkwassernetz bis zu den Endverbrauchern
geschoben werden sollen. Die Wasserversorger
befürchten hygienische Risiken durch das
Einschieben von Breitbandkabeln in die Trinkwasserversorgungsnetze.
Weitere Risiken
könnten hinzukommen,
wenn die Wasserversorger ihre Planunterlagen über die Versorgungsnetze
gegenüber jedem
Internetanbieter offenlegen müssten. Darüber
hinaus bezeichnen es die Verbände als völlig unklar,
welche Befugnisse den Gesundheitsämtern zukommen,
wenn es gilt den Einbau von Telekommunikationsleitungen
in den Wasserversorgungsnetzen
zu reglementieren. Denn möglicherweise habe künftig
die Bundesnetzagentur als vorgesehene„Schlichtungsstelle“ mehr
zu sagen als die Gesundheitsämter.
Der Bundesverband
der deutschen Gas- und
Wasserwirtschaft (BDEW) fordert, dass man für
die Verlegung von Datenkabeln in bestehenden Infrastrukturnetzen
andere Möglichkeiten suchen sollte,
als sich ausgerechnet das hygienisch sensible
Trinkwassernetz auszusuchen. Eine Verlegung in
Abwasserrohren würde sich eher anbieten. Solange
nicht klar sei, wer die Haftung für hygienische und
sonstige Risiken trage, komme ein Einbau von Daten-
Highways in die Trinkwasserversorgungsnetze
nicht in Frage.
Ähnlich hat
sich auch die Allianz deröffentlichen Wasserwirtschaft (AöW)
positioniert: Bei
einer möglichen Mitbenutzung der Netze der Trinkwasserversorgung
müssten die Aspekte der Hygiene,
Umwelt, Sicherheit und der technischen Umsetzbarkeit
sowie die Klärung eventueller Haftungsfragen
im Schadensfall vorrangig berücksichtigt
werden.
Der BDEW macht
zudem darauf aufmerksam,
dass auch das Umweltbundesamt in einem
Schreiben vom 30.01.2013 beim derzeitigen Kenntnisstand
den Einbau von Datenkabeln in Trinkwasserversorgungsnetzen
abgelehnt habe. In den
nächsten Notizen wird die Problematik ausführlicher
erläutert. Der Entwurf für die EU-Verordnung findet
sich in der deutschen Fassung unter:
http://eurlex.
europa.eu/LexUriServ/LexUriServ.do?uri=
COM:2013:0147:FIN:de:PDF