aktualisiert:
4. November 2014

 

 

 

 

 

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WasserInBürgerhand!

BBU-Wasserrundbrief, 15.10.2014

 

EU-Bericht zur Trinkwasserrichtlinie:

EU-Kommission: Kleine Wasserwerke
sollen sich anstrengen!

 

Im RUNDBR. 1044/1-3 war über den Bericht der EU-Kommission zur Lage der Trinkwasserversorgungen in Europa berichtet worden. Der Bericht lag einer Konsultation zu Grunde, bei der sich jedermann in der EU gegenüber der Kommission zum Stand der Trinkwasserversorgung in der EU äußern kann. In diesem RUNDBR. wird die Berichterstattung über einige wichtige Aspekte des EU-Reports fortgesetzt.

Der EU-Report stellt fest, dass die Reglementierung der großen Wasserversorgung ganz gut gelungen sei. Jetzt müsse man sich in der angestrebten Revision der EG-Trinkwasserrichtlinie vorrangig den kleinen Wasserversorgern zuwenden.

Die Kommission schlägt hierzu die Einführung einer Berichtspflicht vor. Eine Berichtspflicht der Mitgliedsstaaten über die Performance der kleinen Wasserversorger könne ein Beitrag sein, um bei den Miniwasserwerken ein „effizientes, risikobasiertes Management“ einzuführen. Mit einer Berichtspflicht über den Zustand der Kleinstwasserversorger könne man ferner eine bessere Information der Trinkwasserkunden und der Öffentlichkeit sicherstellen. (In der Szene wird befürchtet, dass dies eher auf einen Vernichtungsfeldzug gegen kleine Wasserversorger hinauslaufen könnte.)

Weiter heißt es in dem Kommissionsbericht, dass möglicherweise die Trinkwasserrichtlinie generell um einige weitere Parameter ergänzt werden müsse – beispielsweise im Hinblick auf Pharmawirkstoffe.

EU-Kommission will gegen
löchrige Rohrleitungen vorgehen

 

Erstmals greift die EU-Kommission auch den beklagenswerten Zustand der Trinkwasserverteilungsnetze in einigen Mitgliedsstaaten auf: „Spezifische Maßnahmen“ seien nach Ansicht der Kommission erforderlich, um die Leckage-Raten in den Rohrnetzen zu reduzieren. In etwa der Hälfte der Mitgliedsstaaten würden die Rohrnetzverluste bei über 20 Prozent des eingespeisten Trinkwassers liegen. In einigen Rohrnetzen müsse man gar Verlustraten von 60 Prozent feststellen.

Als nächste Herausforderung identifiziert die Kommission das Durcheinander bei der trinkwasserbezogenen Berichterstattung der Mitgliedsstaaten. Dies mache es der Kommission, dem Rat und dem EU-Parlament sowie der Öffentlichkeit schwer, die Lage des Trinkwassersektors im jeweiligen Mitgliedsstaat objektiv zu bewerten. Deshalb müsse man in Hinblick auf die Neufassung der Richtlinie darüber nachdenken, ein einheitliches Berichterstattungs-Konzept in der Richtlinie einzuführen, damit die nationalen Berichte zu vergleichbaren Datensätzen führen. Um zu mehr Transparenz zu gelangen, sollten die Daten und Trends auch visualisiert werden.

Der Report endete mit der Ankündigung der Kommission, über die derzeit laufende Konsultation hinaus „eine EU-weite öffentliche Konsultation“ zur Überarbeitung der Trinkwasserrichtlinie starten zu wollen. Die Konsultation soll der „erste Schritt in Richtung einer weiteren eingehenden Prüfung sein“, um die Herausforderung in der Trinkwasserversorgung in der EU bewältigen zu können.

EU-Bürger konnten ihre Wünsche zur
neuen Trinkwasserrichtlinie äußern

 

Am 23. Juni 2014 hatte die EU-Kommission eine Online-Befragung der TrinkwasserkonsumentInnen in der EU gestartet. In der Einleitung zum Konsultationsfragebogen erklärte die Kommission, dass mit der Konsultation

„klarer werden“ soll, „wie die Bürgerinnen und Bürger über eventuelle Maßnahmen für eine verbesserte Versorgung mit hochwertigem Trinkwasser denken“.

Ferner versprach die Kommission, dass die Ergebnisse der Konsultation in die Entscheidung einfließen werden,

„ob und an welchen Stellen die EU-Trinkwasserrichtlinie Nr. 98/83/EG nachgebessert werden soll“.

Der Fragebogen sollte auch einige Forderungen der „Europäischen Bürgerinitiative“ (s. RUNDBR. 1044/1-2, 1014/4, 1009/4, 1007/1-2, 999/4, 994/1, 983/1) aufgreifen – beispielsweise die Erschwinglichkeit des Wasserbezugs für sozial benachteiligte Menschen. Hierzu seien

„eventuell EU-weite oder nationale Instrumente bzw. Initiativen“ erforderlich, „die über den Geltungsbereich der derzeitigen Trinkwasserrichtlinie hinausgehen“ könnten.

In der Einleitung wurde ferner betont, dass man gerne Zusatzkommentare in den Fragebogen eintragen könne – dass man sich also nicht mit dem Ankreuzen von Multiple-Choise-Fragen begnügen müsse. Ferner könne man auch völlig unabhängig vom Fragebogen Kommentare und Anregungen zur Überarbeitung der betagten Richtlinie und darüber hinaus an
ENV-DRINKING-WATER@ec.europa.eu
schicken.

EU-Trinkwasser-Konsultation: Was
die EU-Kommission alles wissen will

 

Der Fragebogen stellte zunächst die Frage, wie man die Güte des Trinkwassers im Heimatort sowie in der EU generell einschätzt, wie man den Zugang zum Trinkwasser beurteilt und wie man mit dem Preis-Leistungs-Verhältnis zufrieden sei. Danach ging es um die Gefährdungsursachen für die Trinkwasserqualität. Anschließend wird man gefragt, ob man für eine Überarbeitung der Trinkwasserrichtlinie und für eine Erweiterung der Güteparameter der Richtlinie plädiere – „selbst wenn dies zu einem erheblichen Anstieg des Wasserpreises“ führen sollte.

Sodann wollte die Kommission wissen, ob man bei der Überwachung und Kontrolle einen „risikobasierten Ansatz“ – also die (verpflichtende) Einführung des Water Safety Plans (s. RUNDBR. 1041/2, 699/1) – gutheiße.

Im Hinblick auf eine verständliche Kundeninformation wurde gefragt, wie denn so eine Kundeninformation aussehen solle – die ankreuzbaren Antworten reichten bis zu einer „Veröffentlichung sämtlicher detaillierter Daten jeder Analyse sowie aller überwachten Parameter - sowie für alle Parameter [die] Angabe, ob die gesetzlichen Bestimmungen eingehalten werden“.

Gefragt wurde auch danach, über welche Kommunikationswege die Verbraucherinformationen am besten bereitgestellt werden sollen – via SMS, über Apps oder gut visualisiert auf den Homepages der Wasserversorger? Wenn das Kind in den Brunnen gefallen ist, wenn es also zu einer mikrobiologischen oder chemischen Kontamination gekommen ist, will die Kommission wissen, wie man sich als Trinkwasserkonsument adäquate Abhilfemaßnahmen vorstellt. Hier kann man beispielsweise folgende Antworten ankreuzen:

  • Abhilfemaßnahmen sollten durch präventive Maßnahmen ergänzt werden, d. h. Vorbeugung lange bevor eine kritische Situation entsteht.

  • Die Verbraucher sollten im Ernstfall mithilfe moderner Kommunikationsmittel umgehend benachrichtigt werden.“

Gefragt wird auch danach, wie man den dreimaligen Tolerierungszeitraum von jeweils drei Jahren bei Grenzwertüberschreitungen (s. 1044/3) beurteilt. Ankreuzen konnte man u.a. folgende Antworten:

  • Die geltenden Abweichungen sollten um einen Übergangszeitraum verlängert werden.

  • Es sollte in begrenztem Umfang und unter strengen Bedingungen eine Neuregelung für Abweichungen geben.“

Wollen die Trinkwasser-Konsumenten
mehr Marktaufsicht?

 

Bei den Fragen nach „weiteren Aspekten“ wurde im Fragebogen der EU-Kommission u.a. die Antwort vorgegeben, dass bei den „Regelungen zur Marktüberwachung/Marktaufsicht (…) weitere Bestimmungen eingeführt werden“ sollten. Das klingt schwer nach der Einführung eines Regulierungssystems à la OFWAT in England und Wales. Dort ist die Regulierungsbehörde OFWAT für die Preisgestaltung und die Effizienzverbesserung der privaten Wasserkonzerne zuständig. Bei uns zeigen das Bundeskartellamt und die Bundesnetzagentur entsprechende Ambitionen. Da wir bürokratischen Regulierungsbehörden eher skeptisch gegenüberstehen, haben wir uns bei diesen Fragen eher gegen eine Marktaufsicht gewandt. Als Letztes gabt es dann ein Feld, auf dem man mit max. 1000 Zeichen noch individuelle Kommentare eintragen konnte. Die Konsultation war bis zum 15. September 2014 geschaltet.


Der BBU-WASSER-RUNDBRIEF berichtet regelmäßig über die Angriffe auf die kommunale Daseinsvorsorge. Interessierte können kostenlose Ansichtsexemplare anfordern.
Clip-Fisch 2

 
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