aktualisiert:
4. November 2014

 

 

 

 

 

Volltextsuche:

 

 

 


 

 

  Nachrichten  

WasserInBürgerhand!

BBU-Wasserrundbrief, 15.10.2014

 

Nitrat im Grundwasser:
EU-Kommission droht Deutschland Klage an

 

Weil Deutschland auch für 2012 teilweise steigende Nitratkonzentrationen im Grundwasser nach Brüssel gemeldet hat, droht die EU-Kommission jetzt mit einer Klage vor dem Europäischen Gerichtshof wegen Nichtumsetzung der EG-Nitratrichtlinie. Auf Empfehlung des scheidenden EU-Umwelt­kommissars Janez Potočnik hat die Kommission am 10. Juli 2014 Deutschland eine sogenannte „mit Gründen versehene Stellungnahme“ geschickt. In der Stellungnahme fordert die Kommission Deutschland dazu auf, die längst überfällige Umsetzung der Nitratrichtlinie zu vollziehen. Falls Deutschland binnen zwei Monaten keine befriedigende Antworten nach Brüssel schickt, kann die Kommission Deutschland vor dem Gerichtshof der Europäischen Union verklagen. In der Stellungnahme der Kommission wird u.a. moniert, dass der zulässige Grenzwert von 50 Milligramm Nitrat pro Liter Grundwasser in Deutschland zwischen 2008 und 2011 an gut der Hälfte aller Messstellen überschritten worden sei. Im Vergleich zu den Vorjahren sei der Nitratgehalt an 40 Prozent der Messstellen sogar gestiegen.

Verschärfung der Düngeverordnung
wurde über Jahre verschleppt

 

Das probate Mittel zur Einschränkung der landwirtschaftlichen Nitratbelastung wäre eine Verschärfung der Düngeverordnung. Dann könnte endlich gezielter gegen die Überdüngung mit Gülle und Gärsubstraten aus Biogasanlagen vorgegangen werden. Die längst überfällige Verschärfung der Düngever­ordnung hat aber schon die vorherige schwarz-gelbe Bundesregierung hintertrieben. Und die derzeit amtierende GroKo hat die Novellierung der Düngeverordnung ebenfalls nicht mit höchster Priorität bearbeitet. Jetzt ist angesichts der Klage-Androhung der EU-Kommission Feuer unter dem Dach. Ratzfatz muss eine neue Düngeverordnung her, die den Ansprüchen der EU-Kommission stand halten kann. Da der Bauerverband Einschränkungen bei der Freiheit zum Düngen nicht hinnehmen will, wird der Novellierungsprozess zur Düngeverordnung zu einer Hängepartie.

Verschärfung der Düngeverordnung
macht Brotgetreideanbau unmöglich“

 

Seinen Widerstand gegen eine Verschärfung der Düngeverordnung hat der Bauernverband (DBV) am 4. Juni 2014 anlässlich des Ackerbautagung noch ein Mal verdeutlicht: Mit einer Verschärfung der Düngeverordnung würde „das bewährte System der bedarfsgerechten Düngung in Frage gestellt“ – und weiter heißt es in der DBV-Pressemitteilung, dass die ungerechtfertigte Forderung nach einer Verschärfung der Düngeverordnung auf einem „unvollständigen Messstellensystem“ beruhen würde.

Was damit gemeint ist, hatte der DBV bereits in einer Pressemitteilung am 11.03.14 verdeutlicht: Das von Bund und Ländern für den nationalen Nitratbericht verwendete Messnetz mit knapp 170 besonders ausgewählten Messstellen sei

„nicht geeignet (…), ein aussagekräftiges Bild über die Gewässerqualität in Deutschland zu vermitteln“.

Ein bundesweit repräsentatives Messnetz mit rund 800 Messstellen zeige demgegenüber, dass

„der strenge Trinkwassergrenzwert für Nitrat an über 85 Prozent der Messstellen eingehalten wird und damit die Situation in Deutschland wesentlich besser ist, als von Bund und Ländern gegenüber der EU-Kommission dargestellt“,

heißt es in der Erklärung des DBV-Präsidiums – soll heißen: Bund und Länder liefern sich mit Worst-Case-Messstellen zum Schaden der deutschen Landwirte gegenüber der EU-Kom­mis­sion selbst ans Messer.

Und am 04.06.14 bekräftigte der DBV noch ein Mal, dass „die Einführung starrer Obergrenzen bei der Stickstoffdünung (…) ohnehin nicht sachgerecht“ sei. Denn eine Düngung hätte sich immer am Bedarf einer Kultur, der Bodenbeschaffenheit und der Niederschlagssituation auszurichten. „Starre Obergrenzen gehen am Bedarf vorbei und könnten außerdem das Ende des Brotweizenanbaus in Deutschland bedeuten“ warnte der DBV.

CDU/CSU: Das Vertragsverletzungs-
verfahren ist „überflüssig“

 

Unterstützung bekam der Bauernverband erwartungsgemäß vom Vorsitzenden der Arbeitsgruppe Ernährung und Landwirtschaft der CDU/CSU-Bundestagsfraktion. Franz-Josef Holzenkamp ließ am 11.07.14 über die CDU-Pressestelle verbreiten, dass das EU-Vertragsverletzungsverfahren „überflüssig“ sei. Denn zum einen würde die Bundesregierung „bereits intensiv“ an einer Überarbeitung der Düngeverordnung arbeiten. Zum anderen habe es den von der Kommission in der Vergangenheit erhobenen Forderungen zur Novellierung der Düngeverordnung teilweise an einer Praktikabilität gefehlt.

Niemandem ist aber damit geholfen, wenn die Düngevorgaben den Anbau bestimmter Nutzpflanzen in Deutschland unmöglich machen.“

Während die CDU unter dem Druck des Vertragsverletzungsverfahrens jetzt immerhin bereit ist, sich mit einer Neufassung der Düngeverordnung zu befassen, hatte die CDU/CSU-Bundestagsfraktion am 13.12.12 einen entsprechenden Antrag der SPD noch kategorisch abgelehnt:

"Wir brauchen keine ordnungspolitischen Verschärfungen der Düngeverordnung. Die bisher angewandten Methoden guter landwirtschaftlicher Düngepraxis haben sich bewährt, und zwar auch in ökologischer Hinsicht. Dies bestätigen die vorliegenden Erhebungen“,

hatte damals der agrar- und umweltpolitische Sprecher der CSU-Landesgruppe im Deutschen Bundestag, Dr. Max Lehmer, verlautbart. Sofern es noch Überschreitungen des Nitratgrenzwertes im Grundwasser geben würde, seien diese „in der Regel orts- und regionalbezogen“.


Der BBU-WASSER-RUNDBRIEF berichtet regelmäßig über die Angriffe auf die kommunale Daseinsvorsorge. Interessierte können kostenlose Ansichtsexemplare anfordern.
Clip-Fisch 2

 
Zurück zur Startseite


  2005 by wd team stuttgart      xxl sicherheit