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2. Januar 2019

 

 

 

 

 

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BBU-Wasserrundbrief, 13. Dezember 2018

Trinkwasserrichtlinie:
Privilegierung des Trinkwassers auf der Kippe?

 

Einer der bemerkenswerten Punkte des Entwurfs zur Neufassung der EG-Trinkwasserrichtlinie war im Febr. 2019 die Privilegierung des Trinkwassers gegenüber dem Flaschenwasser: In ihrem Novellenentwurf hatte die EU-Kommission empfohlen, den Flaschenwasserwahn aktiv entgegenzutreten. In Restaurants soll Trinkwasser kostenlos angeboten und die Trinkwasserversorger sollen Brunnen und andere öffentlich zugängliche Trinkwasserzapfstellen einrichten. In einer Einschränkung des Flaschenwasserkonsums sah die EU-Kommission auch einen Baustein ihrer Strategie gegen Kunststoffmüll und Mikroplastik. Denn immer mehr Flaschenwasser wird in PET-Flaschen verkauft, bei denen das Recycling nur ungenügend funktioniert.

Die in den Medien als „Charmoffensive für das Trinkwasser“ titulierte Privilegierung des Trinkwassers gegenüber dem Flaschenwasser ist jetzt aber gefährdet. Denn inzwischen hat sich der Ministerrat über den Novellentwurf gebeugt. Und in manchen EU-Mitgliedsstaaten macht die Flaschenwasserindustrie mächtig Druck, damit ihre Interessen in der neuzufassenden Trinkwasserrichtlinie nicht zu kurz kommen. Die Beratungen im Ministerrat stehen unter hohem Zeitdruck. Wenn es mit der Novelle der Trinkwasserrichtlinie noch etwas werden soll, muss die neugefasste Richtlinie noch vor der Neuwahl des EU-Parlaments im Mai 2019 verabschiedet werden. Und damit das klappt, müssen sich EU-Kommission, EU-Parlament und Ministerrat in den Trilog-Verhandlungen auf eine Kompromissfassung einigen. In dieser Ausgabe des WASSER-RUNDBRIEFS wird zusammengefasst, welche Stellungnahmen der Umweltausschuss des EU-Parlaments und das EU-Parlament selbst zu den Inhalten des Novellenentwurfs abgegeben haben. Bei den Beschlussfassungen von Ausschuss und Parlament im Okt. 2018 war die Privilegierung des Trinkwassers noch kein Streitpunkt. Dafür wurde über andere Aspekte gestritten. (Der Novellenentwurf der Kommission ist in den RUNDBRIEFEN ausführlich vorgestellt worden.)

Warum ist die Privilegierung
des Trinkwassers so wichtig?

Trinkwasserversorger dürfen sich aus Wettbewerbsgründen nur sehr vorsichtig gegen den Flaschenwasserwahn aussprechen. Wenn Wasserwerke in der Vergangenheit allzu keck auf die hohen Kosten des Flaschenwassers und dessen denkbar schlechte Ökobilanz hingewiesen haben, wurden sie mit Abmahnungen und Unterlassungsklagen überzogen – beginnend bei 250.000 Euro aufwärts. Wenn die Privilegierung des Trinkwassers gegenüber dem Plastikflaschenwasser in der neuen Trinkwasserrichtlinie der EU Bestand haben sollte, würden die Karten wettbewerbsrechtlich neu gemischt. Mit dem Segen der Trinkwasserrichtlinie im Hintergrund müssten die Wasserversorger weniger schaumgebremst gegenüber dem Flaschenwasserwahn auftreten. Insofern ist es verständlich dass die Flaschenwasserindustrie derzeit in Brüssel alle Hebel in Bewegung setzt, um die vorgesehene Privilegierung des Trinkwassers wieder aus dem Richtlinienentwurf streichen zu lassen. Und umgekehrt engagieren wir uns, dass der Flaschenwasserindustrie in Brüssel kein Stich gelingt.


EU-Parlament positioniert sich
zur Trinkwasserrichtlinie

 

Am 23. Okt. 2018 hat das EU-Parlament (EP) seine Stellungnahme zur geplanten Neufassung der 20 Jahre alten EG-Trinkwasserrichtlinie (98/83/EG) aus dem Jahr 1998 beschlossen. In vielen Punkten ist das EP von der Entwurfsfassung abgewichen, die die EU-Kommission im Febr. 2018 vorgelegt hatte. Die Verbände der deutschen Wasserwirtschaft (DVGW, BDEW, VKU und Allianz der öffentlichen Wasserwirtschaft) haben sich halbwegs befriedigt zur Beschlusslage des EU-Parlaments geäußert. Die Verbände hatten in zahlreichen Punkten massive Kritik am Novellenentwurf der Kommission formuliert. In den nächsten Notizen werden die wichtigsten Änderungen in der Parlamentsfassung vorgestellt.

In seiner Positionierung ist das EU-Parlament im Wesentlichen der Beschlusslage des EU-Umweltausschusses gefolgt. Gleichwohl hat das Plenum in seiner Abstimmung über 224 Änderungsanträge auch eigene Akzente gesetzt. Im weiteren Prozedere muss sich jetzt noch der Ministerrat zur Neufassung der Trinkwasserrichtlinie positionieren. Dazu muss ein Kompromiss zwischen den unterschiedlichen Ansichten der EU-Mitgliedsländer gefunden werden. Wenn der Ministerrat sein Votum abgegeben hat, wird der „Trilog“ starten – also die Schlussverhandlungen zwischen den ExpertInnen aus dem federführenden EP-Umweltausschuss, dem Ministerrat und der EU-Kommission. Um die Novelle der Richtlinie noch vor der Neuwahl des EU-Parlaments im Mai 2019 verabschieden zu können, werden die Trilogverhandlungen unter hohem Zeitdruck stehen. Angestrebt wird, dass der Ministerrat seine Positionierung bis zum Dezember 2018 beschließen soll.

Ob das fristgerecht klappen wird, ist aber nicht sicher, weil die Neufassung der Trinkwasserrichtlinie in der österreichischen EU-Präsidentschaft eher nur eine geringe Priorität hat. Weiter untenstehend wird darüber informiert, dass einige Akteure nicht in jedem Fall traurig wären, wenn der ganze Novellierungsprozess noch zum Scheitern gebracht werden könnte. Schon die Abstimmung im EU-Parlament am 23.10.18 war nicht gerade überwältigend gewesen: Zwar hatten 300 Abgeordnete für den Parlaments-Entwurf und nur 98 gegen den Entwurf gestimmt – aber 274 Abgeordnete hatten sich der Stimme enthalten. Eine Synopse zwischen der Kommissions- und der Parlamentsfassung findet sich auf

http://www.europarl.europa.eu/sides/
getDoc.do?pubRef=-//EP//TEXT+REPORT+
A8-2018-0288+0+DOC+XML+V0//DE


Trinkwasserrichtlinie:
Zielvorgaben zur Leckagebekämpfung

 

Eine eigene Duftmarke hat das EU-Parlament - über die Empfehlungen des Umweltausschusses hinausgehend - bei der Leckagebekämpfung gesetzt. Nach Art. 4 Abs. 2 a) sollen die EU-Mitgliedstaaten bis zum 31. Dezember 2022 nationale Zielvorgaben für die Reduzierung von Wasserleckagen erstellen. Die Zielvorgaben sollen dann bis zum 31. Dezember 2030 erreicht sein.

In dem Zusammenhang könnte es von Interesse sein, dass bei der Internationalen Normungsorganisation (ISO) derzeit eine Norm zum Management bei der Reduzierung von Wasserverlusten in Trinkwasserversorgungssystemen in Arbeit ist. In der Working Group 6 des Technischen Komitees 224 der ISO verhandeln Experten über die Details der geplanten ISO 24528 „Water loss“. Bei deutschen Experten ist es auf Erstaunen gestoßen, dass in südeuropäischen Ländern und bei nicht wenigen Consultern das Druckmanagement als probates Mittel zur Einschränkung von Wasserverlusten aus löchrigen Wasserversorgungsystemen anerkannt wird: Während der Nacht wird der Druck im Leitungssystem abgesenkt. Mit abnehmendem Druck quillt automatisch weniger Trinkwasser aus dem schadhaften Leitungssystem aus. Mit dieser schlitzohrigen Herangehensweise kann man sich dann bestätigen lassen, dass man erfolgreich die Wasserverluste um X Prozent reduziert hat. Deutsche Rohrnetz-Experten setzten sich in der Working Group 6 dafür ein, dass es demgegenüber auf die tatsächliche Rehabilitierung des Leitungssystems ankommen muss.

Es bleibt zu hoffen, dass die Beschlusslage des EU-Parlaments in Art. 4, Abs. 2 a) in der geplanten Neufassung der Trinkwasserrichtlinie die deutsche Positionierung in der ISO unterstützen wird.

Der Water Safety Plan muss
alle sechs Jahre neu auf den Tisch

 

Die ganzheitliche Risikobewertung vom Einzugsgebiet der Brunnen bzw. der Quelle über die Förderung, die Aufbereitung, Speicherung und Verteilung bis zur Wasseruhr muss nach dem Willen des EU-Parlaments alle sechs Jahre überprüft und ggf. an neue oder geänderte Gefährdungslagen angepasst werden. Die Verpflichtung zur Aktualisierung des entsprechenden Water Safety Plans alle sechs Jahre nimmt keine Rücksicht mehr auf die Größenklasse des Wasserversorgers (siehe Art. 7 bis 10). Bei der Risikobewertung für Oberflächengewässer, aus denen Trinkwasser entnommen wird, soll auch Mikroplastik Berücksichtigung finden – sobald eine entsprechende Analysenvorschrift ausgearbeitet und genormt sein wird.

Was der Wasserversorger
gegenüber den Kunden offenbaren muss

 

Bei den umstrittenen Informationsverpflichtungen in Art. 13 und Anhang IV hat das EU-Parlament einige wenige Verpflichtungen gestrichen – vor allem Verpflichtungen, die eh keinen Sinn machen. Im handwerklich schlecht gemachten Kommissionsentwurf war beispielsweise das Gebot enthalten, dass die Wasserversorger die Kosten der Abwassersammlung und –reinigung zu deklarieren hätten. Zumindest in Deutschland sind die meisten Wasserversorger aber gar nicht für den Abwassersektor zuständig – und haben dementsprechend auf die diesbezüglichen Daten keinen Zugriff.

Die meisten der Informationsgebote, an denen die deutschen Wasserwirtschafsverbände Anstoß genommen hatten, bleiben aber auch im Richtlinienentwurf des EU-Parlaments enthalten. Dazu gehören u.a. Angaben über die Kostenstruktur, die Verwaltungs- und Eigentumsstruktur sowie über die Investitionen und das Handling von Verbraucherbeschwerden. Auch die „delegierten Rechtsakte“ wurden vom EU-Parlament nicht gestrichen. Hinter den „delegierten Rechtsakten“ wittern die deutschen Wasserwirtschaftsverbände die Gefahr, dass die EU-Kommission mit Hilfe eines demokratisch nicht legitimieren Ausschusses von Wissenschaftlern im Alleingang künftig nicht nur redaktionelle, sondern auch inhaltliche Änderungen an der Richtlinie vornehmen könnte. Das EU-Parlament hat bei „delegierten Rechtsakten“ keinerlei Einflussmöglichkeiten mehr.

Trinkwasserrichtlinie:
BMWi sichert dem BDEW Unterstützung zu

 

Die Neufassung der Trinkwasserrichtlinie war bereits auf der Wasserwirtschaftlichen Haupttagung 2018 des Bundesverbandes der deutschen Energie- und Wasserwirtschaft (BDEW) im Sept. in Berlin (siehe WASSER-RUNDBR. 1137/1-4) diskutiert worden.

Dr. Ulrich Nußbaum vom Bundesministerium für Wirtschaft und Energie (BMWi) hatte auf dem BDEW-Kongress in seinem Grußwort erklärt, dass man seitens der deutschen Regierung keine Standard-Aufweichung wolle. Auch eine Aufblähung der Wasserqualitätsrichtlinie zu einer allumfassenden Wasserversorgungsrichtlinie sei in Berlin nicht gewünscht. Ferner lege man Wert darauf, dass bei der Novelle der Richtlinie das Subsidiaritätsprinzip gewahrt bleibe. Falls es auf nationaler Ebene schon bessere Standards geben würde, dürfe Brüssel keinen Zwang zur Übernahme schlechterer Standards ausüben.

Auch Dr.-Ing. Jörg Simon, BDEW-Vizepräsident und Vorsitzender des Vorstandes der Berliner Wasserbetriebe, hatte in seinem Grußwort an die in Berlin versammelten Wasserwerker dafür plädiert, die Trinkwasserrichtlinie als reine Qualitätsrichtlinie zu erhalten. Simon hatte sich ferner gegen eine drohende Überbürokratisierung, verschärfte Probenahmezyklen und überbordende Informationsverpflichtungen gewandt. Kritische Daten der Wasserversorger müssten geschützt bleiben. Deshalb dürfe es nicht zur der im Novellenentwurf geforderten „kompletten Offenlegung“ der Geschäftsdaten kommen. Einige kritische Punkte habe man durch die Lobbyarbeit der Wasserversorger in Brüssel bereits bereinigen können. Seitens der deutschen Wasserversorger müsse man noch daran arbeiten, dass das Herausfallen der Indikatorwerte wieder rückgängig gemacht werde.

Nußbaum sicherte dem BDEW auch im Hinblick auf den Erhalt der wichtigen Indikatorparameter die Unterstützung des BMWi zu. (Indikatorwerte sind gesundheitlich von untergeordneter Bedeutung. Sie sind aber wichtig für die Steuerung der Aufbereitungsstufen eines Wasserwerkes.)

Trinkwasserrichtlinie:
EP-Umweltausschuss positioniert sich

 

Zur Berichterstattung über den Stand der Diskussion im EU-Parlament zur geplanten Neufassung der Trinkwasserrichtlinie hatte der BDEW Ulrike Müller zu seiner wasserwirtschaftlichen Haupttagung eingeladen. Die Abgeordnete sitzt für die Freien Wähler im EU-Parlament und dort im Umweltausschuss, wo sie intensiv an der Stellungnahme zur Novelle mitgearbeitet hat. In ihrem Referat „Legislativvorschlag der EU – Ziele und Inhalte“ berichtete die Abgeordnete, dass man sich im Interesse der kleinen und mittleren Wasserversorger unter den Berichterstattern im Umweltausschuss einig gewesen sei, dass die Anforderungen nicht über Gebühr verschärft werden sollten.

Der Charakter einer technischen Richtlinie solle erhalten werden, soziale Gesichtspunkte seien in der Richtlinie angesichts der heterogenen Wasserversorgungslandschaft in der EU fehl am Platz. Die von der EU-Kommission vorgeschlagene Aktualisierung der Parameterliste (also der mit „Grenzwerten“ versehenden Stoffliste) sei nach Auffassung des Umweltausschusses weitgehend okay. Allerdings sollten Endogene Disruptoren (ED) - also hormonähnlich wirkende Chemikalien - sowie Mikroplastik zunächst nur in eine „Watchlist“ aufgenommen werden. Bei den Endogen Disruptoren, deren Regulierung in Brüssel heftig umstritten sei, sehe man in Hinblick auf die noch zu berücksichtigenden Parameter „die größte Baustelle“. Und bei Mikroplastik würden ohnehin noch verlässliche Analyseverfahren fehlen. Die Einführung einer Risikobewertung in Form des Water Savety Plans werde im Umweltausschuss befürwortet. Im Detail müsse hier aber noch nachgebessert werden. Der vorgesehenen Verbesserung der Verbraucherinformationen sei prinzipiell ebenfalls zuzustimmen. Die Informationsverpflichtungen dürften sich aber nur auf die Wasserqualität beziehen. Die im Kommissionentwurf enthaltenen Informationsverpflichtungen im Hinblick auf die Preisgestaltung und sonstige betriebswirtschaftliche Angaben seien demgegenüber abzulehnen.

Der Umweltausschuss habe ferner die von der Kommission gestrichene Art. 9-Regelung „wiederbelebt“, nach der man sich als Versorger dreimal drei Jahre lang eine Grenzwertüberschreitung genehmigen lasse könne (s. RUNDBR 1126/4). Die Tolerierung von Grenzwertüberschreitungen dürfe nach Ansicht des Umweltausschusses aber nur erfolgen, wenn damit keine gesundheitlichen Beeinträchtigungen verbunden seien.

Ferner erklärte die Abgeordnete, dass der Art. 10 a) dem Umweltausschuss „noch richtig Bauchschmerzen“ machen würde. Im Art. 10 sind die Vorgaben für Bauprodukte enthalten, die mit Trinkwasser in Kontakt kommen. Die „Bauchschmerzen“ würden daher rühren, weil mit dem Kommissionsentwurf die hygienische Sicherheit von Installationsmaterial in der EU nicht gewährleistet werden könne (siehe nächste Notiz).

Materialien in Kontakt
mit Trinkwasser: „Versaut“

 

In der Diskussion zu dem oben genannten Vortrag von Ursula Müller (MdEP) führte Dr. Birgit Mendel vom Bundesgesundheitsministerium (BMG) zunächst aus, dass nach 20 Jahren die Richtlinie tatsächlich renovierungsbedürftig gewesen sei – aber man müsse an den richtigen Schrauben drehen. Das sei nicht in jedem Fall gewährleistet. So sei das Minimierungsgebot bei Art. 10 unter den Tisch gefallen. Wenn im Hinblick auf die Gewährleistung von hygienischer Sicherheit bei Bau- und Installationsmaterialien keine Nachbesserungen erfolgen würden, müsse man überlegen, ob ein Scheitern der Novelle letztlich nicht besser sei.

„Wenn man das gute Trinkwasser versauen will, kann man das am besten in der Installation“,

so die Ministeriumsmitarbeiterin in ihrem engagierten Meinungsbeitrag auf der BDEW-Tagung.

Die unterlassene Konsultation
mit heißer Nadel heilen?

 

Mendel kritisierte ferner, dass im Vorfeld des Kommissionsentwurfs eine umfassende Konsultation mit allen interessierten Kreisen unterblieben sei. Auch die EU-Mitgliedsstaaten seien von der Kommission nicht vorab konsultiert worden. Das müsse jetzt zeitraubend auf Ratsebene nachgeholt werden. Die Befürchtung der Ministeriumsmitarbeiterin: Wenn jetzt unter dem dadurch erzeugten Zeitdruck nachverhandelt werden muss, „könne es daneben gehen“. Mendel erklärte in ihrem Diskussionsbeitrag des Weiteren, dass die Mitgliedsstaaten – also auch Deutschland – die Vorgaben in der Richtlinie national verschärfen könnten. Das sei aber bereits in der Bundesregierung wegen unterschiedlicher Sichtweisen voraussehbar mit Reibungsverlusten verbunden.

„Deshalb muss man jetzt schon dafür sorgen, dass eine stimmige Richtlinie verabschiedet wird.“

Mendel äußerte den Verdacht, dass die Kommission schon gewusst habe, warum sie sich eine Konsultation erspart habe. Man habe in Brüssel die Richtlinie „als Vehikel für alles Mögliche missbrauchen wollen“.

In der Diskussion auf der BDEW-Tagung kritisierte auch Christoph Wagener, zuständig für die Trinkwasserversorgung in Düsseldorf, dass die unterlassene Konsultation jetzt offenbar „mit heißer Nadel geheilt“ werden soll. Wagner stellte zudem in Zweifel, ob es überhaupt einen relevanten Novellierungsbedarf geben würde. Die Richtlinie werde jetzt mit vielen Aspekten belastet, „die da gar nicht rein gehören“. So sei die Risikobewertung nach Meinung des Düsseldorfer Wasserwerkers in der EG-Wasserrahmenrichtlinie besser aufgehoben. Und wenn Brüssel

„primäres Mikroplastik einfach verbieten würde, dann bräuchte man auch keine Watchlist.“

Trinkwasserrichtlinie:
Wie viel Probenahmen sind angemessen?

 

n der weiteren Diskussion um alte und neue Parameter führte Mendel aus, dass die Beschränkung auf nur einen Legionellenstamm „fachlich unglücklich“ sei. (Die Legionellen setzen sich aus zahlreichen Stämmen zusammen - aber nur wenige Stämme sind eine echte Gesundheitsgefahr.) Wagner aus Düsseldorf setzte sich noch einmal mit der umstrittenen Probenahmefrequenz im Kommissionsentwurf auseinander:

Wenn die Probenahme so geregelt würde, wie das am Anfang gedacht war, hätte ich auch für Sonn- und Feiertagen zusätzliches Personal für die Probenahme einstellen müssen – ohne dass dies zu einem Mehr an Sicherheit führen würde.“

Mendel stimmte in diese Kritik ein – allerdings mit einer anderen Bewertung: Die Tabelle mit der Probenahmefrequenz im Kommissionsentwurf wäre tatsächlich „völlig überzogen“ gewesen. Bei den jetzt vom Umweltausschuss empfohlenen Modifikationen würden „aber die Kleinen zu gut wegkommen“. Im Hinblick auf die Aufregung über eine zu hohe Probenahmefrequenz machte die Ministeriumsmitarbeiterin besänftigend darauf aufmerksam, dass die Probenahmehäufigkeit durch die jetzt schon mögliche „Risikobasierte Anpassung der Probenahmeplanung“ (RAP – siehe RUNDBR. 1126/4, 1124/3-4) vom Versorger in Abstimmung mit dem Gesundheitsamt wieder reduziert werden könne. Das fand wiederum bei Wagner keine Zustimmung: Die RAP greife erst, wenn eine auswertbare Zeitreihe über drei Jahre vorliegen würde.

„Da werden Laborkapazitäten aufgebaut, die man dann nach drei Jahren gar nicht mehr braucht!“


Der BBU-WASSER-RUNDBRIEF berichtet regelmäßig über die Angriffe auf die kommunale Daseinsvorsorge. Interessierte können kostenlose Ansichtsexemplare anfordern.
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