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3. April 2021

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BBU-Wasserrundbrief Nr. 1176, 1. April 2021

Coronabedingte Bierschwemme
lässt Kläranlagen umkippen

 

Die Coronakrise hat ungeahnte Folgen - auch für die kommunalen Kläranlagen. Durch die Stilllegung der Gastronomie und das Verbot von Volksfesten ist der Absatz von Fassbier massiv eingebrochen. Die Brauereien sitzen deshalb hektoliterweise auf nicht mehr absetzbaren Biervorräten. Zunächst haben die Brauereien versucht, sich einfach durch eine Verlängerung des Mindesthaltbarkeitsdatums über die Runden zu retten - siehe:

https://www.welt.de/wirtschaft/article228486701/Warsteiner-Radeberger-und-Co-Ploetzlich-ist-Fassbier-laenger-haltbar.html

Der Kniff mit der MHD-Verlängerung ist aber nur begrenzt möglich, denn bei einer Überlagerung wird Bier bekanntlich schal. In ihrer Not sind immer mehr Brauereien auf den Einfall gekommen, das Bier beim Überschreiten des Verfallsdatums über die Kanalisation zu entsorgen. Bundesweit mussten Millionen Liter Bier auf diese Weise entsorgt werden. Das ist aber vielen kommunalen Kläranlagen schlecht bekommen. Der Alkoholgehalt des Biers hat wie ein Desinfektionsmittel gewirkt: Die Bakterien in den Belebtschlammstufen der Kläranlagen haben ihren Geist aufgegeben. Angesichts dessen, dass reihenweise kommunale Kläranlagen aufgrund der Bierschwemme ausgefallen sind, haben sich die Umweltministerien der Bundesländer und das Bundesumweltministerium alarmiert gezeigt. In aller Schnelle wurde per Corona-Eilverordnung der Anhang 11 zur Abwasserverordnung geändert. Der Anhang 11 reglementiert die Abwassereinleitungen von Bierbrauereien - siehe:

https://www.gesetze-im-internet.de/abwv/anhang_11.html

In einem neu eingefügten Absatz 5 wird die Einleitung von Bier in kommunale Kanalisationen vorsorglich komplett untersagt. Die Änderung von Anhang 11 tritt am 1. April 2021 in Kraft

Wohin mit dem schal gewordenen „Corona-Bier“?

 

Findige Geister in der Deutschen Vereinigung für Wasserwirtschaft, Abwasser und Abfall (DWA) sind auf den Einfall gekommen, dass man aus Bier auch Whiskey brennen kann. Das hat den Vorteil, dass von 10.000 Litern Bier nur noch 700 Liter Bierbrand übrig bleiben. Allerdings braucht man zur Reifung des Edelbrandes enorm hohe Volumina von Eichenfässern. Denn der Bierbrand muss voraussichtlich bis zu zehn Jahren auf Holz lagern, um seinen vollen Geschmack zu entwickeln. Die DWA ist deshalb zusammen mit dem Deutschen Brauer Bund e.V. auf die Verbände der Brennereien zugegangen, um entsprechende Kapazitäten zu sichern. Man einigte sich in einer freiwilligen Branchenübereinkunft darauf, ab dem 1. April 2021 überlagertes Fassbier nicht mehr in den Gully zu kippen, sondern auf die vorhandenen Brennereikapazitäten zu verteilen.

Auf den Einfall, schal gewordenes Bier zu Edelbränden zu konvertieren, sind die DWA-Cracks durch den Europa-Park im südbadischen Rust gekommen. Der Europa-Park hatte nämlich mit seinem Bierlieferanten als erster die Idee, das im cornabedingt geschlossenen Europa-Park nicht mehr absetzbare Bier zu hochprozentigen Edelbränden zu brennen.

Der einzig positive Nebeneffekt der Einleitung von Bier in die kommunalen Kanalisationen war übrigens, dass auch die Corona-Viren im Abwasser liquidiert worden sind - und nicht nur die Corona-Viren, auch Norovirus, Grippevieren und andere Viren sowie Legionellen haben die Bierschwemme nicht überlebt. Die DWA und der Deutscher Brauer Bund werden übrigens öffentliche Verkostungen der Bierbrände auf ausgewählten Kläranlagen anbieten. Weitere Auskunft zur geistreichen Initiative der DWA gibt es bei der

Deutsche Vereinigung für Wasserwirtschaft,
Abwasser und Abfall e. V. (DWA)
Bau-Assessor, Dipl.-Ing. Johannes Lohaus
Sprecher der Geschäftsführung
53773 H e n n e f
Tel.: 02242 872 333
E-Mail: Lohaus@dwa.de


Der BBU-WASSER-RUNDBRIEF berichtet regelmäßig über die Angriffe auf die kommunale Daseinsvorsorge. Interessierte können kostenlose Ansichtsexemplare anfordern.
Clip-Fisch 2

 
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