aktualisiert:
13. Juli 2021

 

 

 


 

 

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BBU-Wasserrundbrief Nr. 1178, 23. Juni 2021

Der „Nullschadstoffplan“ der EU-Kommission
bleibt weiterhin nebulös

 

Am 12. Mai 2021 hat die EU-Kommission eine erste Konkretisierung ihres „Zero-Pollution-Action-Plans“ (Nullschadstoffplan) vorgelegt. Mit der Konkretisierung ist es aber noch nicht so weit her. Denn der Plan bewegt sich weiterhin auf dem Niveau von allgemeinen Ankündigungen. Im Hinblick auf den Schutz der aquatischen Umwelt vor Schadstoffeinträgen wurden Etappenziele für 2030 nur für Plastik und Mikroplastik festgelegt: Angestrebt wird eine Verbesserung der Wasserqualität „indem dafür gesorgt wird, dass weniger Kunststoffabfälle ins Meer (50 Prozent) und weniger Mikroplastik in die Umwelt (30 Prozent) gelangen“.

Eine indirekte Entlastung der aquatischen Umwelt bei Schadstoffeinträgen könnte sich aus den Bodenschutzzielen ergeben: Dazu heißt es in der Ankündigung der EU-Kommission: Angestrebt wird eine „Verbesserung der Bodenqualität, indem Nährstoffverluste und der Einsatz chemischer Pestizide um 50 Prozent reduziert werden“. Zu einer weiteren indirekten Entlastung der Gewässer könnte auch die Zielvorgabe für die atmosphärischen Depositionen führen. Angestrebt wird bis 2030 eine „Verringerung des Anteils der Ökosysteme in der EU, in denen Schadstoffe in der Luft die biologische Vielfalt gefährden“.

Der ZfK-Online-Newsletter meldete am 12.05.21 dazu, dass der Verband der kommunalen Unternehmen (VKU) darauf aufmerksam gemacht habe, dass der Zustand der Umwelt, insbesondere von Wasser und Böden, „maßgeblich auch von Maßnahmen anderer Sektoren, beispielsweise der Landwirtschaft und der Industrie“ abhängen würde: „Die Verantwortung für eine bessere Gewässerqualität darf nicht ausschließlich bei den Wasserver- und Abwasserentsorgern abgeladen werden.“ Weiterhin habe der VKU gefordert, dass „bei der weiteren Konkretisierung Anreize gesetzt und Anforderungen festgelegt werden, die letztendlich beim Verursacher beziehungsweise beim jeweiligen Wirkstoff ansetzen“ sollten.

Schon bei den vorhergehenden Verlautbarungen der EU-Kommission zum Zero Pollution Action Plan war wenig zu konkreten Maßnahmen zu lesen, wie die Belastung der aquatischen Umwelt durch Mikroschadstoffe tatsächlich wirksam reduziert werden könnte. Wenn man sich durch die Action Plan-Seiten klickt, landet man bezüglich Wasser auf

https://ec.europa.eu/environment/strategy/
zero-pollution-action-plan_de

Und da findet man ebenfalls nur wieder nebulöse Ankündigungen. Da könnte man Zuflucht zum 30 Prozent-Minderungsziel für Mikroverunreinigungen bis 2040 der Internationalen Kommission zum Schutz des Rheins (IKSR) suchen (s. RUNDBR. 1167/2). Aber auch dieses 2040-Ziel steht zunächst mal nur auf dem Papier - ohne verbindliche und konkrete Maßnahmen.

 


Der BBU-WASSER-RUNDBRIEF berichtet regelmäßig über die Angriffe auf die kommunale Daseinsvorsorge. Interessierte können kostenlose Ansichtsexemplare anfordern.
Clip-Fisch 2

 
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