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13. Juli 2021

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BBU-Wasserrundbrief Nr. 1180, 27. Juni 2021

Wasserrahmenrichtlinie:
Öffentlichkeitsbeteiligung vergeigt

 

Zielsetzung der EG-Wasserrahmenrichtlinie (WRRL) von 2000 ist ein „guter ökologischer Zustand“ in allen Gewässern der Europäischen Union - und das spätestens bis 2027. Dieses Ziel wird nicht nur in Deutschland um Längen verfehlt. Bis zum 22. Juni 2021 bestand für alle EinwohnerInnen in der EU die Gelegenheit, Stellung zur Bewirtschaftungs- und Maßnahmenplanung für die Periode 2021 bis 2027 zu beziehen. Warum Politik und Behörden bei der Umsetzung der WRRL derart ins Hintertreffen geraten sind, hat der BUND in seiner zentrale Stellungnahme analysiert:

Die unzureichende Umsetzung der Wasserrahmenrichtlinie sei vor allem dadurch geprägt, dass es der Gewässerschutzpolitik in Deutschland nicht gelungen sei, für den notwendigen Rückenwind in der Gesellschaft zu sorgen. Von der ursprünglichen Aufbruchsstimmung zu Beginn des ersten von drei Umsetzungszyklen in den Jahren 2008/2009 sei nicht mehr viel übrig geblieben. Um erfolgreich zu sein, müsste die Gewässerschutzpolitik begeistern, um damit die Menschen zu mobilisieren.

Dazu hätte die Wasserrahmenrichtlinie eigentlich die beste Vorlage geliefert: Die Richtlinie sieht nämlich in Art 14 vor, dass die Wasserwirtschaftsverwaltung die Beteiligung der „interessierten Kreise“ aktiv zu fördern hat (s. RUNDBR. 1141/1, 905/3, 842/2-4 785/2, 761/1-2, 633/3, vgl. auch 815/3). Tatsächlich müsse der BUND zu Beginn der dritten und letzten Umsetzungsperiode feststellen, dass die Umsetzung der Richtlinie in blutleeren Tabellen, in Technokratie und Bürokratismus erstarrt sei. Wegen der Unübersichtlichkeit der Dokumente, der technokratischen Sprache und der Wirrnis der zugehörigen Homepages gelinge es kaum noch, außerhalb der Szene der „Berufspartizipierer“ Menschen für die Ziele der Wasserrahmenrichtlinie zu interessieren. Sich in das Labyrinth der WRRL-Dokumente reinzuknien, sei für ehrenamtlich arbeitende GewässerschützerInnen eine Zumutung.

Warum die Wasserwirtschaftsverwaltung
keine „Follower“ hat

 

Statt den Gewässerschutz von den Menschen her zu denken, werde der Gewässerschutz zu sehr aus der Sicht der Verwaltung betrieben. Der BUND „müsse leider feststellen“, dass nicht wenige Teile der Wasserwirtschaftsverwaltung mit dem Gebot der Wasserrahmenrichtlinie zur aktiven Förderung des Engagements von Bürgerinnen und Bürgern im Gewässerschutz immer noch fremdeln würden. Damit könne man keine »Follower« hinter sich versammeln. Das sei einer der maßgeblichen Faktoren, dass die Gewässerschutzpolitik derzeit von Status-quo-Bewahrern ausgebremst werde. Das sei deshalb fatal, weil der Klimawandel eigentlich zur größten Eile antreiben müsste. Wenn in der dritten Umsetzungsperiode von 2021 bis 2027 nicht die Klimaresilienz der Gewässer und ihrer Einzugsgebiete halbwegs erreicht werden kann, würden 2027 viele Gewässer - und deren ökologische Vielfalt - verloren sein, so die Befürchtung des BUND. 21 Jahre nach Inkrafttreten der Wasserrahmenrichtlinie gelten die Ziele der zentralen Gewässerschutzrichtlinie der Europäischen Union inzwischen in Politik und Verwaltung allenfalls im Jahr 2050 als erreichbar (s. RUNDR. 1167/1-2).

Insgesamt müsse man konstatieren, dass von Umsetzungszyklus zu Umsetzungszyklus der Umfang der Bürgerbeteiligung fortschreitend abgenommen habe. Während bei der „Bestandsaufnahme“ (Wie geht’s den Gewässern?) im Jahr 2005 sowie zu Beginn der ersten Umsetzungsperiode im Jahr 2009 „vielerorts noch so etwas wie Enthusiasmus zu verspüren war, dominieren inzwischen Erschöpfung und Desinteresse“, bedauert der BUND.

In der zentralen Stellungnahme des BUND werden u.a. auch die personelle Schwäche der Wasserwirtschafsverwaltungen in den Ländern angesprochen. Maßgeblich für die nur geringen Fortschritte bei der Umsetzung der EG-Wasserrahmenrichtlinie ist zudem, dass weiterhin der politische Wille fehle, die anderen Politikbereiche - wie Landwirtschaft, Tourismus, Bergbau, Infrastruktur usw. - in die Gewässerschutzpolitik einzubinden.

Mehr Mut zum Konflikt!
Erst Konflikte machen ein Thema interessant

 

Zum mangelnden Verständnis eine gelingenden Bürgerbeteiligung gehöre auch, dass die Wasserwirtschaftsverwaltung in der Regel davon absehe, die Öffentlichkeit über die Konflikte zu informieren, die am jeweiligen „Wasserkörper“ bei der Umsetzung der Wasserrahmenrichtlinie ausgefochten werden. Wenn die Konflikte aber nicht öffentlich benannt werden, können keine weiterführenden Diskussionen um die beste Umsetzung der Zielvorgaben der Richtlinie geführt werden. Dabei habe die EU-Kommission die Mitgliedsländer schon 2006 dazu aufgerufen, die Wasserrahmenrichtlinie als Rahmen zu nutzen, in dem Konflikte zwischen verschiedenen Nutzern transparent ausgetragen werden könnten (s. RUNDBR. 842/3-4).

Es wäre nach Auffassung des BUND eine der Aufgaben der Länderarbeitsgemeinschaft Wasser und der Länder-Koordinationsgremien in den großen Flusseinzugsgebieten den Wasserwirtschaftsverwaltungen der Mitgliedsländer einen Leitfaden zur produktiven Konfliktbewältigung im Gewässerschutz zur Verfügung zu stellen. Das Interesse der „wasseraffinen“ Menschen im Einzugsgebiet eines Wasserkörpers an der so trocken formulierten Wasserrahmenrichtlinie ließe sich wecken, wenn die Administration mehr Mut zum Konflikt hätte. In der BUND-Stellungnahme heißt es: „Erst Konflikte machen ein Thema so richtig interessant!“

 

Interessierte RUNDBR.-LeserInnen können die zentrale Stellungnahme des BUND (50 S.) sowie die Stellungnahme zur Umsetzung der Richtlinie im Rheineinzugsgebiet (30 S.) auch bei uns via nik@akwasser.de kostenfrei anfordern. Zudem werden die beiden Stellungnahmen sowie die Stellungnahmen der BUND-Landesverbände zur Bewirtschaftungsplanung 2021-2027 in den jeweiligen Bundesländern jetzt nach und nach auf die Homepages der BUND-Landesverbände gestellt.

 



Der BBU-WASSER-RUNDBRIEF berichtet regelmäßig über die Angriffe auf die kommunale Daseinsvorsorge. Interessierte können kostenlose Ansichtsexemplare anfordern.
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