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12. April 2022

 

 

 


 

 

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WasserInBürgerhand!

BBU-Wasserrundbrief Nr. 1191, 28. März 2022

 

Der Grenzwert für Bromat im Trinkwasser
sollte verschärft werden

 

Im Rahmen der ausführlichen Erläuterungen von Trinkwasserinhaltsstoffen wurde mit der 11. Erg.Lfg. in „Trinkwasser aktuell“ ein ausführlicher Beitrag zu „Bromat im Trinkwasser – Herkunft, Vorkommen und gesundheitliche Bewertung“ aufgenommen. In dem 11seitigen Beitrag empfiehlt das Autorenkollektiv mit folgender Begründung eine Absenkung des Bromatgrenzwertes: Der derzeitige Grenzwert in der Trinkwasserverordnung von 10 µg/l würde „mit 1 : 20.000 ein deutlich höheres berechnetes Krebsrisiko in Kauf (nehmen) als das üblicherweise zugrundegelegte Risiko von 10-6 für andere Stoffe im Trinkwasser“. Und weiter:

Dies scheint bei den heute zur Verfügung stehenden Analyse- und Aufbereitungsverfahren nicht mehr erforderlich sein: ein deutlich niedriger Grenzwert (0,2 µg/l entspräche dem Risiko von 10-6) wäre mittlerweile sowohl in der Analyse als auch durch entsprechende Prozesssteuerung in der Desinfektion erreichbar.“

Auch wenn der Grenzwert kurzfristig nicht verschärft werden sollte, wäre es ratsam, wenn die Wasserwerker die Desinfektionsverfahren so einstellen würden, „dass die Bromatbildung deutlich unter 10 µg/l gehalten“ werden könne.

 


Der BBU-WASSER-RUNDBRIEF berichtet regelmäßig über die Angriffe auf die kommunale Daseinsvorsorge. Interessierte können kostenlose Ansichtsexemplare anfordern.
Clip-Fisch 2

 
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