100  Tage werden im Allgemeinen einer neuen Regierung eingeräumt, um sich  ins Regieren einzuarbeiten. Die neue Berliner Regierung wurde in  kürzester Zeit in den Stressmodus versetzt. Wasserwirtschaft spielt  da kaum noch eine Rolle. Gleichwohl könnte es sich für LeserInnen  des RUNDBR. lohnen, mal zu schauen, welche Aussagen die  „Zukunftskoalition“ dem „Wasserschutz“  gewidmet. Dazu hat die Ampel im Koalitionsvertrag ab Zeile 1274 ein  eigenes Kapitel formuliert: 
      „Gemeinsam  mit den Ländern setzen wir die EU-Wasserrahmenrichtlinie zum Schutz des Wassers als öffentliches Gut konsequent und zügig  um. Wir setzen zügig eine von Bund und Ländern gemeinsam  getragene Nationale  Wasserstrategie mit dem Ziel eines integrierten Wassermanagements um. Gemeinsam mit  den Ländern entwickeln wir eine Leitlinie zur Wasserentnahme, die  der öffentlichen  Trinkwasserversorgung den Vorrang einräumt. Für  die Wiederverwendung  von Abwasser[vgl. nächste  Notiz] streben wir  die rasche Umsetzung der europäischen Vorgaben und eine sichere und  rechtsichere Ausgestaltung  an. Wir werden das Abwasserabgabengesetz mit dem Ziel der Verbesserung des Gewässerschutzes novellieren. Wir  setzen Anreize, um Gewässerverunreinigungen effizient zu vermeiden.  Wir wollen die Verwendung wassergefährdender  Stoffe in  Erzeugnissen zum Schutz vor inakzeptablen Risiken auf essenzielle  Verwendung beschränken. Wir verbessern den Wissensstand über die  Gewässerqualitäten in Deutschland mit validierten Daten, unter  anderem der Wasserversorger, und führen ein digitales Mapping ein.  Wir verankern eine Umweltqualitätsnorm  für Arzneimittelwirkstoffe im Wasserrecht,  um Stoffeinträge differenziert beurteilen zu können. Wir  unterstützen ein europäisches Verbot von bewusst beigefügtem Mikroplastik in Kosmetika und Waschmitteln und von flüssigen Polymeren. Stoffe im  Abwasser können auch Rohstoffe sein, die im Sinne der  Kreislaufwirtschaft genutzt werden  sollten.
      Wir  ergreifen alle notwendigen Maßnahmen, um europarechtliche  Verpflichtungen zur Minderung von Stickstoffeinträgen in Wasser und Luft sicher zu erreichen, und wenden damit  Strafzahlungen an die EU ab“(Fettdruck: BBU).