Trifluoracetat  gehört zu den gleichermaßen mobilen wie persistenten  Mikroverunreinigungen, die in der aquatischen Umwelt inzwischen  ubiquitär nachgewiesen werden können. Die sehr gut wasserlösliche  Verbindung kann auch immer öfters im Trinkwasser nachgewiesen  werden. Insofern war die Chemikalie, die vom Umweltbundesamt als „besorgniserregend“ eingestuft wird, schon mehrmals Gegenstand der Berichterstattung im  WASSER-RUNDBRIEF – so u.a. in den Ausgaben 1145/3 , 1133/3, 1122/2-3, 1117/1, 1115 und 1109.). 
      Das Umweltbundesamt hat jetzt den Stand des Wissens über  Trifluoracetat in der Brosch. „Chemikalieneintrag  in Gewässer vermindern – Trifluoracetat (TFA) als persistente und  mobile Substanz mit vielen Quellen“  zusammengetragen. Die Brosch. mit dem Untertitel „Quellen,  Eintragspfade, Umweltkonzentrationen von TFA und regulatorische  Ansätze“ muss  sich mit der Schwierigkeit auseinandersetzen, dass die  Chemikalienabteilung im Umweltbundesamt aus Vorsorgegründen sehr um  eine Minderung des Eintrages von TFA bemüht ist – während die  Trinkwasserkommission im UBA das Ganze sehr gelassen sieht und den  Gesundheitlichen Orientierungswert für TFA von ursprünglich 3 µg/l  sukzessive erhöht hat. 
      Inzwischen gilt ein Trinkwasser-Leitwert von  60 µg/l. Dazu heißt es in der Brosch., dass der  Trinkwasser-Leitwert von 60 µg/l 
      
        „sich  zuallererst an Gesundheitsämter“ richten würde, „die  die Qualität von Trinkwasser und dessen gesundheitliche  Unbedenklichkeit bewerten müssen“.
      
       Der humantoxikologisch festgesetzte Leitwert dürfe jedoch nicht zur  Folge haben, „dass  Trinkwasserkonzentrationen von TFA bis zu 60 µg/l akzeptabel“ seien. Der Leitwert sollte nach Möglichkeit nicht ausgeschöpft  werden, weil beim fortschreitenden Eintrag von TFA in die  Rohwasserressourcen ein Anstieg der TFA-Konzentrationen kaum noch  gestoppt werden könnte. Zudem sei TFA mit praktikablen und  bezahlbaren Rohwasseraufbereitungsverfahren kaum noch aus dem Wasser  zu entfernen. Im Übrigen würde auch für TFA das Minimierungsgebot  der Trinkwasserverordnung gelten. Die Brosch. (A4, 52 S.) kann  kostenfrei unter
          https://www.umweltbundesamt.de/publikationen/chemikalieneintrag-in-gewaesser-vermindern
          heruntergeladen  werden.