aktualisiert:
12. April 2022

 

 

 


 

 

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WasserInBürgerhand!

BBU-Wasserrundbrief Nr. 1192, 1.4.2022

 

Alles über Trifluoracetat
in Roh- und Trinkwässern

 

Trifluoracetat gehört zu den gleichermaßen mobilen wie persistenten Mikroverunreinigungen, die in der aquatischen Umwelt inzwischen ubiquitär nachgewiesen werden können. Die sehr gut wasserlösliche Verbindung kann auch immer öfters im Trinkwasser nachgewiesen werden. Insofern war die Chemikalie, die vom Umweltbundesamt als „besorgniserregend“ eingestuft wird, schon mehrmals Gegenstand der Berichterstattung im WASSER-RUNDBRIEF – so u.a. in den Ausgaben 1145/3 , 1133/3, 1122/2-3, 1117/1, 1115 und 1109.).

Das Umweltbundesamt hat jetzt den Stand des Wissens über Trifluoracetat in der Brosch. „Chemikalieneintrag in Gewässer vermindern – Trifluoracetat (TFA) als persistente und mobile Substanz mit vielen Quellen“ zusammengetragen. Die Brosch. mit dem Untertitel „Quellen, Eintragspfade, Umweltkonzentrationen von TFA und regulatorische Ansätze“ muss sich mit der Schwierigkeit auseinandersetzen, dass die Chemikalienabteilung im Umweltbundesamt aus Vorsorgegründen sehr um eine Minderung des Eintrages von TFA bemüht ist – während die Trinkwasserkommission im UBA das Ganze sehr gelassen sieht und den Gesundheitlichen Orientierungswert für TFA von ursprünglich 3 µg/l sukzessive erhöht hat.

Inzwischen gilt ein Trinkwasser-Leitwert von 60 µg/l. Dazu heißt es in der Brosch., dass der Trinkwasser-Leitwert von 60 µg/l

„sich zuallererst an Gesundheitsämter“ richten würde, „die die Qualität von Trinkwasser und dessen gesundheitliche Unbedenklichkeit bewerten müssen“.

Der humantoxikologisch festgesetzte Leitwert dürfe jedoch nicht zur Folge haben, „dass Trinkwasserkonzentrationen von TFA bis zu 60 µg/l akzeptabel“ seien. Der Leitwert sollte nach Möglichkeit nicht ausgeschöpft werden, weil beim fortschreitenden Eintrag von TFA in die Rohwasserressourcen ein Anstieg der TFA-Konzentrationen kaum noch gestoppt werden könnte. Zudem sei TFA mit praktikablen und bezahlbaren Rohwasseraufbereitungsverfahren kaum noch aus dem Wasser zu entfernen. Im Übrigen würde auch für TFA das Minimierungsgebot der Trinkwasserverordnung gelten. Die Brosch. (A4, 52 S.) kann kostenfrei unter
https://www.umweltbundesamt.de/publikationen/chemikalieneintrag-in-gewaesser-vermindern
heruntergeladen werden.



Der BBU-WASSER-RUNDBRIEF berichtet regelmäßig über die Angriffe auf die kommunale Daseinsvorsorge. Interessierte können kostenlose Ansichtsexemplare anfordern.
Clip-Fisch 2

 
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