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31. Januar 2008

 

 

 

 

 

 

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  Recht und Unrecht  


WasserInBürgerhand!

 

Zeitung für kommunale Wirtschaft, Nov. 2007, S. 23

OVG Berlin-Brandenburg
"
Auch Wasserversorger haben Geheimnisse"

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

"Das Oberverwaltungsgericht (OVG) Berlin-Brandenburg hat in einem Urteil die Rechtsauffassung der Berliner Wasserbetriebe bestätigt, dass sich das Unternehmen im Wettbewerbsgeschäft auf Betriebs- und Geschäftsgeheimnisse berufen darf. Das Wettbewerbsgeschäft umfasst etwas die Betriebsführung oder Ver- und Entsorgungsverträge mit Gemeinden oder Zweckverbänden im Land Brandenburg. Demnach müssen die Wasserbetriebe nur diejenigen Daten der Kalkulationsunterlagen und Wirtschaftsprüfer-Gutachten offen legen, die das sog. ‚Monopolgeschäft’ in Berlin selbst betreffen, teilt das Unternehmen mit.

Geklagt hatte der Verband Berlin-Brandenburgischer Wohnungsunternehmen, der eine unbeschränkte Einsicht in die Tarifunterlagen forderte. Das Berliner Unternehmen war bereits in der Vorinstanz vom Verwaltungsgericht Berlin in seiner Auffassung bestätigt worden.“



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