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7. August 2012

 

 

 

 

 

 

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WasserInBürgerhand!

BBU-Wasserrundbrief, 24.7.2012

 

Bremen:
Keine Privatisierung ohne Volksentscheid

 

Hamburg hatte die Bürgerschaft im Jahr 2006 unter dem Druck eines Volksbegehrens ein Privatisierungsverbot für die öffentliche Wasserversorgung beschlossen („Gesetz zur Sicherstellung der Wasserversorgung in öffentlicher Hand“ – s. RUNDBR. 759/3, siehe: www.unser-wasser-hamburg.de. Nicht ganz so weit will man jetzt in Bremen gehen. Dort sollen Privatisierungen von Aufgaben der öffentlichen Daseinsvorsorge dann für eine Privatisierung offen stehen, wenn dies von der Bevölkerung in einem Volksentscheid gutgeheißen wird:

„Es soll in Bremen künftig keine Privatisierung öffentlicher Unternehmen (…), ohne dass die Bremerinnen und Bremer darüber selbst entschieden haben“,

wird der Vorsitzende der SPD-Bürgerschaftsfraktion, BJÖRN TSCHÖPE, im europaticker vom 18.07.12 zitiert. Öffentliche Unternehmen seien in einer modernen Demokratie ein wesentliches Instrument zur politischen Gestaltung des Gemeinwesens.

„Die Veräußerung von Anteilen der öffentlichen Unternehmen ist ein sehr weitreichender und folgenschwerer Eingriff, dessen Auswirkungen weit über die Dauer einer Legislaturperiode hinausreichen“,

so TSCHÖPE. Mit der Änderung der Landesverfassung wolle die rot-grüne Koalition in Hamburg öffentliche Unternehmen „vor kurzsichtigen Veräußerungsangriffen“ schützen, „wie dies in der Vergangenheit durch die CDU mehrfach betrieben“ worden sei. (Dass auch die rot-grüne Koalition in Gefahr stand, sich im Hinblick auf die Bremer Abwasserentsorgung auf das Glatteis von Privatisierungen zu begeben, kann im RUNDBR. 958/2-3 nachgelesen werden.) Unternehmen mit öffentlichem Charakter müssten dem Gemeinwohl der Stadt und nicht privaten Gewinninteressen dienen. Ihre Leistungen müssten für alle Bürgerinnen und Bürger gleichermaßen zugänglich sein. Es sei daher nur folgerichtig, dass die Bürgerinnen und Bürger Bremens als ideelle politische Eigentümer ihrer Unternehmen die Möglichkeit bekommen, über derart grundlegende Entscheidungen selbst abzustimmen, ist im europa-ticker über die Absichten der Koalition von SPD und Bündnis 90/ Die Grünen zu lesen. Die Koalition habe sich darauf verständigt, in der Bürgerschaft einen Antrag einzubringen, der eine entsprechende Änderung der Landesverfassung vorsieht. Ein zustimmender Volksentscheid werde künftig nötig,

„wenn öffentliche Unternehmen und Konzerne der Freien Hansestadt Bremen, die dem Gemeinwohl dadurch dienen, dass sie Verkehrsleistungen oder Versorgungs- und Entsorgungsleistungen für die Allgemeinheit erbringen oder wesentliche Beiträge zur wirtschaftlichen, verkehrlichen oder kulturellen Infrastruktur leisten oder geeignet sind, die Verwirklichung des Anspruchs aus Art. 14 Abs. 1 (Anspruch auf eine angemessene Wohnung) zu fördern, veräußert werden sollen“.

 


Der BBU-WASSER-RUNDBRIEF berichtet regelmäßig über die Angriffe auf die kommunale Daseinsvorsorge. Interessierte können kostenlose Ansichtsexemplare anfordern.

 

 
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