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31. Oktober 2007

 

 

 

 

 

 

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  Recht und Unrecht  

WasserInBürgerhand!

BBU-Wasserrundbrief, 5.10.2007

 

EU-Kommission:
Für drastisches Wassersparen!

 

EU-Kommission geht vom Schlimmsten aus: Dürren - und der dadurch verursachte Wassermangel - könnten sich in Europa in Folge des Klimawandels noch erheblich verschärfen. Wie EU-Umweltkommissar STAVROS DIMAS am 18. Juli 2007 dazu ausführte, sind durch einen eskalierenden Wassermangel für die Volkswirtschaften in der EU beträchtliche Schäden zu erwarten. Bereits während der letzten dreißig Jahre hätten die Dür-en in der Europäischen Union sowohl zahlenmäßig als auch in der Stärke drastisch zugenommen. Die dadurch entstandenen Kosten für die europäische Wirtschaft beliefen sich auf mindestens 100 Mrd. EUR. Im Jahr 2003 waren mehr als 100 Mio. Menschen und etwa ein Drittel der Fläche der EU von einer der größten Dürren betroffen, die Kosten in Höhe von etwa 8,7 Mrd. EUR verursacht hat.

Die Kommission hat am 18. Juli eine »Mitteilung« vorgelegt, die eine erste Reihe von möglichen Maßnahmen auf europäischer, nationaler und regionaler Ebene enthält, um Wasserknappheit und Dürren zu bekämpfen und ihre Auswirkungen innerhalb der Union möglichst gering zu halten. Damit will die Kommission „den Weg zu einer effizienteren und sparsameren Nutzung der Ressource Wasser ebnen“. Vorgesehen ist ein ganzes Maßnahmenbündel zur Reduzierung des Wassergebrauchs. Als Kernstück der möglichen Maßnahmen will die Kommission kostenorientierte Wasserpreise durchsetzen (siehe Kasten).

„Der Grundsatz, dass 'der Nutzer zahlt' sollte zur Regel werden, egal woher das Wasser stammt. Versuche der Einführung verpflichtender Was-serverbrauchsmessung sind daher von grundlegender Bedeutung. Die sparsame und sachgemäße Nutzung von Wasser sollte gefördert werden, da in der Europäischen Union ein riesiges Potential zur Einsparung von Wasser besteht. Während man schätzt, dass etwa 20 Prozent des verfügbaren Wassers verschwendet wird, zeigen neueste Daten, dass diese Zahl auf bis zu 40 Prozent ansteigen könnte. Daher müssen die Verteilung des Wassers an die Nutzer und die Nutzung selbst grundlegend geändert werden“,

betonte die Kommission in der Pressemitteilung zu ihrem Strategiepapier zur Bekämpfung von Dürren und Wassermangel - und weiter:

„Auf breiterer Ebene sollte eine angemessene Zuteilung der Wasserressourcen auf die verschiedenen Wirtschaftssektoren erwogen werden. Entscheidungen sollten auf einer deutlichen 'Wasserhierarchie' beruhen, d.h. dass die Wassereinsparung zur Priorität werden muss.“

Entsprechend ihrer Politik zur Wasserbedarfsreduktion müsse „eine nachhaltigen Wasser- und Landnutzung zur unerlässlichen Voraussetzung für Entscheidungen in Bereichen wie Landwirtschaft und Tourismus werden“, schreibt die Kommission. Die EU-NACHRICHTEN 26/07 verweisen in diesem Zusammenhang auf ein französisches Negativbeispiel: In Frankreich seien für die Entnahme von Wasser keine Erlaubnisse erforderlich, wenn weniger als 80 Kubikmeter Wasser pro Stunde aus einem Fluss gepumpt würden. Die Folge:

„Eine steigende Zahl von Pumpen von Privatleu-en an den Flussläufen, die eine Kapazität von 79 Kubikmetern pro Stunde haben, - mit der Konsequenz, dass jedes Jahr im Sommer zahlreiche Flüsse austrocknen.“

Das Strategiepapier und Begleitdokument sind (in englischer Sprache) verfügbar unter:
http://ec.europa.eu/environment/water/quantity/scarcity_en.htm

 

 

Kein Gratiswasser mehr

Das Gebot zu kostendeckenden Wassergebühren ist bereits in der EG-Wasserrahmenrichtlinie vom Dez. 2000 enthalten. In Art. 9 (1) heißt es hierzu:

„Die Mitgliedstaaten sorgen bis zum Jahr 2010 dafür, dass die Wassergebührenpolitik angemessene Anreize für die Benutzer darstellt, Wasserressourcen effizient zu nutzen, und somit zu den Umweltzielen dieser Richtlinie beiträgt;

dass die verschiedenen Wassernutzungen, die mindestens in die Sektoren Industrie, Haushalte und Landwirtschaft aufzugliedern sind, (…) unter Berücksichtigung des Verursacherprinzips einen angemessenen Beitrag leisten zur Deckung der Kosten der Wasserdienstleistungen.

Die Mitgliedstaaten können dabei den sozialen, ökologischen und wirtschaftlichen Auswirkungen der Kostendeckung sowie die geographischen und klimatischen Gegebenheiten der betreffenden Region oder Regionen Rechnung tragen.“

Mit der Umsetzungen dieses Gebotes tun sich vor allem die südeuropäischen Mitgliedsstaaten allerdings schwer. Sollten einzelne Staaten weiterhin gratis Wasser für die Bewässerung von Agrarflächen bereitstellen, wäre ein Vertragsverletzungsverfahren der EU-Kommission gegen die Regierungen möglich, hieß es am 18.07.07 in Kommissionskreisen. Die bislang tolerierte „stille Subventionierung der Landwirtschaft“ durch eine kostenlose Wasserbereitstellung solle beendet werden.


 


Der BBU-WASSER-RUNDBRIEF berichtet regelmäßig über die Angriffe auf die kommunale Daseinsvorsorge. Interessierte können kostenlose Ansichtsexemplare anfordern.

 

 
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