"Die
Luft wird dünner!" "Es brennt an allen Ecken
und Enden!"
Diese Schlagworte
bestimmten nach einem ZfK-Bericht (7/05) (Zeitung
für kommunale Wirtschaft) offenbar einen Workshop
des Berliner Instituts für Energie- und Wettbewerbsrecht in
der kommunalen Wirtschaft (Ewerk).
Der
Workshop beschäftigte sich u.a. mit den Konsequenzen mehrerer
Urteile des Europäischen Gerichtshofes (EuGH) zu inhouse-Geschäften,
privat-public-partnerships (ppp) und interkommunaler
Zusammenarbeit.
In
seinem "Halle-Urteil" hatte der EuGH bestimmt, dass Kommunen
ihren gemischtwirtschaftlichen Tochterunternehmen (ppp) nur
dann ohne EU-weite Ausschreibung Aufträge erteilen dürfen,
wenn die Kommunalunternehmen zu 100 Prozent im Besitz der jeweiligen
Kommune sind - wenn es sich also gar nicht um ppp-Geselschaften
handelt (siehe Wasser-Rundbrief 787/1). Ist privates Kapital
an den kommunalen Tochtergesellschaften beteiligt, muss der
auftrag auf jeden Fall EU-weit ausgeschrieben werden.
Auf
dem Workshop wurde deshalb die Position vertreten, dass für
Städte, die bestimmte aufgaben über kommunale Tochterunternehmen
selbst wahrnehmen wollen, "an einer Rekommunalisierung kein
Weg vorbeizuführen scheine". Das Thema ppp sei damit eigentlich
tot. Da aber für eine Rekommunalisierung [vermeintlich] kein
Geld in den kommunalen Kassen sei, laufe alles auf einen Komplettverkauf
der kommunalen Anteile an bislang gemischtwirtschaftlichen
Tochterunternehmen hinaus.
MARTIN
UEKMANN, Leiter der Rechtsabteilung der Stadtwerke Bielefeld
wird in der ZfK mit folgender Aussage zitiert:
"Zahlreiche
Stadtwerke seien gerade unter der Prämisse teilprivatisiert
worden, dass kommunaler Einfluss fortbesteht. Die Luxemburger
Rechtssprechung laufe dem zuwider. Beraubt man im Wettbewerb
stehende kommunale Unternehmen der Möglichkeit, mit den eigenen
Mehrheitsgesellschaften Geschäfte zu machen, werde der Trend
zum Verkauf kommunaler Anteile und damit zu oligopolistischen
Markstrukturen verstärkt."
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