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31. Oktober 2007

 

 

 

 

 

 

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  Recht und Unrecht  

WasserInBürgerhand!

BBU-Wasserrundbrief, 5.10.2007

 

Neue NRW-Gemeindeordnung:
Privat vor Staat!

 

Am 20. Sept. 2007 hat der Düsseldorfer Landtag nach langwierigen Querelen die Novelle der nordrhein-westfälischen Gemeindeordnung beschlossen. Nachdem sich NRW-Ministerpräsident RÜTT-GERS durch seine aktuelle Publikationen als Streiter gegen den Neoliberalismus profiliert, ist er bei der Novelle der Gemeindeordnung mit seiner CDU-Fraktion voll auf den „Privat vor Staat“-Kurs seiner FDP-Koalitionskollegen eingeschwenkt. Die neu gefasste NRW-Gemeindeordnung ist deshalb so gestrickt, dass die kommunalen Unternehmen künftig nur noch bei einem „dringenden öffentlichen Zweck“ tätig werden dürfen und nur dann, wenn private Unternehmen diese Aufgabe „nicht mindestens ebenso gut und wirtschaftlich“ erledigen können.

Bei der Deckelung der kommunalen Stadtwerke ließ sich die Düsseldorfer CDU-FDP-Koalition auch nicht durch die starken öffentlichen Proteste beirren. Nicht nur von den 230 NRW-Stadtwerken, sondern auch von Bürgermeistern und Kommunalpolitikern, wurde der Novellenentwurf heftig kritisiert. Obwohl CDU und FDP behaupten, mit der Novelle des Gemeindewirtschaftsrecht den Wettbewerb stärken zu wollen, werde die Novelle nach Ansicht der Kommunalvertreter die gegenteilige Wirkung provozieren. Die Bevorzugung privater Unternehmen werde vor allem im Energiebereich dazu führen, dass “das Oligopol der großen Konzerne zementiert“ würde.

Die neue Gemeindeordnung ist damit ein Baustein, um die Flurbereinigung in der Kommunalwirtschaft voranzutreiben. Kleine Stadtwerke werden auf Grund der jetzt verbindlich vorgeschriebenen Bevorzugung privater Unternehmen vom „Markt“ verschwinden.

„Die Verschärfung der Gemeindeordnung bedeutet für uns eine massive Einschränkung der unternehmerischen Spielräume“,

so beispielsweise GISBERT BÜTTNER, Geschäftsführer der Hertener Stadtwerke. Wie der Verband kommunaler Unternehmen (VKU) nach der Verabschiedung der Novelle mitteilte, hätten die Regierungsfraktionen zwar in einem Entschließungsantrag zum Gesetz Argumente der kommunalen Seite aufgegriffen, den Gesetzestext selbst aber nicht entsprechend angepasst.

„Dies ist letztlich reine Augenwischerei, weil es die Gerichte nicht bindet“,

kritisierte der VKU. Die fraglichen Erläuterungen hätten lediglich der Beruhigung in den eigenen Reihen der CDU-Fraktion gedient. Die Verschärfung des Gemeindewirtschaftsrecht werde „die Kommunalwirtschaft in ihrem Kern treffen“. Das Gesetz stoße deshalb nach Ansicht des VKU

„auf erhebliche verfassungsrechtliche und europarechtliche Bedenken“.

Eine Vielzahl von Stadtwerken halte es für erforderlich, die geplanten Gesetzesänderungen einer gerichtlichen Überprüfung zuzuführen. Sie haben sich deshalb entschlossen, gemeinsam ein Gutachten zur Überprüfung der Rechtsschutzmöglichkeiten der Kommunen bzw. kommunalen Unternehmen nach der Verschärfung des kommunalen Wirtschaftsrechts in NRW in Auftrag zu geben:

„Damit soll die letzte Möglichkeit zur Abwendung des Gesetzes ergriffen werden.“

 


Der BBU-WASSER-RUNDBRIEF berichtet regelmäßig über die Angriffe auf die kommunale Daseinsvorsorge. Interessierte können kostenlose Ansichtsexemplare anfordern.

 

 
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