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7. Februar 2009

 

 

 

 

 

 

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Pressemitteilung vom 5.5.2006

PPP-Projekte:
Rechnungshöfe warnen vor langfristigen Risiken

 

Die Präsidentinnen und Präsidenten der deutschen Rechnungshöfe dämpfen die PPP-Euphorie bei der privatwirtschaftlichen Realisierung öffentlicher Investitionen (Public Private Partnership). PPP ist zunächst nur eine von mehreren Finanzierungsformen. Der Vorsitzende der Präsidentenkonferenz Dr. Heinz Fischer-Heidlberger: "PPP ist keine neue Geldquelle."

Städten, Gemeinden und auch Ländern, die finanziell angeschlagen sind, hilft dieses Instrument nicht weiter. Bei Finanzierungsengpässen wird es von der öffentlichen Hand häufig als Ausweg angesehen, um Investitionen zu realisieren und Wachstumsimpulse zu setzen. Mittel- und langfristig ein gefährlicher Weg, weil auch hier die Finanzierungslast in die Zukunft verschoben wird. Die deutschen Rechnungshöfe fordern deshalb eine sorgfältige und realistische Bewertung von Chancen und Risiken und haben gemeinsame Grundsätze aufgestellt, die zu beachten sind:

  • Bei PPP-Projekten treten andere laufende Ausgaben an die Stelle von Zins- und Tilgungslasten und belasten künftige Haushalte in gleicher oder ähnlicher Weise. Nur nachgewiesene und haushaltswirksame Effizienzgewinne können zur Haushaltsentlastung beitragen.
  • PPP-Projekte, die sich die öffentliche Hand konventionell finanziert nicht leisten kann, darf sie sich ebenso wenig alternativ finanziert leisten.
  • Erst nach Feststellung der Notwendigkeit eines Projekts darf und muss geprüft werden, ob das Projekt für eine PPP-Realisierungsvariante geeignet ist.
  • Die Wirtschaftlichkeit eines Projekts muss in jedem Einzelfall und über die gesamte Laufzeit hinweg (Lebenszyklusansatz) nachgewiesen sein.
  • Zwischen der öffentlichen Hand und dem privaten Partner ist eine angemessene und wirtschaftliche Risikoverteilung vorzunehmen.
  • Die öffentliche Hand darf sich durch PPP-Projekte nicht aus dem Vergaberecht „stehlen.“
  • Die Komplexität von PPP-Projekten stellt besonders hohe Ansprüche an die Vertragsgestaltung. Fehlerhafte Verträge haben unmittelbare Auswirkung auf die Wirtschaftlichkeit des Projekts.
  • PPP-Projekte sind während ihrer gesamten Vertragslaufzeit im Haushalt klar darzustellen. Die Belastung künftiger Haushalte muss eindeutig erkennbar sein.
  • Die Prüfungsrechte der Rechnungshöfe sind sicherzustellen.
  • Im kommunalen Bereich handelt es sich bei PPP-Projekten häufig um kreditähnliche Geschäfte, die in fast allen Ländern der Genehmigung der Kommunalaufsichtsbehörde bedürfen. Von staatlicher Seite sollten Mindestanforderungen für PPP-Projekte vorgegeben werden.

Diese Grundsätze wurden auf der Konferenz der Präsidentinnen und Präsidenten der Rechnungshöfe des Bundes und der Länder am 3. und 4. Mai 2006 in München verabschiedet. Den Vorsitz führt derzeit der Präsident des Bayerischen Obersten Rechnungshofs Dr. Heinz Fischer-Heidlberger.

 

 



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