Die
Teilprivatisierung der Berliner Wasserbetriebe im Jahr 1999 durch
Beschluß des Parlaments und des Berliner Senats war ein schwerer
Fehler.
Die
Verträge sind geheim und haben unerträgliche Folgen
für die Berliner Bevölkerung. Die Ursachen der Preissteigerungen
Wasser werden vernebelt. So überkompensieren die Preissteigerungen
den Rückgang des Wasserverbrauchs.
Wir
wollen mit dem Volksbegehren Klarheit und Wahrheit auf den Tisch!
Allen
Bürgern soll bewußt werden, was in den geheimen
Verträgen zu unseren Lasten von der Regierung beschlossen
worden ist. Liegt die Wahrheit auf dem Tisch, werden wir entscheiden,
wie
es weiter gehen soll. Unser Ziel ist RE-Kommunalisierung der
Wasserbetriebe Berlin.
Detaillierte
Informationen finden Sie auf der Internetseite
des Wassertisches (www.berliner-wassertisch.net)
DATEN UND FAKTEN
Die öffentlichen
Wasserbetriebe und die negative Wirkung der Teilprivatisierung
Verteilung der Gewinne auf die Gesellschafter -
Das Land Berlin hält 50,1% und die Privaten Konzerne RWE /Veolia
49,9%
Fazit:
Obwohl den Privaten nur 49,9 % der Anteile gehören, kassierten
sie von 2000 bis 2006 insgesamt 73 % des Gewinns!
Preiserhöhungen
nach der Teilprivatisierung
Mit
dem 1999 vom Parlament beschlossenen Teilprivatisierungsgesetz
und
dem dazugehörigen Vertrag (geheimen Konsortialvertrag)
wurden die Tarife für die Wasserversor-gung und Entsorgung bis
zum 31.12.2003 gedeckelt, d.h. es waren nur Änderungen in der
Tarifstruktur zulässig, die insgesamt jedoch nicht zu einer
höheren Belastung aller Tarifkunden führen durften. Ab
1.1.2004 wurden dann jährlich die Preise angehoben, damit die
versprochene Rendite an RWE und Veolia von den Berlinern über
die Preis eingenommen werden konnte. Zum Teil mußte das Land
per „disproportionaler Gewinn-verteilung“ auf Teile seines
Gewinns verzichten, damit die Forderungen der Privaten erfüllt
werden konnten.
Fazit: Drastische Preissteigerungen sind die Folge der Privatisierung.
Das Betriebsnotwendige
Kapital ist die Bemessungsgrundlage für
die garantierte Rendite an RWE und Veolia. Der jährliche Zins
darauf ist im geheimen Konsortialvertrag garantiert worden. (Rendite
plus 2%) Wie das betriebsnotwendige Kapital sich tatsächlich
errechnet – berechnet über Monatsdurchschnitte – ist
geheim.
Entwicklung
des betriebsnotwendigen Kapitals in Mio. €
(Bemessungsgrundlage
für die Rendite der Privaten Eigentümer)
Fazit: Die Berechnungsgrundlage für die garantierte Rendite
steigt jährlich an, da die jeweiligen Investitionen dem betriebsnotwendigen
Kaptal jährlich hinzugerechnet werden. Damit nimmt auch der
vertraglich vereinbarte Gewinn für RWE und Veolia zu.
Bei
einem Monopolbetrieb bestimmt der im Wasserpreis kalkulierte
Renditezins, die Höhe
des Gewinn des Betriebes.
Garantiert wurde
im geheimen Konsortialvertrag die Rendite plus 2 Prozent (Formel
R+2) zuzüglich des Wertes der sogenannten „Effizienzsteigerungsklausel“ mit
einem (hochge-rechneten) Gegenwert von 233,8 Mio. € für
RWE und Veolia.
Da der sogenannte Risikozuschlag auf die Rendite plus 2% und die
Effizienzsteigerungsklausel vom Berliner Verfassungsgericht für
Nichtig erklärt worden sind, wurde das Teilprivatisierungsgesetz
2003 novelliert und inhaltlich neue Formeln gefunden z.B. der Erhöhung
der Abschreibungsmöglichkeiten in der Wasserpreiskalkulation,
um die versprochene (verfassungswidrige) Rendite dennoch zu zahlen
(Renditegarantie).
Was
kümmert heute ein Urteil unseres Landesverfassungsgerichtshofs
den Senat und marktmächtige Wasserkonzerne!
Entwicklung
der durchschnittichen Rendite 10-jähriger Bundesanleihen
der letzten 20 Jahre +2% (R+2) und des Verordnungszinssatzes
Der
Senat von Berlin muß den Zinsatz genehmigen,
der den Kunden im Wasserpreis berechnet wird (Verordnungszinssatz).
Ist der Verordnungszinssatz kleiner als die garantierte Rendite
(r+2%), so ist das Land verpflichtet per “disproportionaler
Gewinnverteilung“ den „Nachteilsausgleich“ bei
den Investoren vorzunehmen, also auf Teile seines eigenen
Gewinns zu verzichten! Die Privaten vereinnahmen eine steigende Rendite auf
das von Ihnen eingelegte Kapital von 3.050 Mio.DM = 1.790 Mio.€ im
Jahr 1999!
Investitionen
Im Vertrag
mit RWE/Vivendi (heute Veolia) wurde bis 2009 eine Investitionssumme
von 2,55 Mrd. € zugesagt. Was danach kommt, ist unklar!
Beschäftigte
Betriebsbedingte
Kündigungen sind aufgrund des „Vertrages
des Vertrauens“ bis 2014 ausgeschlossen. (Im Betrieb wurde
dennoch Personal abgebaut, die Kürzung der Instandhaltungssummen
und Insourcing kostete zudem Tausende Arbeitsplätze im Handwerk,
sowie in anderen vorgelagerten Unternehmen (Tiefbauunternehmen,
Ingenieurleistungen).
Laufzeit des Vertrages
Der
Konsortialvertrag des Landes Berlin mit den Investoren vom 18.Juni
1999 wurde auf
unbestimmte Zeit geschlossen. Er kann frühestens
zum 31. Dezember 2028 ordentlich gekündigt werden.
Gesetzesänderungen
2006
Das
Teilprivatisierungsgesetz Berliner Wasserbetriebe wurde am 28.Juni
2006 durch Beschluß des
Berliner Abgeordnetenhauses durch ein neues Betriebegesetz„
ersetzt“. Die geheimen Verträge des Konsortialvertrages
gelten weiter.
Geplante Änderung
des Betriebegesetzes 2007
Der
Tarif soll umgestellt werden. Erstmalig sollen ab 1.7.2007 die
Wasserkunden einen Grund-
und einen verbrauchsabhängigen Arbeitspreis
bezahlen. Zunächst erfolgt eine Staffelung im Grundpreis. Ziel
der Wirtschaft ist es, einen Mengenrabatt für Großabnehmer
durchzusetzen. Bisher steht aber im Betriebegesetz “Mengenrabatte
auf Arbeitspreise sind unzulässig“ und ist deshalb verboten.
Deshalb
soll im Herbst 2007 das Betriebgesetz durch Beschluß des
Parlamentes geändert werden.
Vor
dem Hintergrund der Renditegarantie im geheimen Vertrag bedeutet
die Streichung dieses Satzes:
- Senkung der Preise für Großabnehmer,
- noch höhere Preise für Kleinsthaushalte, sowie Bewohner
von Ein- und Zweifamilienhäusern.
Am Ende bedeutet diese
neue Verteilung der Preise, daß zwei
Drittel der Verbraucher mehr belastet werden und ein Drittel der
Verbraucher weniger. Insgesamt muß die Sunme vereinnahmt werden,
die nötig ist, um die versprochene steigende Rendite an die
Privaten zu erfüllen.