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16. April 2006

 

 

 

 

 

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WasserInBürgerhand!

   

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Dachverband der Kritischen Aktionärinnen und Aktionäre e.V.
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Gegenanträge zur Hauptversammlung der RWE AG am 13. April 2006


 

Gegenantrag zu Punkt 3 der Tagesordnung:

Den Mitgliedern des Vorstands im Geschäftsjahr 2005 wird die Entlastung verweigert.

Begründung:

In „Planet Water“, einer Publikation von RWEs Wasserversorgungsgesellschaft Thames Water, ließ der Vorstand verkünden: „Es ist unentbehrlich alle Interessengruppen einzubeziehen, damit die Wasservoräte angemessen und mit breiter öffentlicher Unterstützung verwendet werden. Ein gemeinsames Forum sollte geschaffen werden, an dem sich alle Betroffenen beteiligen können, damit sie ihre Befürchtungen, Hoffnungen und Anregungen über wichtige Entscheidungen und die künftige Versorgung zur Sprache bringen können.“

Weder RWE, ThamesWater, American Water noch eine ihrer regionalen Tochterfirmen sind bis heute diesem Leitbild gefolgt. Vielmehr bietet der RWE-Vorstand die weltweit aktive Wassersparte des Konzerns als ganzes öffentlich zum Verkauf an, ohne die Bedürfnisse der Kunden zu berücksichtigen. Kaufangebote von Städten und Kommunen für ihre örtlichen Wasserversorgungen ignoriert der Vorstand, obwohl andere Interessenten für den verlustreichen Geschäftszweig nicht in Sicht sind.

Viele Menschen in Bangkok, Berlin, Budapest, Jakarta, London, Shanghai, in Austrailien, Indien, Japan, Singapur, Malaysia, in 27 Bundesstaaten der USA und in drei kanadischen Provinzen mussten seit der Übernahme ihrer Wasserversorgung durch RWE z.T. erhebliche Preissteigerungen und/oder deutliche Serviceverschlechterungen schlucken.

Beispielsweise musste Illinois American Water unter Führung der RWE ihre Kunden schon fünf mal auffordern, das Leitungswasser vor der Verwendung abzukochen, weil es mit gesundheitsschädlichen Keimen belastet war oder belastet gewesen sein konnte. In Lexington, Kentucky strafte die Tochterfirma Kentucky American Water ihr eigenes Versprechen Lügen: Statt wie angekündigt „sicherzustellen, dass die Wasserressourcen (...) mit breiter öffentlicher Unterstützung (...) verwaltet werden“, klagte sie vor dem höchsten Gericht des Staates gegen eine geplante öffentliche Abstimmung über die Frage, wem das Wasserversorgungsunternehmen künftig gehören soll.

Solange der RWE-Vorstand den betroffenen Städten und Kommunen Verhandlungen über den Rückkauf ihrer Trinkwassernetze verweigert, hat er keinen moralischen Anspruch, entlastet zu werden.

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