Gegenantrag zu Punkt 3 der Tagesordnung:
Den
Mitgliedern des Vorstands im Geschäftsjahr 2005 wird die
Entlastung verweigert.
Begründung:
In „Planet Water“, einer Publikation von RWEs Wasserversorgungsgesellschaft
Thames Water, ließ der Vorstand verkünden: „Es ist
unentbehrlich alle Interessengruppen einzubeziehen, damit die Wasservoräte
angemessen und mit breiter öffentlicher Unterstützung verwendet
werden. Ein gemeinsames Forum sollte geschaffen werden, an dem sich
alle Betroffenen beteiligen können, damit sie ihre Befürchtungen,
Hoffnungen und Anregungen über wichtige Entscheidungen und die
künftige Versorgung zur Sprache bringen können.“
Weder
RWE, ThamesWater, American Water noch eine ihrer regionalen Tochterfirmen
sind bis heute diesem Leitbild gefolgt. Vielmehr
bietet der RWE-Vorstand die weltweit aktive Wassersparte
des Konzerns als
ganzes öffentlich zum Verkauf an, ohne die Bedürfnisse
der Kunden zu berücksichtigen. Kaufangebote von Städten
und Kommunen für ihre örtlichen Wasserversorgungen ignoriert
der Vorstand, obwohl andere Interessenten für den verlustreichen
Geschäftszweig nicht in Sicht sind.
Viele
Menschen in Bangkok, Berlin, Budapest, Jakarta, London, Shanghai,
in Austrailien, Indien, Japan, Singapur, Malaysia,
in 27 Bundesstaaten
der USA und in drei kanadischen Provinzen mussten seit
der Übernahme
ihrer Wasserversorgung durch RWE z.T. erhebliche Preissteigerungen
und/oder deutliche Serviceverschlechterungen schlucken.
Beispielsweise
musste Illinois American Water unter Führung
der RWE ihre Kunden schon fünf mal auffordern, das Leitungswasser
vor der Verwendung abzukochen, weil es mit gesundheitsschädlichen
Keimen belastet war oder belastet gewesen sein konnte. In Lexington,
Kentucky strafte die Tochterfirma Kentucky American Water ihr eigenes
Versprechen Lügen: Statt wie angekündigt „sicherzustellen,
dass die Wasserressourcen (...) mit breiter öffentlicher Unterstützung
(...) verwaltet werden“, klagte sie vor dem höchsten Gericht
des Staates gegen eine geplante öffentliche Abstimmung über
die Frage, wem das Wasserversorgungsunternehmen künftig gehören
soll.
Solange
der RWE-Vorstand den betroffenen Städten und Kommunen
Verhandlungen über den Rückkauf ihrer Trinkwassernetze
verweigert, hat er keinen moralischen Anspruch, entlastet zu werden.
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