Eigentlich
müssten die beiden Geschäftsführerinnen
des Abwasserzweckverbandes Familie Plenzke dankbar sein.
Denn sie hat nicht, wovon der Zweckverband inzwischen viel
zu viel hat: Abwasser. Die Kläranlage des Zweckverbandes
ist überlastet, für die anfallenden Abwassermengen
aus dem Verbandsgebiet eigentlich zu klein. Die Kosten für
eine Erweiterung der Anlage bei Fürstenwalde sind bisher
noch kaum abzuschätzen, gehen aber in die Millionen.
Trotzdem pocht der Verband auf den so genannten Anschluss-
und Benutzerzwang, will also mehr Abwasser haben. Dagegen
wehrt sich die Familie aus Rauen, die auf ihrem Grundstück eine Abwasserbehandlungsanlage hat und -
so sagt sie - somit kein Abwasser übrig bleibt, da alles
auf dem Grundstück verwertet wird. Acht Rechtsanwälte
würden bzw. haben sich bisher schon mit der "anrüchigen" Sache
beschäftigt. Aktenordner voller Schriftsätze haben
die Partein inzwischen hin- und hergeschickt. Vorläufiger
Höhepunkt aus Sicht der Rauener Familie: Die Androhung
einer Beugehaft, sollte bis zu einem gewissen Zeitpunkt nicht
eine Gebühr bezahlt werden. Dazu ist es bisher nicht
gekommen - weder zur Haft, noch zur Zahlung. Trotzdem bleibt
der Zweckverband hartnäckig, schickt nach wie vor Gebührenbescheide
- und fühlt sich im Recht.
Dabei
steht seit dreieinhalb Jahren eine richterliche Entscheidung
in der Hauptsache aus. Dieser Fall steckt
bei Gericht "im
Stau" - wie übrigens im Falle von Abwasserzweckverbänden
aus ganz unterschiedlichen Gründen noch viele weitere
Fälle. Rechtsanwalt Stefan Sarrach will nun gegen die überlange
Verfahrensdauer Schritte einlegen. Derweil
tobt der Abwasserstreit in vielen Kanälen -
nicht nur im Fernsehen. Gisela Scheibe, kaufmännische
Geschäftsführerein des Verbandes, schrieb sogar
im Fall Plenzke an die Fraktionsvorsitzenden der Fürstenwalder
Stadtverordnetenversammlung, obwohl die damit - es geht um
ein Rauener Problem - gar nichts zu tun haben. Die Geschäftsführerin
beruft sich auf den Anschluss- und Benutzungszwang. "Dieser
greift, sobald Abwasser auf dem Grundstück anfällt." Gisela
Scheibe verweist auf einschlägige Urteile. Laut einem
Gegenschreiben des "Interessenverbands für dezentrale
Abwasserbehandlung und Verwertung" unterliegen Plenzkes
diesem Zwang nicht, da "ihr häusliches Schmutzwasser
nach den geltenden Regeln der Technik selbst behandelt und
das behandelte Schmutzwasser vollständig verwertet" wird. Erreicht
wird dieser Zustand durch eine Anlage, die sich auf dem
großen Grundstück in
Rauen befindet - und zwar einer Abwasserbehandlungsanlage.
Dafür, so
der Zweckverband, gebe es weder eine Genehmigung noch irgendwelche
Kontrollen über Ablaufwerte. Deshalb bestehe der Verband
nicht nur auf das Abwasser, sondern auch auf die Begleichung
aller Gebühren-, Beitrags- und Kostenforderungen." Gegenargument
des Interessensverbands: Da es sich nicht um eine Kleinkläranlage
handele - wie der Zweckverband sage - sondern um eine
Abwasserbehandlungsanlage, bedarf es auch keiner Zulassung. Die
Situation ist ziemlich verfahren. Immerhin: Die bundesweite
Ausstrahlung des Rauener Problems, erbrachte
eine große
Resonanz und viel Zuspruch, sagt Barbara Plenzke.
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