aktualisiert:
5. März 2006

 

 

 

 

 

 

 

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Beugehaft

 


Zweckverband
Wasserversorgung und Abwasserentsorgung Fürstenwalde und Umland
- Der Verbandsvorsteher -

Zweckverband Wasserversorgung und Abwasserentsorgung Fürstenwalde und Umland Uferstraße 5, 15517 Fürstenwalde

An das
Amtsgericht Fürstenwalde
Eisenbahnstraße 8
15517 Fürstenwalde

     
  Ansprechpartner:
Frau Günther
Durchwahl:
03361/59659-41
Datum:
21.04.2005

Antrag auf Anordnung der Erzwingungshaft nach § 96 OWIG

hier: Bußgeldbescheid Bgb-03-01 vom 09.10.2001

 

Sehr geehrte Damen und Herren,

hiermit stellt der Zweckverband Wasserversorgung und Abwasserentsorgung Fürstenwalde und Umland den Antrag auf Anordnung der Erzwingungshaft

gegen Herrn Thomas Plenzke geb. am 02.08.1958 in Bad Saarow
wohnhaft Chausseestraße 37 a in 15518 Rauen.

Der Bußgeldbescheid Nr. Bgb-03-01 in Höhe von 1.022,58€ wegen vorsätzlicher Verwirklichung (Nichtanschluss an die vorhandene Abwasserentsorgungsanlage) vorn 09.10.2001 ist bestandskräftig. Die Vollstreckbarkeit wird hiermit bescheinigt.
Zahlungen wurden nicht geleistet. Die Gesamtforderungen betragen 1.038,96 €. Diese setzen sich wie folgt zusammen:

Hauptforderung 1.022,58 €
Porto 0,55€
Pfändungsgebühren 15,38 €.

Gleichzeitig beantragen wir, dem Schuldner die Kosten dieses Verfahrens aufzuerlegen. In der Anlage übergeben wir Ihnen dazu den Vorgang im Original.

Mit freundlichen Grüßen
Im Auftrag

Scheibe
Kaufm. Geschäftsführerin

Hausanschrift
Uferstraße 5
15517 Fü rstenwaide
Tariefzn: {03361 59 35 90
Tefax: (03361) 59 65 914
info @fuewasser.de
Steuer-Nr:
063/144/01369 :

Bankverbindung: Hypovereinsbank
BLZ 100 20 890
Konto-Nr. 139 43 30

 

 


Amtsgericht Fürstenwalde

Amtsgericht Fürstenwalde * Postfach 1320 * 15503 Fürstenwalde

  15517 Fürstenwalde, Eisenbahnstraße 8

An
Herrn
Thomas Plenzke
Chausseestraße 37a
15518 Rauen

Telefon:
Telefax:
Durchwahl:
(03361)5096
(0 33 61) 50 98 30
(0 33 61) 50 97 32
  Datum: 04.07.2005
 


Aktenzeichen: 3 OWi 84/05
(Bei Antwort bitte angeben)
Ihr Zeichen:


Sehr geehrter Herr Plenzke,

in der Bußgeldsache gegen Sie wegen Verkehrsordnungswidrigkeit soll auf Grund informatorischer in Ablichtung beigefügten rechtskräftigen Bußgeldbescheids des Zweckverbandes Wasserversorgung und Abwasserentsorgung Fürstenwalde und Umland vom 09.10.200 1 ‚ AZ: 0397/00 gegen Sie

Erzwingungshaft von vierzehn Tagen

angeordnet werden, weil Sie die

Geldbuße von 2000,00 DM, jetzt umgerechnet 1022,58 EUR

noch nicht gezahlt, noch die Zahlungsunfähigkeit nachgewiesen haben (§ 96 Abs. 1 OWiG). Hierauf zahlten Sie bisher nichts.

Nachdem zwischenzeitlich Akteneinsicht gewährt und genommen worden ist, erhalten Sie hiermit Gelegenheit, binnen einer Woche Anträge zu stellen und zu begründen.

Es wird anheimgestellt, zur Abwendung der Erzwingungshaft umgehend, die ausstehende Geldbuße von 1022,58 EUR an die im Bußgeldbescheid genannte Zahlstelle zu zahlen und dies vorsorglich auch dem Amtsgericht Fürstenwalde zu 3 OWi 84/05 mitzuteilen.

Informationshalber wird darüber hinaus mitgeteilt, daß die Gebühren und Auslagen jetzt mit insgesamt 15,93 EUR angegeben worden sind, so dass insgesamt zu zahlen seien 1038,51 EUR.

Schließlich wird noch mitgeteilt, dass jetzt hier davon ausgegangen wird, dass Sie in diesem Erzwingungsverfahren von Herrn Rechtsanwalt Dr. Schacht nicht vertreten werden, weshalb dieser fortan an diesem Verfahren nicht beteiligt wird. Sollte diese Annahme hier unrichtig sein, wird binnen einer Woche um Nachricht gebeten.

Hochachtungsvoll

Helling
Direktor des Amtsgerichts

Beglaubigt

(Bähtz) Justizangestellte

Hausanschrift: Eisenbahnstraße 8, 15517 Fürstenwalde
Bankverbindung: Postbank Berlin, Konto-Nr.: 40924105 (BLZ 100 100 10)
Publikumszeiten: Di.: 09.00 - 12.00 Uhr u. 14.00 - 18.00 Uhr * Do. u. Fr.: 09.00 - 12.00 Uhr * Mo. u. Mi.: keine Sprechzeiten

 



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