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24. März 2006

 

 

 

 

 

 

 

 

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22.3.2006

Harald Böhme aus Storkow schreibt:

Die Stellungnahme des Zweckverbandes
ist eine Fehlinformation in der Sache.

 

 

Die Ausführungen sind keine Richtigstellung, sondern eine Fehlinformation in der Sache. Die Familie Plenzke in Rauen verwertet ihr Wasser mit dem Abfall nach dem häuslichen Gebrauch.

Die vertretene Auffassung, wer sein Abwasser auf dem Grundstück behandelt, der beseitigt sein Abwasser, ist falsch. Frau Scheibe ist vielleicht eine gute Buchhalterin, aber die Prozesse der Natur unterliegen eigenen Gesetzen.

Für die Verwertung ist eine einfache mechanische Klärung ausreichend. Das häusliche Abwasser wird auf dem Grundstück für eine Verwertung vorbereitet bzw. aufbereitet. Stickstoff und die Phosphate, die im Prozess des Verfalls des Abfalls im Wasser entstehen, sind der beste Dünger für die Pflanzenwelt.

Gibt es überhaupt einen ökologischen Standard in dieser Sache? Denn Ökologie ist immer noch die Lehre von den Beziehungen zwischen den Lebewesen und ihrer Umwelt. Wenn es um eine Richtigstellung geht, wäre es der Sache sehr dienlich, dass die grundlegenden Sachverhalte Beachtung finden.

Zur Sache des Abfalls auf dem Grundstück trifft der Eigentümer die Entscheidung, ob er verwerten will und kann, oder er ob sich des Abfalls entledigen will, also beseitigen, und dann ist die Kommune, in diesem Fall der Zweckverband, verpflichtet, die Beseitigung zu gewährleisten.

Familie Plenzke hat nichts zu beseitigen, denn die Familie verwertet und produziert mit dem Abfall das schöne Grün der Natur mit vielen Besonderheiten auf einem sandigen Boden.

Da der Abfall des Haushaltes, der sich im Wasser befindet, verwertet wird, ist die Verwertung in dieser Dimension genehmigungsfrei. Sie braucht auch keine wasserrechtliche Erlaubnis in Brandenburg, da kein Gewässer benutzt wird. Es bedarf auch keiner Genehmigung für die Behandlung des Abfalls auf dem Grundstück, solange das Wasser (Abfall) auf dem Grundstück ist und die Umwelt nicht schädigt.

Alle weiteren Ausführungen von der Kaufmännischen Geschäftsführerin liegen neben der Sache und machen nur die Auswüchse des kommunalen Monopolisten deutlich. Wenn Frau Scheibe den letzten Satz der Polemik für sich in Anspruch nimmt, dann sind vielleicht richtig bessere Beiträge möglich.

Storkow, den 22.03.2006
gez. Harald Böhme

 

 

     



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