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Der
Meinungsstreit darüber, ob Plenzkes dem Zweckverband
für Abwasser Gebühren zu zahlen haben und
ob sie überhaupt Abwasser haben, ließe sich in
wenigen Minuten ausräumen.
Man
müsste einfach nur im Gesetz lesen. Danach ist jedem
sofort klar: Abwasser hat nur der, der es dazu bestimmt,
der es loswerden will und deshalb abfließen oder abholen
lässt. Einmal benutztes, verschmutztes Wasser,
das der Eigentümer weiterverwenden will, ist kein
Abwasser,. denn es fließt ja nicht ab - so steht
es im Gesetz.
Die Ubernahme von Abwasser, der Transport und die Aufbereitung
sind natürlich nicht zum Nulltarif zu haben. Für
diese Leistung darf der Leistungserbringer Gebühren
berechnen. Das ist unstrittig, allerdings kann
man über die Höhe trefflich streiten. Wer keine
Leistung erbringt - auch weil sie von ihm gar nicht gefordert
wird - kann keine Gebühr bekommen, das ist so einfach
wie trivial. Wer versucht, für keine Leistung Gebühren
zu kassieren, der handelt rechtswidrig.
Ist
das so schwer zu verstehen? Wozu Plenzkes ihr Wasser
verwenden, das geht den Zweckverband nun wirklich nichts
an. Der ist Dienstleister, nicht Aufsichtsbehörde. Das
ist die untere Wasserbehörde, die aber nur zuständig
ist, wenn Plenzkes ein Gewässer benutzen, also
ihre Umwelt möglicherweise negativ beeinflussen.
Das tun sie aber nicht - übrigens im Gegensatz
zum Zweckverband, wie allgemein bekannt geworden ist.
Warum stört das keine Behörde?
JOHANNES MADEJA
KREISTAGSABGEORDNETER
BARNIM
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