Frau
Scheibe schreibt vom fehlenden Nachweis des höheren
Standards der vorgenommenen Abwasserbeseitigung.
Dabei handelt es sich nach den einschlägigen
Abfall und
Wassergesetzen zum einen nicht um Abwasser der Familie Plenzke,
und zum anderen nicht um eine Beseitigung,
wie sie der Zweckverband mittels Einleitung von
Schadstoffen in das Grundwasser betreibt, sondern um eine
Verwertung.
Zur
Entsorgung (Schmutzwasser) gehören
zwei Möglichkeiten,
die Verwertung und die
Beseitigung. Und nur die Beseitigung in ein Gewässer
unterliegt dem Wasserrecht und ist dann Abwasserbeseitigung.
Solange es aufbereitet und benutzt (verwertet) wird
bleibt es Privateigentum.
Weiterhin
pocht die Geschäftsführerin ständig
auf fehlende Ablaufwerte. Der ökologische Nutzen ist eben,
dass nichts abläuft.
Vielleich kann man der Frau Scheibe mal
erklären, dass kein Labor die Ablaufwerte von nichts
untersuchen kann? Und genau das besagt das Gutachten:
es gibt keinen Wasserablauf.
Genau
mit dieser Tatsache, dass kein Wasser in ein Gewässer
abläuft, ist die Anlage der Plenzkes auch nicht
im Geltungsbereich der Wassergesetze und der
Zweckverband hat für das Grundstück keine gesetzliche
Zuständigkeit und auch kein Mitspracherecht, wie auch nicht die untere Wasserbehörde.
Folglich handelt es sich um reinen Terror des Zweckverbandes
gegen Familie Plenzke.
Zitat Bertelsmann Lexikon: " Terror - Schreckensherrschaft,
brutale Willkür".
Eberhard Paul
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