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5. März 2006

 

 

 

 

 

 

 

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Prozessgeschichte der Familie Plenzke

Eine Geschichte von Behördenwillkür und Schikanen

 

 

Grober Überblick zum Fall Plenzke, Rauen,
Abwassererschließung des Grundstücks durch den Zweckverband Fürstenwalde

  • September 1999

Die Gemeinde Rauen (Bürgermeisterin, Bauamt und Planungsbüro) informierte die Bürger erst nach Baustelleneinrichtung zur Abwassererschließung, dass es ein Grenzproblem an der Landesstraße gebe, die Grundstücke ragten nämlich angeblich alle 1-4 m in die Landesstraße hinein. Die Bürger sollten unterschreiben, dass sie die Schachtarbeiten trotzdem erlauben. Familie Plenzke hat nicht zugestimmt, da die Vermessung ihres Grundstücks amtlich beglaubigt wurde. - Bis heute ist die Grenze nicht geklärt.

  • Es gab Probleme beim Ausbau der Bordsteinkanten, des Gefälles und der Abflussmöglichkeiten für Regenwasser, die nicht beachtet wurden. So wurde das Grundstück und die Kleinkläranlage mit dem Regenwasser aus der Kommune geflutet und der Keller stand unter Wasser. Bis heute gab es keine Schadensregulierung.
    Bericht in der Märkischen Oder Zeitung (MOZ)
    Aktenzeichen O2 510 18 653
  • Familie Plenzke verweigert bis heute den Anschluss.
    Sie hat seit Erschließung des Grundstücks eine vom heutigen Zweckverband genehmigte Kleinkläranlage und einen Vertrag mit der Kommune. Ihnen wurden alle Rechte und Pflichten für diese Anlage übertragen.

  • 2000 erhielt die Familie den Bescheid über einen Herstellungsbeitrag von 11.500 DM und klagte dagegen.

    Verwaltungsgericht Frankfurt/Oder 1K 134/01

  • Durch Satzungsfehler und Kalkulationsfehler von 12 Millionen Quadratmeter im Verbandsgebiet wurde auf die Grundstückseigentümer ca. 1,- DM/Quadratmeter Erschließungsfläche zuviel unrechtmäßig umgeschlagen.

Bericht Märkische Oder Zeitung (MOZ) vom 6.12.2003
"Wer bezahlte, hatte Pech"

  • Herrn Plenzke wurde abgeholfen, jedoch erneuter Bescheid am gleichen Tag.

    Verwaltgsgericht F/O 5K 2206/01

  • Frau Plenzke erhielt am 4.1.2005 einen neuen Bescheid über 2.283 Euro. Dagegen Klage.

    Aktenzeichen 5K 1051/05

  • Dann wurde vom Bauamt Besskow ein Baustopp ausgesprochen gegen die "eben errichtete Kleinkläranlage" der Familie Plenzke. Ziel war, die Anlage stillzulegen oder zurückzubauen. Ein Bußgeld wurde ausgesprochen, das zur Kontensperrung führte. Der Rechtsanwalt erreichte einen Vergleich.
    Aktenzeichen Bauamt Beeskow 6300 6544/000
  • Bußgeldbescheid über 2000 DM wegen Nicht-Herstellung des Anschlusses.

  • Seit 2001 kommen regelmäßig Pfändungsbescheid der Pfändungsbehörde Beeskow.
    Laut Schreiben der Kreiskasse ist der Zweckverband seit 1.12.2005 selbst zur Eintreibung seiner Forderungen ermächtigt worden, das heißt, der Zweckverband ist Vollstrecker in eigener Sache !!!

  • Der Pfändungsbehörde ist angeblich nicht bekannt, dass die Familie über eine Abwasserverwertungsanlage verfügt. Die Pfändungsbehörde geht daher von der Rechtmäßigkeit des Bußgeldes aus. Der Zweckverband behauptet, Familie Plenzke hätte nicht widersprochen.
     
  • 2001 wurde der Wasserhauptzähler gewechselt und eine neue Satzung trat in Kraft: Trinkwasser = Abwasser, so dass die Familie für 4 Personen mit 925 DM pro Quartal veranlagt wurde.
    Seitdem gibt es Jahr für Jahr Gebührenbescheide für Abwasser auf Grundlage des bezahlten Trinkwasserverbrauchs.

    Die Kreiskasse schickt bis 2005 Pfändungen ins Haus

    Das Verwaltungsgericht Frankfurt/Oder fasste ohne Verhandlung eine Gerichtsbeschluss, dass die Familie bis zur Hauptverhandlung nicht zu zahlen hätte.

    Verwaltgsgericht Frankfurt/Oder Beschluss SL 326/02

    Bis heute keine Hauptverhandlung.

  • Auch die Trinkwasserversorgung der Familie Plenzke solle abgestellt werden, wenn das Abwasser nicht bezahlt wird. Vorläufiger Rechtsschutz konnte das Vorhaben stoppen.

    Verwaltgsgericht Frankfurt/Oder 5L 1/2003
    Bericht Märkische Oder Zeitung, Dezember 2002

  • Der Zweckverband versucht über eidesstattliche Versicherung oder Beugehaft (8.12.2005) auch in dieser Sache beim Amtsgericht Fürstenwalde Tatsachen zu schaffen.

    Az Amtsgericht Fürstenwalde 3 OWi 85/5
    Bericht Neues Deutschland, 8.12.2005

  • weitere Verfahren gegen die Familie Plenzke wurden vom Zweckverband eingereicht; darunter zwei Ordnungswidrigkeitsverfahren wegen nicht zugelassenem Zutritt zum Grundstück.
    3 OWi 65/2006
    3 OWi 234 Js - OWi 37 66/2006

 

 

     



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