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18. April 2006
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WasserInBürgerhand!
c/o
Carolin Franta
Dürerstr. 2
76275 Ettlingen
Tel.: 07243-90367
Email: cfranta@web.de
www. wasser-in-buergerhand.de
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12. Februar 2006
An den Ersten
Bürgermeister
der Stadt Pfarrkirchen
Herrn Bürgermeister Georg Riedl
Betrifft: Zwangsanschluss an die Wasserversorgung Pfarrkirchen/Rottal
Sehr geehrter Herr Riedl,
als Netzwerk
von lokalen Initiativen und Nicht-Regierungsorganisationen setzen
wir uns
für den Erhalt der Wasserversorgung und Abwasserentsorgung
in kommunaler Selbstverwaltung und unter demokratischer Kontrolle
ein, weil wir darin eine Garantie für das Allgemeinwohl in
diesen zentralen Bereichen der Daseinsvorsorge sehen.
Dieses
Anliegen sehen wir erheblich in Misskredit gebracht durch Aktionen
wie den brachial durchgesetzten Hausanschluss von Herrn
Franz Dureder an die Wasserversorgung in Pfarrkirchen.
Die
Frage, ob sich aus der Satzung der Stadtwerke Pfarrkirchen ein
Anschluss- und Benutzungszwang für Wasserversorgung des
Grundstücks von Herrn Dureder ableiten lässt, mag
strittig sein. Der gewaltsame Zutritt am 10. November 2005
zu Grundstück
und Wohnung des Eigentümers und der zwangsweise Anschluss
an die öffentliche Wasserversorgung – in dessen
Abwesenheit und unter Polizeischutz – jedoch widerspricht
fundamental rechtsstaatlichen Grundsätzen.
So
darf kommunale Selbstverwaltung nicht exekutiert werden! Das
hat mit Vertretung des Allgemeinwohls nichts mehr zu tun,
sondern
sieht nach Behördenwillkür aus, die in einem demokratisch
verfassten Gemeinwesen nicht sein darf.
Der
verantwortliche Bürgermeister von Pfarrkirchen und die
Stadtwerke von Pfarrkirchen müssen sich zu Recht fragen lassen,
ob sie sich mit dieser Aktion vom 10. November noch auf
der Grundlage der geltenden Gesetze bewegen und ob sie hier die Verhältnismäßigkeit
der Mittel gewahrt sehen.
Im
Hinblick auf die geltenden Regeln von Rechtsstaatlichkeit vonseiten
der Behörden hat Herr Dureder Anspruch auf Aufklärung über
die gesetzlichen Grundlagen für den Verstoß gegen die
Unverletzlichkeit seiner Wohnung, für einen angeblichen Anschluss-
und Benutzungszwang sowie für den Bescheid, dass
er einen Hausanschluss zu dulden habe.
Wir
erwarten von Bürgermeister und Aufsichtsbehörden
eine Stellungnahme.
Mit freundlichen
Grüßen
Wasser
in Bürgerhand!
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Reaktionen:
Antwort
der CSU-Landtagsabgeordneten des Wahlkreises Pfarrkirchen
Edeltraud Plattner (abgeordnetenbuero@edeltraud-plattner.de)
vom 20. Februar 2006
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"Die
Angelegenheit Wasseranschluss Franz Dureder wurde
nach meinem Kenntnisstand bereits rechtskräftig
und letztinstanzlich auf dem Gerichtswege geklärt.
Ebenso wurde eine entsprechende Petition vom Bayerischen Landtag
für erledigt erklärt.
Leider
sehe ich keine Möglichkeit mehr, den Wünschen
des Herrn Dureder nachzukommen."
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Die
Obrigkeit (georg.riedl@pfarrkirchen.de)
Der Bürgermeister von Pfarrkirchen lässt
antworten:
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Rechtsanwälte
Günther Weiss - Marion Wiesmeier
Pfarrkirchen,
10.3.2006
Zwangsanschluss
Wasserversorgung Rottal-Inn
hier: Ihr Schreiben vom 12.2.2006
(An "Wasser-in-Bürgerhand!")
hiermit
zeigen wir Ihnen an, dass wir die Stadt bzw. Stadtwerke
Pfarrkirchen in allen den Wasseranschluss Dureder betreffenden
Angelegenheiten vertreten.
In
Erledigung Ihres obigen Schreibens weisen wir darauf
hin, dass unsere Mandantschaft weder bereit noch rechtlich
verpflichtet ist, die von Ihnen "erwartete" Stellungnahme
abzugeben. Sie haben keine Vollmacht vorgelegt, aus
der sich ergeben würde, dass Sie berechtigt wären,
Erklärungen für Herrn Dureder abzugeben bzw.
solche für Herrn Dureder in Empfang zu nehmen.
Im Übrigen empfehlen wir Ihnen, sich von Herrn
Dureder die in dieser Sache ergangenen Entscheidungen
vorlegen zu lassen. Diesen können Sie dann entnehmen,
dass sich die Mitarbeiter unserer Mandantschaft hier
vollkommen korrekt verhalten haben.
Weitere
Ausführungen sind nicht veranlasst.
Mit
freundlichen Grüßen
Günther
Weiss
Rechtsanwalt
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Antwort
Landratsamt Rottal-Inn am (georg.grosse-verspohl@rottal-inn.de):
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Pfarrkirchen,
21.3.2006
Zwangsanschluss
Wasserversorgung Pfarrkirchen
(An "Wasser-in-Bürgerhand!")
vielen
Dank für Ihr Schreiben [...]. Die Landrätin
hat mich, als den für kommunale Angelegenheiten
zuständigen Juristen gebeten, zu Ihrem Schreiben
Stellung zu nehmen.
In
Ihrem Schreiben an Bürgermeister Riedl bringen
Sie zum Ausdruck, dass Sie in dem am 10.11.2005 durchgeführten
zwangsweisen Anschluss des Grundstücks von Herrn
Franz Dureder an die Wasserversorgung in Pfarrkirchen
einen fundamentalen Rechtsbruch und eine Verletzung
der Grundrechte von Herrn Dureder sehen. Nach Prüfung
des Vorgangs kann ich Ihnen mitteilen, dass es sich
bei der vorliegenden zwangsweisen Durchsetzung eines
Hausanschlusses zwar um einen außergewöhnlichen
Einzelfall handelt, die von Ihnen vorgetragenen Bedenken
bezüglich der Rechtmäßigkeit können
aus folgenden Gründen jedoch nicht geteilt werden.
An
der Rechtmäßigkeit der Anschluss- und Benutzungspflicht
in der Wasserabgabesatzung der Stadt Pfarrkirchen bestehen
keine ernstlichen Zweifel. Auch der Bescheid der Stadtwerke
Pfarrkirchen vom 29.03.2005 ist ausweislich der gerichtlichen Überprüfung
durch das Verwaltungsgericht Regensburg und den Verwaltungsgerichtshof
München offensichtlich rechtmäßig.
Dass das Grundstück von Herrn Dureder der in der
Satzung geregelten Anschlusspflicht unterliegt, dürfte
daher ebenfalls unzweifelhaft sein.
Nachdem
die Verwaltungsgerichte das Vorgehen der Stadtwerke
als rechtmäßig eingestuft hatten, wurde
versucht den Anschluss im Einvernehmen mit Herrn Dureder
durchzuführen. Von dessen Seite gab es aber keinerlei
Entgegenkommen oder Kooperationsbereitschaft. Nachdem
sogar die Androhung eines Zwangsgeldes Herrn Dureder
nicht zur Duldung des Anschlusses bewegen konnte, blieb
als einzig Erfolg versprechendes Mittel nunmehr der
unmittelbare Zwang, der am 10.11.2005 angewendet wurde.
Dass es befremdlich erscheint, wenn der Staat Zwang
gegen seine eigenen Bürger anwendet, ist verständlich.
Ich möchte Sie jedoch bitten, bei Ihrer Beurteilung
auch die folgenden Erwägungen zu berücksichtigen.
Ohne
den vorgenommenen Zwangsanschluss erscheint es unmöglich,
dass das Grundstück von Herrn Dureder an die öffentliche
Wasserversorgung angeschlossen worden wäre. Zu
einem solchen Anschluss war er aber auf Grund der Satzung,
die für alle Bürger der Stadt Pfarrkirchen
gilt, wie oben angezeigt unzweifelhaft verpflichtet.
Für die Stadtwerke gab es bei dieser Ausgangslange
nur zwei Alternativen. Entweder der Anschluss wird
mit Zwang durchgeführt oder es wird auf den Anschluss
verzichtet. Hätten die Stadtwerke auf Grund der
beharrlichen Weigerung des Herrn Dureder auf die Durchsetzung
des Anschlusszwanges verzichtet, wäre dies aber
ungerecht den Bürgern gegenüber, die zwar
auch lieber nicht an die öffentliche Wasserversorgung
angeschlossen wären, die aber ihrer gesetzlichen
Pflicht nachgekommen sind und sich trotzdem haben anschließen
lassen. Schon der Gleichbehandlungsgrundsatz (Art.
3 GG) gebietet es, dass alle Bürger gleichermaßen
in die Pflicht genommen werden, wenn eine solche besteht.
Es wäre unbillig, wenn ein Bürger sich einer
für ihn entstehenden Pflicht entziehen könnte,
indem er seine motwendigen Mitwirkungshandlungen unterlässt.
Der Zwangsanschluss wurde daher, gerade weil und nicht
obwohl die Stadt Pfarrkirchen an Recht und Gesetz gebunden
ist, vollzogen.
Bei
einem Verzicht auf die Durchsetzung des Anschluss-
und Benutzungszwanges an die öffentliche Wasserversorgung
wäre dieser selber überflüssig. In diesem
Fall würde der Anschluss an die Wasserversorgung
im Belieben eines jeden Grundstückeigentümers
stehen. Wie Sie aber sicherlich aus Ihrer ehrenamtlichen
Tätigkeit wissen, liegt es anerkanntermaßen
im öffentlichen Interesse, möglichst viele
Bürger an die öffentliche Versorgung anzuschließen,
da nur hierdurch eine sichere, ökologische und
wirtschaftliche Versorgung mit qualitativ hochwertigem
Trinkwasser für die gesamte Bevölkerung erfolgen
kann. Aus diesem Grund enthält der Großteil
aller Wasserabgabensatzungen einen Anschluss- und Benutzungszwang.
Da Ihr Verein sich, wie ich nach Lektüre Ihrer
Webseite feststellen konnte, ebenfalls diesem Ziel
verpflichtet sieht, hoffe ich auf Ihr Verständnis
für die Maßnahme.
Mit
freundlichen Grüßen
Georg
Große Verspohl
Regierungsrat
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WasserInBürgerhand!
c/o
Carolin Franta
Dürerstr. 2
76275 Ettlingen
Tel.: 07243-90367
Email: cfranta@web.de
www.
wasser-in-buergerhand.de |
7.4..2006
Landratsamt Rottal-Inn
Abt.2
Herrn Große Verspohl
Betrifft: Ihr Antwortschreiben vom 21.3.2006 zum
Zwangsanschluss an die Wasserversorgung Pfarrkirchen/Rottal
Sehr geehrter Herr Regierungsrat,
Ihre
Bemühungen um eine ausführliche Antwort
im Fall Dureder wissen wir durchaus zu schätzen,
allerdings können Ihre Ausführungen nicht unwidersprochen
bleiben:
Es
enttäuscht uns - und erbost uns in gewisser
Weise auch-, dass sämtliche in dieser Angelegenheit
angesprochenen Politikerinnen und Politiker ausschließlich
juristisch argumentieren bzw. argumentieren lassen, obwohl
sie von der Bevölkerung gewählt und nicht etwa
als Juristen eingestellt worden sind.
Das öffentliche Interesse erfordert es keineswegs,
dass alle Bürger - ohne Ansehen besonderer Umstände
- an die öffentliche Wasserversorgung anzuschließen
sind. Einige Kommunen haben in ihren Wasserabgabesatzungen
durchaus Ausnahmen vorgesehen; selbst in der Innenstadt
von Berlin werden eigene Brunnen von Grundstückseigentümern
geduldet.
Falls
die Pfarrkirchener Satzung derzeit tatsächlich
einen Anschluss- und Benutzerzwang vorsieht (dies ist
wohl strittig), und auch derzeit keine Ausnahmen davon
gestattet, wird dies seine speziellen Gründe haben,
die jedoch gewiss nicht im dem von Ihnen angeführten
Grundgesetz zu finden sind.
Außerdem besagt die geballte Lebenserfahrung der
Mitglieder unserer Organisation (die sich übrigens
bürgerschaftlich und nicht etwa ehrenamtlich betätigen),
dass gerade eine sichere, ökologische und wirtschaftliche
Versorgung mit qualitativ hochwertigem Trinkwasser nicht
allein schon dadurch gewährleistet ist, wenn sie
in der öffentlichen Hand liegt, sondern der Kontrolle
und Mitsprache der Bürgerinnen und Bürger bedarf.
Nicht umsonst haben wir uns den Namen "Wasser in
Bürgerhand!" gegeben.
Wir
würden uns wünschen, dass im Falle Dureder
und anderer Bürger und Bürgerinnen im Rottal
ernsthaft geprüft würde, ob ein Ausgleich zwischen
den Interessen von einzelnen Bürgerinnen und Bürgern
mit den Interessen der Allgemeinheit möglich ist.
Wenn
man es denn politisch wollte, würde sich sicher
ein juristischer Weg sicher finden. Die veranlassten
Zwangsmaßnahmen halten wir nach wie vor für
empörend und einer Bürgerdemokratie abträglich.
Mit freundlichen Grüßen
Wasser
in Bürgerhand!
P.S.:
Eine Kopie dieses Schreibens werden wir Ihrer Chefin,
der Frau Landrätin zukommen lassen.
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Antwort
Bayerisches Staatministerium des Innern (poststelle@stmi.bayern.de):
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München,
22.3.2006
Email
von Wasser in Bürgerhand vom 13.03.2006
Zwangsanschluss
an die Wasserversorgung Pfarrkirchen
(An "Wasser-in-Bürgerhand!")
vielen
Dank für Ihre Email vom 13. Februar 2006 an Herrn
Staatsminister Dr. Beckstein. In gleicher Angelegenheit
hatten Sie sich auch an Herrn Staatsminister Hubel
gewandt. Sie setzen sich als [...] Bürgerinitiative "Wasser
in Bürgerhand!" für Herrn Franz Dureder,
Pfarrkirchen, in der "Angelegenheit des Zwangsanschlusses" ein
und bitten, diesen Fall auf rechtsstaatliche und bürgerfreundlche
Weise einer Lösung zuzufürhen.
Im
Auftrag des Herrn Staatsministers können wir Ihnen
dazu folgendes mitteilen:
Der
Zwangsanschluss ist bereits mehrfach von den zuständigen
Behörden rechtsaufsichtlich im Rahmen mehrer Eingaben
an den Bayerischen Landtag überprüft worden.
Es ergab sich dabei keine Veranlassung für ein
rechtsaufsichtliches Einschreiten. Der Bayerische Landtag
hat die Eingaben für erledigt erklärt.
Hinsichtlich
der Beschwerde wegen Betretung des Privatgrundstücks
zur Durchführung des Zwangsanschlusses an die
Wasserversorgung Pfarrkirchen/Rottal hat Herr Franz
Dureder sich wiederum an den Bayerischen Landtag gewandt.
Im Rahmen der Behandlung dieser Eingbe erfolgte eine
rechtsaufsichtliche Überprüfung, die keinen
Anlass für eine Beanstandung ergab. Die Entscheidung
des Bayerischen Landtags bleibt abzuwarten.
Wir
bitten dafür um Verständnis, dass wir Ihnen
aus datenschutzrechtlichen Gründen Näheres
nicht mitteilen können.
Mit
freundlichen Grüßen
Dr.
Wegmann
Ministerialrat
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Die CSU-Landtagsabgeordnete
des Wahlkreises Pfarrkirchen (reserl.sem-mdl@t-online.de)
Reserl Sem,
antwortet per Kopie:
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München,
23.3.2006
Sehr
geehrter Herr Dureder,
vielen
Dank für Ihre Email vom 15. Februar 2006. Ich
möchte an mein an Sie ergangenes Schreiben vom 18.10.2005
verweisen, in dem ich Ihnen das Ergebnis Ihrer Eingabe
vom 5. April 2005 zugesandt habe. Nach umfangreicher
Prüfung ist das Bayerische Staatsministerium des Inneren
zu dem Schluss gekommen, dass kein unrechtmäßiger Anschluss
an die Wasserversorgung besteht.
Das
Innenministerium sieht keinen Anlass für ein rechtsaufrichtliches
Einschreiten. In der Sitzung vom 9.11.2005 hat der
Ausschuss für Kommunale Fragen des Bayerischen Landtags
sich der Haltung des Innenministeriums angeschlossen
und Ihre Landtagseingabe für erledigt erklärt. Die
erneute Eingabe von Ihnen vom 2.1.2006 (Beschwerde
wegen Betretung des Privatgrundstücks zur Durchführung
des Zwangsanschlusses an die öffentliche Wasserversorgung)
wird am 29.03.2006 im Ausschuss für Kommunale Fragen
behandelt. Mit dieser Behandlung Ihrer Eingabe sehe
ich alle politischen Möglichkeiten ausgeschöpft.
Eine
Abschrift dieses Schreibens erhält [...] "Wasser in
Bürgerhand".
Herzlichst
Reserl
Sem, MdL
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