Braunschweig.
Im Bieterverfahren um die bisher städtische Stadtentwässerung
Braunschweig GmbH (dem früheren Fachbereich
Stadtentwässerung) wird Oberbürgermeister Dr. Hoffmann
den
Ratsgremien den Abschluss eines Geschäftsbesorgungsvertrages (Betreibermodell)
mit dem in Braunschweig schon bekannten und eingeführten Veolia-Konzern
empfehlen.
Veolia ist bekanntlich
seit dem 1. Januar 2005 Partner der Stadtverwaltung in der Braunschweiger
Versorgungs-AG (Strom, Gas,
Wasser). Einen entsprechenden Beschlußvorschlag hat Oberbürgermeister
Dr. Gert Hoffmann für die Ratssitzung am 17. November
zur Entscheidung vorgelegt.
Der Oberbürgermeister
zeigte sich sehr erfreut von dem Ausschreibungsergebnis, weil es
nicht nur auf einen guten, vertrauten Partner hinauslaufe, sondern
weil auch mit rund 20 Mio. Euro ein beachtlicher strategischer
Mehrerlös wieder einmal bei einer Privatisierung für
die Stadt
herauskommen würde. Insgesamt könnten von der Kaufpreissumme
in
Höhe von rund 238 Mio. Euro nach Abzug von Rückstellungen
für Investitionen, Risiken und Vorsorgeaufwendungen zur Gebührenstabilität
immerhin 115 Mio Euro dem städtischen Haushalt zugeführt
werden.
Als „interessant
und erwägenswert“ bezeichnete
Dr. Hoffmann
das Angebot von Veolia, auf Wunsch der Stadt auf einen von ihr
zu
bestimmenden Zeitpunkt das Geschäft auf die Braunschweiger
Versorgungs-AG zu übertragen. Da die Stadt selbst auf dieses
Unternehmen
einen maßgeblichen Einfluss habe, bliebe bei dieser Variante
weiterhin
eine städtische Einwirkung auf diese Aufgabe im hohen Maße
erhalten.
Da zudem bei der Stadt ohnehin das Eigentum der Anlage und die
ausschließliche Entscheidungskompetenz über die Gebühr
bliebe, könnte das eine optimale Lösung darstellen.
Der Oberbürgermeister
zeigte sich sicher, daß dieser
Vorschlag im Rat eine breite Mehrheit findet.
Für
die Bürger wäre folgendes erfreulich und sichergestellt:
Eine größtmögliche Gebührenstabilität,
eine Garantie des Qualitätsstandards
der
bisherigen Aufgabenwahrnehmung, größtmögliche
Einflußnahme
der
Stadt und eine weitere Konsolidierung der städtischen
Finanzen. Mehr
ließe sich bei einem solchen Vorgang schlichtweg nicht
erreichten, resümierte der Oberbürgermeister.
Der
Vertrag mit einer Laufzeit von 30 Jahren sieht vor, dass
die Stadt-
Entwässerung Braunschweig GmbH von der Stadt das städtische
Vermögen übernimmt, das zur Abwasserentsorgung
benötigt
wird, sowie
sämtliche rund 230 Mitarbeiter. Anschließend wird
die Stadtentwässerung Braunschweig GmbH an Veolia verkauft.
Dabei spielt auch der
Abwasserverband Braunschweig eine Rolle: Er erwirbt das Nutzungsrecht
am städtischen Kanalnetz und stellt es anschließend
der Stadtentwässerung Braunschweig GmbH zur Verfügung.
Dadurch wird die
Transaktion steuerlich und im Hinblick auf Synergien optimiert.
In dem
EU-weiten Vergabeverfahren, für das der Verwaltungsausschuss der
Stadt im April 2005 „grünes Licht“ gegeben
hatte, kam es der Stadt
neben dem Kaufpreis auf ein hervorragendes Unternehmenskonzept
und
die Sicherung von Arbeitnehmerinteressen unter Einhaltung
der Entsorgungssicherheit, der Wahrung des städtischen
Einflusses und der
Gebührenstabilität an. “Alle Ziele der
Privatisierung sind mit dem Angebot von Veolia erreicht“, so der OB.
So sichere
Veolia den Ausschlus betriebsbedingter Kündigungen über
zehn Jahre, eine Erhöhung der Ausbildungsquote, Expansionsmöglichkeiten
für die Stadtentwässerung Braunschweig GmbH und
ab 2008
ein Sponsoring sozialer, sportlicher und kultureller Zwecke
in Braunschweig mit 100.000 Euro pro Jahr zu. Ferner erhalte
die Stadt Braunschweig die Option, zu einem späteren
Zeitpunkt die Übertragung
der
Anteile der Stadtentwässerung Braunschweig GmbH auf
die Braunschweiger Versorgungs-AG verlangen zu können,
wenn diese in die
Konditionen des jetzt angebotenen Vertrages einsteigen will.
Die
Stadt hat in dem Vertrag überdies
zahlreiche Sicherungsmechanismen zu ihren Gunsten verankert.
So kann sie etwa die Rückübertragung
sämtlicher Geschäftsanteile verlangen, wenn der
Vertragspartner seine
Aufgabe nicht erfüllt oder seinen beherrschenden Einfluss
auf die Stadtentwässerung verliert. Dies gilt auch bei
Weiterverkauf, Verpfändung
oder eine andere Form der Eigentumsübertragung, die
immer der Zustimmung der Stadt bedarf. Die Pflichten von
Veolia zur ordnungsgemäßen und dauerhaften Abwasserentsorgung
sind durch hohe Vertragsstrafen abgesichert. Der Vertrag
sichert ab, daß hohe
Qualitätsstandards der Abwasserentsorgung eingehalten
werden.
Insgesamt
hatten sich fünf Unternehmen an dem Bieterverfahren
beteiligt, das von der Beratungsgesellschaft KPMG, Corporate Finance,
und der Rechtsanwaltgesellschaft Beiten Burkhardt begleitet
wurde.
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