Ein gleicher
Steuersatz für Trinkwasser und Abwasser ist der
Schlüssel, um auf breiter Front auch die kommunalen Abwasserbetriebe
privatisieren zu können (s. RUNDBR.
797, 763). In den letzten
drei Legislaturperioden war die„
steuerliche Gleichbehandlung“ aber weder in den Ministerien
noch im Bundestag mehrheitsfähig.
Jetzt soll zu
Beginn der neuen Legislaturperiode ein neuer Anlauf unternommen
worden. Die wasserpolitischen Sprecher in der
großen Koalition scheinen in dem Punkt an einem Strang zu ziehen.
So erklärte
die SPD-Bundestagsabgeordnete PETRA BIERWIRTH
vor den versammelten Wasserwerkern auf der 4. Wasserwirtschaftlichen
Jahrestagung des Bundesverbandes der Deutschen Gas- und
Wasserwirtschaft (BGW) am 17.10.05 in Berlin, dass sie es als „wichtig“ erachtet,
„dass
die neue Bundesregierung zügig ihren Bericht zur
steuerlichen Gleichbehandlung von Trink- und Abwasser dem Parlament
und der Öffentlichkeit vorlegt. Dies ist leider in dieser
Legislaturperiode nicht mehr geschehen. Es wird daher in der
neuen Wahlperiode eine wichtige Aufgabe der Parlamentarier
sein, dass die Bundesregierung hier schnell handelt.“
Auch der
CDU-Abgeordnete ULRICH PETZOLD vertrat in seinem Referat auf
der BGW-Tagung die Auffassung, dass die durch § 18
a
Wasserhaushaltsgesetz eröffnete Möglichkeit zur Vollprivatisierung
der bislang hoheitlichen Abwasserentsorgung durch die steuerliche
Ungleichbehandlung bislang blockiert würde. Und der Staatssekretär
im Bundeswirtschaftsministerium GEORG WILHELM ADAMOWITSCH (SPD)
(s. RUNDBRIEF 717/1) verabschiedete
sich nach
seinem Grußwort von den Teilnehmern des BGW-Kongresses
mit der Ankündigung, jetzt sofort in die Koalitionsverhandlungen
zu eilen,
um endlich die „steuerliche Gleichbehandlung“ durchzuziehen.
Damit
war dem SPD-Staatssekretär der Applaus der BGW-Tagungsteilnehmer sicher.
Denn auch
der BGW fordert – von
vermeintlichen Effizienzsteigerungs-Kriterien beseelt – seit
Jahren die „steuerliche Gleichbehandlung“.
So appellierte BGW-Vizepräsident Dr. PETER REBOHLE auch
auf der Berliner BGW-Tagung an die neue Bundesregierung,
die „steuerliche Gleichbehandlung“ von
Trinkwasser und Abwasser “zügig“ umzusetzen:
“Durch
die Zusammenführung von Ver- und
Entsorgung und die entsprechende Nutzung
von Synergiepotentialen können
die Unternehmen grundsätzlich kostengünstiger
arbeiten. Das zeigen ganz eindeutig die Erfahrungen der
Unternehmen, die diesen Schritt gegangen
sind.“
[Ganz ohne „steuerliche Gleichbehandlung“!]
Einige
der Referate der BGW-Tagung können von der BGW-Homepage heruntergeladen
werden (via Pressemitteilung zur Tagung).
Der
BBU-WASSER-RUNDBRIEF berichtet
regelmäßig über die
Angriffe auf die kommunale Daseinsvorsorge. Interessierte
können
kostenlose Ansichtsexemplare anfordern.