Im lang anhaltenden
Disput um den Kanalanschluss in den Ortschaften Hülsen und
Hintersteimel im Bergischen Land (NRW) (s. RUNDBR. 809/3) besteht
das Regierungspräsidium Köln weiterhin
ultimativ auf der Durchsetzung des Kanalanschlusses.
Die Kanalanschlussgegner
hatten zwischenzeitlich vorsichtige Hoffnungen in den neuen Regierungspräsidenten
in Köln gesetzt. Regierungspräsident HANS-PETER LINDLAR
hatte sich noch als CDU-Landtagsabgeordneter dezidiert
dafür ausgesprochen, auch im „Innenbereich“ nach § 34
Baugesetzbuch einer Kommune im Einzelfall Kleinkläranlagen
zuzulassen (s. auch Landtags-Drs. 13/2389, 13/1739. Eben dies forderten
die
Anwohner der Engelskirchener Ortschaften Hülsen und Hintersteimel.
Doch angesichts der Gesetzeslage musste LINDLAR bei einem „Friedensgipfel“ im
Engelskirchener Rathaus am 06.04.06 zurückrudern.
Es bleibt
dabei: Im „Innenbereich“ einer Gemeinde herrscht
Anschlusszwang, und Kleinkläranlagen sind dort nicht zugelassen.
Im „Innenbereich“ könnten
die Kommunen nicht von ihrer Abwasserbeseitigungspflicht entbunden
werden. Als Trostpflaster konnte LINDLAR den Kanalgegnern nur
Zuschüsse
für den Zwangsanschluss an die Abwasserkanalisation in Aussicht
stellen. Dadurch sollen übermäßige Härten
bei den Kanalanschlussbeiträgen abgefedert werden. Die
Gemeindeverwaltung, die gegenüber den Kanalanschlussgegnern
immer betont hatte, auf dem Boden der gesetzlichen Richtlinien
zu agieren, sah sich
jetzt durch die Aussagen des Regierungspräsidenten erneut
bestätigt
- Motto: „Kanal für alle!“.
Die Kanalgegner
im Oberbergischen Land fordern demgegenüber weiterhin,
dass nicht nur im Außenbereich, sondern auch im „Innenbereich“ „individuelle
oder andere geeignete kostengünstigere Abwasserbeseitigungssysteme
mit gleichem Umweltschutzniveau“ als zulassungsfähig
anerkannt werden. Dabei pochen die Kanalgegner auf eine entsprechende
Passage in der Koalitionsvereinbarung von CDU und FDP.
Davon
wollen die beiden Regierungsfraktionen in Düsseldorf
aber heute nichts mehr wissen. Im „Innenbereich“ von
Kommunen die Verantwortung für eine ordnungsgemäße
Abwasserbeseitigung auf die Bürger zu übertragen
berge unkalkulierbare Risiken.