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9. Mai 2006

 

 

 

 

 

 

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WasserInBürgerhand!

BBU-Wasserrundbrief, 26.4.2006

Anschlusszwang für Abwasserkanal im Innenbereich bleibt! Basta!

 

Im lang anhaltenden Disput um den Kanalanschluss in den Ortschaften Hülsen und Hintersteimel im Bergischen Land (NRW) (s. RUNDBR. 809/3) besteht das Regierungspräsidium Köln weiterhin ultimativ auf der Durchsetzung des Kanalanschlusses.

Die Kanalanschlussgegner hatten zwischenzeitlich vorsichtige Hoffnungen in den neuen Regierungspräsidenten in Köln gesetzt. Regierungspräsident HANS-PETER LINDLAR hatte sich noch als CDU-Landtagsabgeordneter dezidiert dafür ausgesprochen, auch im „Innenbereich“ nach § 34 Baugesetzbuch einer Kommune im Einzelfall Kleinkläranlagen zuzulassen (s. auch Landtags-Drs. 13/2389, 13/1739. Eben dies forderten die Anwohner der Engelskirchener Ortschaften Hülsen und Hintersteimel. Doch angesichts der Gesetzeslage musste LINDLAR bei einem „Friedensgipfel“ im Engelskirchener Rathaus am 06.04.06 zurückrudern.

Es bleibt dabei: Im „Innenbereich“ einer Gemeinde herrscht Anschlusszwang, und Kleinkläranlagen sind dort nicht zugelassen. Im „Innenbereich“ könnten die Kommunen nicht von ihrer Abwasserbeseitigungspflicht entbunden werden. Als Trostpflaster konnte LINDLAR den Kanalgegnern nur Zuschüsse für den Zwangsanschluss an die Abwasserkanalisation in Aussicht stellen. Dadurch sollen übermäßige Härten bei den Kanalanschlussbeiträgen abgefedert werden. Die Gemeindeverwaltung, die gegenüber den Kanalanschlussgegnern immer betont hatte, auf dem Boden der gesetzlichen Richtlinien zu agieren, sah sich jetzt durch die Aussagen des Regierungspräsidenten erneut bestätigt - Motto: „Kanal für alle!“.

Die Kanalgegner im Oberbergischen Land fordern demgegenüber weiterhin, dass nicht nur im Außenbereich, sondern auch im „Innenbereich“ „individuelle oder andere geeignete kostengünstigere Abwasserbeseitigungssysteme mit gleichem Umweltschutzniveau“ als zulassungsfähig anerkannt werden. Dabei pochen die Kanalgegner auf eine entsprechende Passage in der Koalitionsvereinbarung von CDU und FDP.

Davon wollen die beiden Regierungsfraktionen in Düsseldorf aber heute nichts mehr wissen. Im „Innenbereich“ von Kommunen die Verantwortung für eine ordnungsgemäße Abwasserbeseitigung auf die Bürger zu übertragen berge unkalkulierbare Risiken.

 

 
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