aktualisiert:
11. April 2006
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Nachrichten |
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WasserInBürgerhand!
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11.10.2006 Berliner
Bürger wollen von RWE ihre Wasserversorgung zurück
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Die
Berliner Wasserbetriebe versorgen ca. 3,3 Millionen Berlinerinnen
und Berliner mit Trink- und Abwasser. Es ist der größte
städtische Wassserversorgungsbetrieb in Europa.
1999
erwarben die Privaten Unternehmen RWE und Veolia 49,9% der Anteile – das
Land Berlin hält 50,1% . Das Berliner Parlament beschloß 1999
aein Gesetz zur Teilprivatisierung der Berliner Wasserbetriebe.
(TPrG)
• Die
Privaten Konzerne stellen seit 1999 die unternehmerische Führung
.
• Der Kaufpreis betrug 1,7 Mrd. Euro.
Die
Wasserpreise stiegen nach der Privatisierung kontinuierlich an.
Im
Privatisierungsvertrag von 1999 wurde eine Preisstabilität
bis zum 31.12.2003 vereinbart. Schon am 1.1.2004 stiegen die Preise
um 15%, im Jahr 2005 nochmals um plus 5,4% und im Jahr 2006 um
plus 2,5%.
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Renditegarantie
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Im
geheimen Konsortialvertrag von 1999 wurde im §23(7) die Renditegarantie
vereinbart.
"Wird § 3
TPrG ganz oder teilweise für nichtig oder aufgrund
einer Entscheidung eines Verfassungsgerichts mit höherrangigem
Recht für unvereinbar
erklärt ("Nichtigerklärung'') und führt
die Nichtigerklärung
zu wirtschaftlichen Nachteilen der BWB („Nachteile"),
so ist .das Land Berlin verpflichtet, unverzüglich
gemeinsam mit der
BWB, der Holding und der BB-AG zu prüfen, welche rechtlichen
und/oder tatsächlichen Maßnahmen geeignet sind,
die Nachteile dar BWB in vollem Umfang auszugleichen. Der
Senat von Berlin wird insbesondere prüfen, ob
die Nachteile durch eine Novellierung,
des TPrG ausgeglichen werden können. Ferner
wird das Land Berlin gemeinsam mit der
BWB, der Holding und der BB-AG nach besten Kräften versuchen,
strukturelle, operative und sonstige unternehmerische Maßnahmen
zur
Verbesserung der Wirtschaftlichkeit der BWB-Gruppe, insbesondere
im Kerngeschäft und Wettbewerbsgeschäft, vorzubereiten
und durchzuführen,
welche die Nachteile der BWB ausgleichen
können. Soweit die Nachteile der
BWB durch die in Satz 2 oder Satz 3 genannten
Maßnahmen nicht ausgeglichen werden,
da das Land Berlin die ihm möglichen
Maßnahmen nicht getroffen oder
an den von der Holding
und der BB-AG vorgeschlagenen Maßnahmen nicht mitgewirkt
hat, obwohl ihm dies ohne wirtschaftliche
Nachteile und ohne gegen höherrangiges
Recht oder eine gerichtliche Entscheidung zu verstoßen
möglich gewesen wäre,
verpflichtet sich das Land Berlin, der
BB-AG die geringeren Gewinne oder höheren Verluste
der BB-AG aus dem StG-Vertrag l, die auf
der Nichtigerklärung
beruhen, in vollem Umfang auszugleichen. Soweit die Nachteile
der BWB durch die in Satz 2 oder 3 genannten Maßnahmen
nicht ausgeglichen werden, obwohl das Land Bertin die ihm
möglichen Maßnahmen getroffen
und an den von der Holding und der BB-AG vorgeschlagenen
Maßnahmen mitgewirkt hat, ist das Land Berlin verpflichtet,
der BB-AG die Hälfte der geringeren
Gewinne oder höheren Verluste der BB-AG aus dem StG-Vertrag
l, die auf der Nichtigerklärung beruhen und durch die vorgenannten
Maßnahmen nicht
ausgeglichen werden, abzugleichen. Der Ausgleich nach Satz
4 und Satz 5 erfolgt durch eine teilweise
oder vollständige Abtretung des Gewinnanspruchs
des Landes Berlin gegen die BWB für
das jeweilige Geschäftsjahr.
Sofern der abgetretene Gewinnanspruch des Landes Berlin niedriger
ist als der auszugleichende Betrag, wird das Land Berlin der BB-AG den Differenzbetrag erstatten."
Das Teilprivatisierungsgesetz
von 1999 wurde in Teile für verfassungswidrig
erklärt. Die Verfassungswidrigkeit bezog sich auf die Kalkulation
des Gewinns im Wasserpreis. Damit entfaltete der obige Text seine
volle Wirkung!
Wegen
des oben zitierten §23(1) der „Renditegarantie“ im
Konsortialvertrag wurde im Jahr 2003 das Teilprivatisierungsgesetz
novelliert und werthaltig den Forderungen von RWE und Veolia
angepasst.
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Tarifkalkulation
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Die Tarife werden
auf der Grundlage des Kostendeckungsprinzips zuzüglich des Gewinns
(kalkulatorische Zinsen) festgelegt. Es handelt sich um einen Monopolbetrieb.
Das Besondere
ist, daß der jährliche Gewinnanspruch von RWE und Veoli
sich nicht auf den gezahlten Kaufpreis bezieht. Die Bemessungsgrundlage
für die kalkulatorischen Zinsen (Gewinn) wächst jährlich
an.
Es handelt
sich um : das „betriebsnotwendigen Kapital“.
Laut Aussage des
Senats wird sich das betriebsnotwendige Kapital, welches die Grundlage
für „r“ (Rendite) bildet, wie folgt entwickeln:
2004
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2005
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2006
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2007
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2008
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2009
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3,3
Mrd.€
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3,5
Mrd.€
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3,7
Mrd.€
|
3,9
Mrd.€
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4,0
Mrd. €
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4,1
Mrd.€
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Diese
Regelung, gekoppelt mit der Renditegarantie, führt damit
zu ständig steigenden Preisen.
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Senken
die Berliner der Wasserverbrauch muß das Land die versprochene
Rendite zahlen!
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Werden
Mengenrabatte für Großabnehmer eingeführt steigen
die Preise nochmals vor allem für die Kleinhaushalte (von
denen es in Berlin sehr viele gibt) und die Bewohner von Ein-
Zweifamilienhäuser
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Die
Investitionen erhöhen die Bemessungsgrundlage für die
Gewinnkalkulation. Unterbleiben die notwendigen Investitionen
führt das zur langfristigen Schädigung des Rohrleitungsnetzes
und zum Abbau sozialversicherungspflichtiger Arbeitsplätze
im Handwerk.
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Der
Vertrag ist auf 28 Jahre geschlossen.
Wir
fordern den Senat von Berlin auf, die Konditionen der Rückabwicklung
der Teilprivatisierung der Berliner Wasserbetriebe offen
zu legen!
Wir wollen raus
aus dem Knebelvertrag!
Wir
forden RWE und Veolia auf, den Berlinern die Wasserbetriebe
zurückzugeben!
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