Die Gewerkschaft
verdi befürchtet, dass die EG-Dienstleistungsrichtlinie
auch in ihrer jetzt vorliegenden abgemilderten Fassung eine schwere
Bedrohung für die kommunalen Wasser- und Abwasserbetriebe
darstellen könnte. Zwar seien die Wasserver- und die Abwasserentsorgung
komplett aus dem Regelungsbereich der Dienstleistungsrichtlinie herausgenommen
worden (s. RUNDBR. 819/1). Dies gelte jedoch nur für das Kerngeschäft
der Wasser- und Abwasserbetriebe. Alle randständigen Geschäftsbereiche
in der Wasserver- und Abwasserentsorgung könnten gleichwohl
für das He-kunftslandsprinzip geöffnet werden. Wenn beispielsweise
die Zählerablesung und das Rechnungswesen ausgesourct werden,
könnten diese Randbereiche auf Billiganbieter übertragen
werden - zu den Konditionen, wie sie in den Herkunftsländern
dieser Billiganbieter gelten würden. Die Befürchtung von
verdi: Dann seien die bislang üblichen Qualitätsstandards
in der Wasser- und Abwasserbranche nicht mehr zu halten. Durch das
Wegbrechen der Randbereiche könnten die Wasser- und Abwasserbetriebe
von den Rändern her von privaten Dienstleistern kannibalisiert
werden.