Darf die Stadt
bei der Privatisierung des kommunalen Abwasserbetriebes den Verkaufserlös
einfach ihrem defizitären Haushalt gut
schreiben? Oder müssten die eingenommenen Millionenbeträge
gerechterweise an die Abwassergebühren- und -beitragszahlerInnen
ausgeschüttet werden. Denn diese haben schließlich über
ihre Beiträge und Gebühren den Aufbau des Abwasserbetriebes
finanziert, den jetzt die Stadt verkauft hat. Über diese Frage
wird derzeit in Braunschweig gestritten.
Die „Bürgerinitiative
zum Erhalt öffentlichen Eigentums“ hat den Verkauf der
Stadtentwässerung Braunschweig an VEOLIA (s. RUNDBR. 813/1)
zum An-lass genommen, diese Frage gerichtlich klären zu lassen.
Das Innenministerium in Hannover hat der Stadt inzwischen bestätigt,
dass sie rechtskonform gehandelt habe, als sie 112 von 115 Millionen
Euro aus dem Erlös aus der Privatisierung des Betriebs der
Stadtentwässerung in den allgemeinen Haushalt überführt
hat. Wie die BRAUNSCHWEI-GER ZTG. am 04.04.06 meldete, sind nur
die drei Millionen Euro, die nicht in den Haushalt übernommen
worden sind, von der Stadt zurückbehalten worden, um sie
zur Senkung von Abwassergebühren zu verwenden.
„Dies
war erforderlich geworden, nachdem die Kommunalaufsicht des Innenministeriums
entdeckt hatte, dass darauf möglicherweise
Ansprüche von Gebührenzahlern eingemeindeter Ortschaften
aus der Zeit vor der Gebietsreform 1974 bestehen könnten
und beitragsfinanzierte Teile des Kanalnetzes übersehen
worden waren.“
Der große
Rest des Geschäfts sei
aber kommunalaufsichtlich nicht zu beanstanden. Die Bürgerinitiative
gibt sich mit der Bescheinigung der Rechtmäßigkeit
der Übernahme der
112 Millionen Euro in den Haushalt aber nicht zufrieden.
Ob das in Ordnung sei oder nicht, entscheide nicht das
Innenministerium
oder
die Stadt, erklärte sie, sondern demnächst das
Verwaltungsgericht in einem Gebührenstreitverfahren.