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9. Mai 2006

 

 

 

 

 

 

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WasserInBürgerhand!

BBU-Wasserrundbrief, 22.4.2006

Braunschweiger Abwasserbetrieb:
Wem gehört der Verkaufserlös?

 

Darf die Stadt bei der Privatisierung des kommunalen Abwasserbetriebes den Verkaufserlös einfach ihrem defizitären Haushalt gut schreiben? Oder müssten die eingenommenen Millionenbeträge gerechterweise an die Abwassergebühren- und -beitragszahlerInnen ausgeschüttet werden. Denn diese haben schließlich über ihre Beiträge und Gebühren den Aufbau des Abwasserbetriebes finanziert, den jetzt die Stadt verkauft hat. Über diese Frage wird derzeit in Braunschweig gestritten.

Die „Bürgerinitiative zum Erhalt öffentlichen Eigentums“ hat den Verkauf der Stadtentwässerung Braunschweig an VEOLIA (s. RUNDBR. 813/1) zum An-lass genommen, diese Frage gerichtlich klären zu lassen. Das Innenministerium in Hannover hat der Stadt inzwischen bestätigt, dass sie rechtskonform gehandelt habe, als sie 112 von 115 Millionen Euro aus dem Erlös aus der Privatisierung des Betriebs der Stadtentwässerung in den allgemeinen Haushalt überführt hat. Wie die BRAUNSCHWEI-GER ZTG. am 04.04.06 meldete, sind nur die drei Millionen Euro, die nicht in den Haushalt übernommen worden sind, von der Stadt zurückbehalten worden, um sie zur Senkung von Abwassergebühren zu verwenden.

„Dies war erforderlich geworden, nachdem die Kommunalaufsicht des Innenministeriums entdeckt hatte, dass darauf möglicherweise Ansprüche von Gebührenzahlern eingemeindeter Ortschaften aus der Zeit vor der Gebietsreform 1974 bestehen könnten und beitragsfinanzierte Teile des Kanalnetzes übersehen worden waren.“

Der große Rest des Geschäfts sei aber kommunalaufsichtlich nicht zu beanstanden. Die Bürgerinitiative gibt sich mit der Bescheinigung der Rechtmäßigkeit der Übernahme der 112 Millionen Euro in den Haushalt aber nicht zufrieden. Ob das in Ordnung sei oder nicht, entscheide nicht das Innenministerium oder die Stadt, erklärte sie, sondern demnächst das Verwaltungsgericht in einem Gebührenstreitverfahren.


 
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