Niederlage für die Berliner Verbraucher: Das Verwaltungsgericht
verlangt von den Berliner Wasserbetrieben keine Offenlegung ihrer
Kalkulationen. Deshalb bleibt es wohl auch künftig das Betriebsgeheimnis
der mehrheitlich landeseigenen Gesellschaft, warum die Berliner höhere
Gebühren für Wasser und Abwasser bezahlen müssen als
die Bewohner von vielen anderen vergleichbaren Metropolen in Deutschland.
Das Urteil des
Verwaltungsgerichts begründete Sprecher Björn
Schäfer damit, dass die Wasserbetriebe auf dem Brandenburger
Markt im Wettbewerb zu anderen Anbietern stünden. Die Offenlegung
von Kalkulationen und Zahlen benachteilige das Unternehmen in dieser
Konkurrenz. Deshalb habe der Kläger keinen Anspruch auf Akteneinsicht.
Einfach machte sich das Gericht das Urteil nicht: „Aufgrund
der grundsätzlichen Bedeutung des Falles wurde eine Berufung
vor dem Oberverwaltungsgericht Berlin-Brandenburg zugelassen“,
sagte Schäfer. Denn in Berlin sind die Wasserbetriebe Monopolist
und Anstalt des Öffentlichen Rechts. Nach dem Informationsfreiheitsgesetz
müsste das Unternehmen deshalb eigentlich seine Akten öffnen,
wie jede andere Behörde auch.
„Wenn diese Rechtsprechung Bestand hat, dann ist das schöne
Informationsfreiheitsgesetz ein zahnloser Tiger für das Verhältnis
der Berliner zu den öffentlichen Ver- und Entsorgern“,
sagte Ludwig Burkardt, Vorstand des Verbandes Berlin-Brandenburger
Wohnungsunternehmen. Der BBU hatte die beiden Klagen gegen die Wasserbetriebe
und gegen die Senatsverwaltung angestrengt und wird voraussichtlich
Berufung einlegen.
Hintergrund:
In Berlin wurden die Wasserpreise seit 2003 um über
20 Prozent erhöht. Laut BBU zahlen Berliner Haushalte rund 500
Euro für Wasser und Abwasser im Jahr – 200 Euro mehr als
die Bewohner von München oder Köln. Der BBU möchte
durch eine Überprüfung der Kalkulationen klären, ob
in den Wassergebühren möglicherweise Kosten für Fehlinvestitionen
enthalten sein könnten, was die Prozessgegner bestreiten.
Stephan Natz,
Sprecher der Wasserbetriebe begrüßte das
Urteil: „Das Gericht hat unser Recht auf Wahrung und Schutz
der geschäftlichen Geheimnisse bestätigt“, sagte
er. Die Berliner Wasserbetriebe stünden in Brandenburg in scharfer
Konkurrenz zu anderen Anbietern ähnlicher technischer und kaufmännischer
Dienstleistungen.