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14. Juli 2007

 

 

 

 

 

 

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WasserInBürgerhand!

BBU-Wasserrundbrief, 2.7.2007

Volksbegehren zur Rekommunalisierung
der Berliner Wasserbetriebe

 


1999 wurden die Berliner Wasserbetriebe (BWB) als „Pilotprojekt“ und als „Schaufenster“ zur Eroberung des osteuropäischen „Wassermarktes“ teilprivatisiert: 49,9 Prozent der Berliner Wasserbetriebe gehören heute je zur Hälfte dem RWE-Konzern und dem französischen Wassermulti VEOLIA.

Der Konsortialvertrag zur Teilprivatisierung ist bis heute nicht veröffentlicht worden. Die trotzdem bekannt gewordenen Passagen belegen, dass sich der Berliner Senat in dem Vertrag auf eine „disproportionale Gewinnverteilung“ eingelassen hat: Notfalls muss die vertraglich vereinbarte Gewinnabführung an RWE und VEOLIA aus dem ohnehin hoch verschuldeten Berliner Landeshaushalt gedeckt werden.

Jetzt hat sich in Berlin eine Initiative etabliert, die sich für eine Rekommunalisierung der BWB engagiert. Maßgeblich war die Berliner Mietergemeinschaft mit 25.000 Mitgliedern, die sich u.a. zusammen mit dem „Berliner Wassertisch“ (attac, GRÜNE LIGA, Donnerstagskreis) jetzt in einer großen Allianz daran gemacht hat, mit einem Volksbegehren den ersten Schritt zur Rekommunalisierung einzuleiten.

Motto des Volksbegehrens „Schluss mit den Geheimverträgen - Wir Berliner wollen unser Wasser wieder zurück!“ Mit dem Volksbegehren soll eine Publikationspflicht in der Berliner Wasserwirtschaft festgeschrieben werden. Mit der Publikationspflicht soll dann eine Offenlegung des geheimen Konsortialvertrag durchgesetzt werden. Dann könnte der Vertrag juristisch im Hinblick auf seine Sittenwidrigkeit überprüft werden. Im nächsten Schritt würde die Einreichung einer Nichtigkeitsklage gegen den Vertrag erfolgen. Erst nach Aushebelung des Konsortialvertrags wäre der Weg zu einer halbwegs kostengünstigen Rekommunalisierung freigeräumt.

Dass man diesen umständlichen Weg zur Rekommunalisierung einschlägt, hat folgenden Hintergrund: Würde man geradewegs auf die Rekommunalisierung zusteuern, könnten RWE und VEOLIA die entgangenen Gewinne über die Restlaufzeit des Vertrages in Rechnung stellen. Ein direktes Volksbegehren zur Rekommunalisierung hätte schon deshalb erhebliche Haushaltsrelevanz. Aber Volksbegehren mit Haushaltsrelevanz sind nicht zulässig.

In der ersten Stufen müssen 20.000 Unterschriften in sechs Monaten gesammelt werden. Hat der Berliner Senat über die Zulässigkeit des Volksbegehrens entschieden, steht in einer zweiten Stufe die Sammlung von 170.000 Unterschriften an.

Am 3. Juni 2007 wurde beim Umweltfest der GRÜNEN LIGA in Berlin mit dem Sammeln der Unterschriften begonnen, um die Resonanz in der Bürgerschaft zu testen. Nach den sehr positiven Erfahrungen soll jetzt das Sammeln der Unterschriften in großem Stil fortgesetzt werden. Das Volksbegehren in Berlin erfolgt im Dreierpack: Gleichzeitig mit dem aquatischen Volksbegehren wurden zwei weitere Volksbegehren eingeleitet - und zwar gegen die Einführung von Studiengebühren und gegen die Privatisierung der Berliner Sparkassengesellschaft.

Mehr Infos im Internet unter:
www.unverkaeuflich.org
www.berliner-wassertisch.net


Transparenz beim Wasserwerkeverkauf!

Wenn beim Berliner Konsortialvertrag Transparenz durchgesetzt werden kann, gehen die Organisatoren davon aus, dass dies eine Signalwirkung auch für die anderen Bundesländer haben wird. Die Geheimhaltung von (Teil-)Privatisierungsverträgen wird dann künftig schwerer fallen, so die Hoffnung der Initiatoren des Volksbegehrens.

 




Der BBU-WASSER-RUNDBRIEF berichtet regelmäßig über die Angriffe auf die kommunale Daseinsvorsorge. Interessierte können kostenlose Ansichtsexemplare anfordern.

 

 
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