1999 wurden die Berliner
Wasserbetriebe (BWB) als „Pilotprojekt“ und als „Schaufenster“ zur
Eroberung des osteuropäischen „Wassermarktes“ teilprivatisiert:
49,9 Prozent der Berliner Wasserbetriebe gehören heute je zur Hälfte
dem RWE-Konzern und dem französischen Wassermulti VEOLIA.
Der
Konsortialvertrag zur Teilprivatisierung ist bis heute nicht veröffentlicht
worden. Die trotzdem bekannt gewordenen Passagen belegen, dass sich
der Berliner
Senat in dem Vertrag auf eine „disproportionale
Gewinnverteilung“ eingelassen hat: Notfalls muss die vertraglich
vereinbarte Gewinnabführung an RWE und VEOLIA aus dem ohnehin
hoch verschuldeten Berliner Landeshaushalt gedeckt werden.
Jetzt
hat sich
in Berlin eine Initiative etabliert, die sich für eine Rekommunalisierung
der BWB engagiert. Maßgeblich war die Berliner Mietergemeinschaft
mit 25.000 Mitgliedern, die sich u.a. zusammen mit dem „Berliner
Wassertisch“ (attac, GRÜNE LIGA, Donnerstagskreis) jetzt
in einer großen Allianz daran gemacht hat, mit einem Volksbegehren
den ersten Schritt zur Rekommunalisierung einzuleiten.
Motto
des Volksbegehrens „Schluss
mit den Geheimverträgen - Wir Berliner wollen unser Wasser
wieder zurück!“ Mit dem Volksbegehren soll eine Publikationspflicht
in der Berliner Wasserwirtschaft festgeschrieben werden. Mit der
Publikationspflicht soll dann eine Offenlegung des geheimen Konsortialvertrag
durchgesetzt
werden. Dann könnte der Vertrag juristisch im Hinblick auf
seine Sittenwidrigkeit überprüft werden. Im nächsten
Schritt würde die Einreichung einer Nichtigkeitsklage gegen
den Vertrag erfolgen. Erst nach Aushebelung des Konsortialvertrags
wäre
der Weg zu einer halbwegs kostengünstigen Rekommunalisierung
freigeräumt.
Dass
man diesen umständlichen Weg zur Rekommunalisierung
einschlägt,
hat folgenden Hintergrund: Würde man geradewegs auf die
Rekommunalisierung zusteuern, könnten RWE und VEOLIA die
entgangenen Gewinne über
die Restlaufzeit des Vertrages in Rechnung stellen. Ein direktes
Volksbegehren zur Rekommunalisierung hätte schon deshalb
erhebliche Haushaltsrelevanz. Aber Volksbegehren mit Haushaltsrelevanz
sind
nicht zulässig.
In
der ersten Stufen müssen 20.000 Unterschriften in sechs Monaten gesammelt
werden.
Hat der Berliner Senat über die Zulässigkeit des
Volksbegehrens entschieden, steht in einer zweiten Stufe
die Sammlung von 170.000
Unterschriften an.
Am
3. Juni 2007 wurde beim Umweltfest der GRÜNEN
LIGA in Berlin mit dem Sammeln der Unterschriften begonnen,
um die Resonanz in der Bürgerschaft
zu testen. Nach den sehr positiven Erfahrungen soll jetzt
das Sammeln der Unterschriften in großem Stil fortgesetzt
werden. Das Volksbegehren in Berlin erfolgt im Dreierpack:
Gleichzeitig
mit
dem aquatischen
Volksbegehren wurden zwei weitere Volksbegehren eingeleitet
- und zwar gegen die Einführung
von Studiengebühren und gegen die Privatisierung der
Berliner Sparkassengesellschaft.
Mehr
Infos im Internet unter:
www.unverkaeuflich.org
www.berliner-wassertisch.net
Transparenz beim Wasserwerkeverkauf!
Wenn beim
Berliner Konsortialvertrag Transparenz durchgesetzt werden kann,
gehen
die Organisatoren davon aus, dass dies eine
Signalwirkung
auch für die anderen Bundesländer haben wird. Die Geheimhaltung
von (Teil-)Privatisierungsverträgen wird dann künftig
schwerer fallen, so die Hoffnung der Initiatoren des Volksbegehrens.
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