aktualisiert:
12. März 2007
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WasserInBürgerhand!
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BBU-Wasserrundbrief,
23.2.2007
Mit
der Dürre
die EG-Wasser-Rahmenrichtlinie
austrocknen?
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Angesichts der
zunehmenden Dürrewahrnehmung und der eskalierenden Dürrediskussion
wird seitens der deutschen EU-Präsidentschaft bereits befürchtet,
dass der Wasser-Rahmenrichtlinie eine Dürre-Richtlinie gegenübergestellt
werden könnte. In der gemeinsamen Implementierungsstrategie
(CIS) der EU-Länder für die Wasser-Rahmenrichtlinie
haben Spanien und Frankreich bereits eine Arbeitsgruppe zur Bewältigung
von Dürrephänomenen initiiert. Den Initiatoren wird
unterstellt, mit dieser Arbeitsgruppe die Ziele der Wasser-Rahmenrichtlinie
aufweichen zu wollen. Die nächste EU-Präsidentschaft
wird Portugal übernehmen
- und für Portugal hat die Wasserknappheit absolute Priorität.
Insofern könnte im zweiten Halbjahr 2007 noch mehr Drive
in die Dürredebatte kommen. Der Generaldirektor der Generaldirektion
Umwelt der Europäischen Kommission, MOGENS PETER CARL, richtete
bereits mahnende Worte an die Befürworter von groß angelegten
Wasserüberleitungen zur Bekämpfung der Dürre:
"Wir müssen
zuerst die verfügbaren Wasserres-sourcen effizienter
nutzen und unseren Verbrauch senken, bevor wir immer neue Quellen
anzapfen."
Zudem
sei darauf zu achten, dass die schon vorhandene EU-Gesetzgebung
optimal zur
Verminderung der Klimaauswirkungen genutzt werde.
Zum Beispiel könnten Landwirte noch mehr zu einem sparsamen
Verbrauch ermuntert werden. „Die Gemeinsame Agrarpolitik
kann einen noch größeren Beitrag dazu leisten",
erläuterte
Generaldirektor CARL anlässlich einer Klimaanpassungskonferenz
Mitte Febr. 2007 in Berlin.
"Darüber
hinaus denkt die Europäische Kommission über
eine Reihe zusätzlicher Maßnahmen nach, wie
zum Beispiel eine europaweite Initiative zum Wassersparen
auch in allen anderen
Bereichen, wie Haushalte und Industrie."
Die
EG-Wasser-Rahmenrichtlinie mit ihrer flusseinzugsgebietsbezogenen
Bewirtschaftungsplanung biete schon heute eine
gute Ausgangsbasis für die Berücksichtigung
von Auswirkungen des Klimawandels in der wasserwirtschaftlichen
Planung. Die künftige Richtlinie über
die Bewertung und das Management von Hochwasserrisiken
(„EG-Hochwasserrichtlinie“,
s. RUNDBR. 816/4, 815/1-4),
die sich derzeit in Verhandlungen zwischen Rat und
Europäischem Parlament befindet,
werde auch die Berücksichtigung
von Auswirkungen des Klimawandels bei der Verschärfung
von Hochwasserrisiken vorsehen. CARL kündigte
noch für dieses
Jahr ein Grünbuch der Kommission zur Anpassung
an den Klimawandel sowie eine Mitteilung an Rat und
Europäisches Parlament zum
Problem der Wasserknappheit und zunehmender Dürreperioden
an.
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Der BBU-WASSER-RUNDBRIEF berichtet
regelmäßig über die Angriffe auf die kommunale Daseinsvorsorge.
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