Der
Deutsche Städte- und Gemeindebund rechnet auch für das
Jahr 2008 mit weitgehend konstanten Gebühren im Bereich der
Wasserver- und Abwasserentsorgung.
„Hierfür spricht die stabile Gebührenentwicklung der vergangenen
Jahre. So sind die Trinkwasserpreise in Deutschland im Jahre 2007 im Vergleich
zum Vorjahr um weniger als 1,5 Prozent gestiegen. Für Trinkwasser beliefen
sich die verbrauchsabhängigen Kosten pro Kubikmeter im Bundesdurchschnitt
auf etwa 1,70 Euro. Die durchschnittliche Preiserhöhung für Trinkwasser
für Haushaltskunden lag damit – wie schon in den Vorjahren - deutlich
unterhalb der Inflationsrate, so Dr. Gerd Landsberg, Hauptgeschäftsführer
des Deutschen Städte- und Gemeindebundes, heute in Berlin.
Dabei blieb
der Wasserpreis für Industriekunden in Deutschland
gegenüber dem Vorjahr sogar konstant. Auch im europäischen
Wasserpreisvergleich zeigt sich, dass Deutschland eine Vorreiterrolle
einnimmt. Zwar liegen die Trinkwasserpreise in Deutschland insgesamt
geringfügig höher als etwa in Großbritannien, Frankreich
oder Belgien. Als einziges europäisches Land weist Deutschland
aber langfristig sinkende Wasserpreise auf, während in anderen
Ländern kontinuierliche Gebührensteigerungen zu verzeichnen
sind. So sind die Wasserpreise für Industriekunden in Deutschland
in den vergangenen fünf Jahren um 2,5 Prozent gesunken, während
in Großbritannien (38,7 Prozent), Belgien (58,6 Prozent) und
Frankreich (15,3 Prozent) im Vergleichszeitraum zum Teil deutliche
Preissteigerungen zu Buche schlugen.
Auch im Bereich
der Abwasserentsorgung ist in Deutschland eine stabile Gebührenentwicklung zu beobachten. Die durchschnittliche Gebührenerhöhung
im Bereich der Abwasserbeseitigung betrug in den Jahren 2005 und
2006 lediglich ca. 1,6%. Die Bürger mussten somit im Mittel
lediglich 35 Cent für die Ableitung und Behandlung des Schmutz-
und Niederschlagswassers pro Tag und Einwohner ausgeben. Für
den Abrechnungszeitraum 2007 und auch für 2008 erwartet der
DStGB eine vergleichbare Gebührenentwicklung. Dabei, so Landsberg,
müsse auch berücksichtigt werden, dass Städte und
Gemeinden mit jährlichen Investitionen von ca. 5 Milliarden
Euro einen wichtigen Beitrag zur Qualitätssicherung der öffentlichen
Abwasserbeseitigung in Deutschland leisten.
Mit Blick auf
die zum Teil erheblichen Gebührenunterschiede
bei der Wasserver- und auch der Abwasserentsorgung wies Landsberg
darauf hin, dass Städte und Gemeinden mit Wasser- und Abwasserentgelten
grundsätzlich keine Gewinne erzielen dürfen, sondern alle
laufenden Kosten abzudecken haben, die ihnen im Rahmen der Aufgabenerledigung
selbst entstehen oder ihnen von Wasserverbänden in Rechnung
gestellt werden. Hierzu zählen die laufenden Kosten der Unterhaltung
und des Ausbaus der Anlagen, der Kanalnetze, der Pumpwerke, Regenrückhaltebecken
sowie von Wassergewinnungsanlagen. Diese Kosten fallen insbesondere
im ländlichen Raum aufgrund der Anlagengrößen sowie
der topographischen und geografischen Verhältnisse der Gemeinden
sehr unterschiedlich aus.
Landsberg warnte
davor, auf Grund der zum Teil erheblichen Preisunterschiede, insbesondere
bei der Wasserversorgung politisch die falschen Schlüsse
zu ziehen.
Untersuchungen
zeigten, dass Wasser oftmals in Regionen mit vielen und kleinteiligen
Wasserbetrieben
fernab großer Konzerne am
preisgünstigsten sei. Dies mache deutlich, dass die Organisation
und Kontrolle der Wasserversorgung in der Verantwortung der Kommunen
am besten aufgehoben sei. Denn nur solange die Wasserversorgungsnetze
im vollständigen Eigentum und Kontrolle der Städte und
Gemeinden sind, unterliegt die Preiskalkulation auch der vollständigen
demokratischen Kontrolle.