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31. Oktober 2007

 

 

 

 

 

 

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WasserInBürgerhand!

BBU-Wasserrundbrief, 8.10.2007

Will die Türkei ihre Flüsse
und Seen „privatisieren“?

 

 

Die Türkei wolle ihre Flüsse an Privatunternehmen verkaufen, war letzthin im Internet zu lesen („Rivers to be privatized as a solution to water crisis“ - 01.08.07). Die Meldung zirkulierte sogleich in der alternativen Wasserszene. Eine genauere Lektüre der Meldung zeigt jedoch, dass in der Nachricht einige Begrifflichkeiten missverständlich durcheinander gewürfelt worden waren.

Grund der Denkspiele in der türkischen Regierung war die außergewöhnliche Dürre im Frühjahr und Sommer 2006. Wasserkraftwerke konnten nur noch mit reduzierte Leistung betrieben werden oder mussten mangels Wasserdurchfluss ganz abgestellt werden. Zeitweise Stromsperren waren die Folge, was die boomende Wirtschaft in der Türkei besonders traf. Gewarnt wurde, dass größere Stromausfälle sich katastrophal auf die Wirtschaft auswirken könnten. Betroffen vom Strommangel sind auch touristische Küstenregionen wie die Gegend um Antalya. Hier nimmt im Sommer mit den Touristen die Zahl der Menschen stark zu, Hotels gelten als große Stromverbraucher.

Die Türkei liegt nach China, Indien und Brasilien an vierter Stelle bei der jährlichen Zunahme des Energieverbrauchs. Um die Wasserkraftnutzung effizienter zu gestalten, kündigte HILMI GÜLER, der Minister für Energie und natürliche Ressourcen, an, die Nutzungsrechte an 12-13 Flüssen zu verkaufen. Damit will der türkische Staat über 3 Milliarden US-Dollar einnehmen. Die Nutzungsrechte an Flüssen und Seen sollen für 49 Jahre an Privatunternehmen verkauft werden, um so die mit der Klimaerwärmung und mangelnder Vorsorge entstandene Energieknappheit zu bewältigen. Auch das Trinkwasser und Wasser zur Bewässerung sollen dann die Privatunternehmen bereitstellen. Der Verkauf von Konzessionen ist allerdings keine direkte „Privatisierung von Flüssen“, sondern eine Art Konzessionsvergabe, wie sie für Wasserkraftunternehmen und Wasserwerke auch an hiesigen Flüssen üblich ist. Dadurch, dass der Staat einem Energieunternehmen die zeitlich beschränkte Nutzung der Wasserkraft - beispielsweise an Donau oder Rhein - erlaubt, muss das betreffende Unternehmen einen entsprechenden finanziellen Ausgleich leisten.

In der Türkei ist nach bisherigen Überlegungen vorgesehen, die Konzessionen unter Wettbewerbsbedingungen an interessierte Unternehmen im In- und Ausland auszuschreiben. Kriterium für die Konzessionsvergabe soll u.a. sein, wer die Staudämme in kürzester Zeit zu den geringsten Kosten errichten kann. Die Vergabe von Konzessionen über eine Laufzeit von 29 Jahre soll beispielsweise am Euphrat 950 Mio. US-$ und am Tig-ris 650 Mio. US-$ einbringen.

 


Der BBU-WASSER-RUNDBRIEF berichtet regelmäßig über die Angriffe auf die kommunale Daseinsvorsorge. Interessierte können kostenlose Ansichtsexemplare anfordern.

 

 
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