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14. Juli 2007

 

 

 

 

 

 

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WasserInBürgerhand!

BBU-Wasserrundbrief, 2.7.2007

 

verdi: "Abwasser muss hoheitlich bleiben!"

 


Auf ihrer zweiten Bundesfachgruppenkonferenz Wasserwirtschaft am 10. Mai 2007 hat sich verdi „grundsätzlich“ zum Erhalt einer öffentlich verfassten Wasserwirtschaft bekannt. [„Grundsätzlich“ bedeutet, dass Ausnahmen nicht ausgeschlossen sind.]

Insbesondere spricht sich die Gewerkschaft dafür aus, dass die Abwasserentsorgung hoheitlich bleiben soll. Die Unterwerfung der Abwasserentsorgung unter die Mehrwertsteuerpflichtigkeit (s. Rundbrief 848/2, 843/2, 828/2, 821/1-2, 771/2-3) wird in diesem Zusammenhang abgelehnt. Ferner wird gefordert, dass der Kennzahlen- und Prozessvergleich in den Wasser- und Abwasserbetrieben („Benchmarking“) künftig mit einer starker Beteiligungsorientierung (Partizipation der Trinkwasserkonsumenten und Abwassergebührenzahler) zu erfolgen hat.

Angesichts zunehmender Tendenzen zur Ausgliederung ganzer Betriebsteile („Outsourcing“) verlangt verdi eine Tariftreueerklärung auch für Subunternehmen. Der Aufspaltung der Produktion und der Netze in der Strom- und Gasversorgung („Unbundling“) steht die Gewerkschaft kritisch gegenüber - vor allem wenn das Unbundling auch auf die Wasserversorgungsnetze ausgedehnt werden sollte. Befürchtet wird dann die Zerstörung der bislang gewährleisteten Einheit von Gewinnung, Verteilung und Endkundenversorgung in der Trinkwasserversorgung.

Hinsichtlich der EU-Wasserwirtschaftspolitik wird verdi von der Sorge umgetrieben, dass die EU-Dienstleistungsrichtlinie der Gefahr des Eindringens von Billiganbietern in ausgegliederten Bereichen keinen Riegel vorgeschoben hat (s. RB 822/1 819/1). verdi verlangt deshalb eine weitest gehende Definition des Kerngeschäfts, um eine Welle des Outsourcings zu verhindern.

Auf der Forderungsliste von verdi steht auch der Schutz von öffentlich-rechtlichen Wasser- und Abwassergesellschaften (public-privat-partnerships). Die „Inhouse“-Urteile des Europäischen Gerichtshof (EuGH) zur Einschränkung des Bewegungsspielraums von ppp-Gesellschaften (s. RB 848/1, 837/1-3, 835/1-2, 819/1-2, 786/1, 787/2, 787/1) werden abgelehnt.

Aus den EuGH-Urteilen die Konsequenz zu ziehen, ppp-Gesellschaften wieder komplett zu rekommunalisieren, wäre in den Augen von verdi nicht opportun. Statt einer Rekommunalisierung würde dann eher der Komplettverkauf der bislang nur teilprivatisierten Wasser- und Abwasserbetriebe drohen. Insofern wäre der Schutz der ppp-Gesellschaften vor den Angriffen des EuGH eine pragmatische Forderung.

Zu vermuten ist, dass die Forderung nach einer „Rekommunalisierung“ der teilprivatisierten Wasser- und Abwasserbetriebe in den verdi-Reihen nicht mehrheitsfähig sein dürfte. Schließlich sind auch Betriebsangehörige von (teil-) privatisierten Wasser- und Abwassergesellschaften in verdi organisiert.

Ausführlich über die wasserwirtschaftlichen verdi-Positionen berichtet der verdi-report Ver- und Entsorgung 01/2007, der angefordert werden kann beim

verdi-Fachbereich Ver- und Entsorgung
Paula-Thide-Ufer 10
10179 B e r l i n
E-Mail: mathias.ladstaetter@verdi.de

 


Der BBU-WASSER-RUNDBRIEF berichtet regelmäßig über die Angriffe auf die kommunale Daseinsvorsorge. Interessierte können kostenlose Ansichtsexemplare anfordern.

 

 
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