Auf ihrer zweiten
Bundesfachgruppenkonferenz Wasserwirtschaft am 10. Mai 2007 hat sich
verdi „grundsätzlich“ zum Erhalt einer öffentlich
verfassten Wasserwirtschaft bekannt. [„Grundsätzlich“ bedeutet,
dass Ausnahmen nicht ausgeschlossen sind.]
Insbesondere
spricht sich die Gewerkschaft dafür aus, dass die Abwasserentsorgung
hoheitlich bleiben soll. Die Unterwerfung der Abwasserentsorgung unter
die Mehrwertsteuerpflichtigkeit
(s. Rundbrief 848/2, 843/2, 828/2, 821/1-2, 771/2-3) wird
in diesem Zusammenhang abgelehnt. Ferner wird gefordert, dass der
Kennzahlen-
und Prozessvergleich
in den Wasser- und Abwasserbetrieben („Benchmarking“)
künftig
mit einer starker Beteiligungsorientierung (Partizipation der Trinkwasserkonsumenten
und Abwassergebührenzahler) zu erfolgen hat.
Angesichts
zunehmender Tendenzen zur Ausgliederung ganzer Betriebsteile („Outsourcing“)
verlangt verdi eine Tariftreueerklärung auch für Subunternehmen.
Der Aufspaltung der Produktion und der Netze in der Strom- und Gasversorgung
(„Unbundling“) steht die Gewerkschaft kritisch gegenüber
- vor allem wenn das Unbundling auch auf die Wasserversorgungsnetze
ausgedehnt werden sollte. Befürchtet wird dann die Zerstörung
der bislang gewährleisteten Einheit von Gewinnung, Verteilung
und Endkundenversorgung in der Trinkwasserversorgung.
Hinsichtlich
der EU-Wasserwirtschaftspolitik
wird verdi von der Sorge umgetrieben, dass die EU-Dienstleistungsrichtlinie
der Gefahr des Eindringens von Billiganbietern in ausgegliederten
Bereichen keinen Riegel vorgeschoben hat (s.
RB 822/1 819/1). verdi
verlangt deshalb
eine weitest gehende Definition des Kerngeschäfts, um eine
Welle des Outsourcings zu verhindern.
Auf
der Forderungsliste von verdi
steht auch der Schutz von öffentlich-rechtlichen Wasser-
und Abwassergesellschaften (public-privat-partnerships). Die „Inhouse“-Urteile
des Europäischen
Gerichtshof (EuGH) zur Einschränkung des Bewegungsspielraums
von ppp-Gesellschaften (s. RB 848/1, 837/1-3,
835/1-2, 819/1-2, 786/1, 787/2,
787/1) werden abgelehnt.
Aus
den EuGH-Urteilen die Konsequenz zu ziehen, ppp-Gesellschaften wieder
komplett zu rekommunalisieren,
wäre
in den Augen von verdi nicht opportun. Statt einer Rekommunalisierung
würde
dann eher der Komplettverkauf der bislang nur teilprivatisierten
Wasser- und Abwasserbetriebe drohen. Insofern wäre der
Schutz der ppp-Gesellschaften vor den Angriffen des EuGH eine
pragmatische
Forderung.
Zu
vermuten ist, dass die Forderung nach einer „Rekommunalisierung“ der
teilprivatisierten Wasser- und Abwasserbetriebe in den verdi-Reihen
nicht mehrheitsfähig sein dürfte. Schließlich
sind auch Betriebsangehörige
von (teil-) privatisierten Wasser- und Abwassergesellschaften
in verdi organisiert.
Ausführlich über
die wasserwirtschaftlichen verdi-Positionen berichtet der verdi-report
Ver- und Entsorgung
01/2007, der angefordert
werden kann beim
verdi-Fachbereich
Ver- und Entsorgung
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10179 B e r l i n
E-Mail: mathias.ladstaetter@verdi.de