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14. März 2008

 

 

 

 

 

 

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WasserInBürgerhand!

Berlin-online, 4.3.200

 

Volksbegehren zu Wasserbetrieben
nicht zugelassen

Körting: Transparenz hat Grenzen

 

Der Senat hat den Antrag auf Zulassung eines Volksbegehrens für den Rückkauf der Berliner Wasserbetriebe (BWB) und die Offenlegung sämtlicher Verträge für unzulässig erklärt. Mit 36 000 gültigen Unterschriften seien die formalen Voraussetzungen zwar erfüllt worden, doch der vorgelegte Gesetzesentwurf sei verfassungswidrig, sagte Innensenator Erhart Körting (SPD) am Dienstag. «Der Landesgesetzgeber würde ein solches Gesetz nicht ohne Verstoß gegen die Verfassung beschließen können», fügte er hinzu.

Das Volksbegehren fordert die vorbehaltlose Offenlegung aller Verträge zwischen dem Land Berlin und privaten Unternehmen in Bezug auf die Kernbereiche der Wasserwerke und Preiskalkulationen. Sofern die Veröffentlichung nicht innerhalb von drei Monaten erfolge, sollten die Verträge nach Ansicht der Initiatoren für unwirksam erklärt werden.

Nach Ansicht von Körting wäre ein solches Gesetz mit dem Grundgesetz nicht vereinbar, denn es würde in die freie Entfaltung der Persönlichkeitsrechte eingreifen. Die Geheimhaltungsinteressen von Privaten würden außer Acht gelassen, zudem verstoße das Gesetz gegen Vertrauensschutz und Eigentumsgarantie.

Körting betonte, dass ein solcher Vorstoß nicht nur auf die Berliner Wasserbetriebe bezogen sei: «Es ist eine Frage aller Verträge des Landes Berlin.» Er sei der Überzeugung, dass diese Entscheidung die richtige Antwort sei. Es gebe «Grenzen der Transparenz», fügte Körting hinzu. Die Initiatoren des Volksbegehrens kündigten bereits an, gegen die Entscheidung des Senats vor dem Berliner Verfassungsgericht Einspruch zu erheben.

In der ersten Stufe des Volksbegehrens zum Rückkauf der 1999 teilprivatisierten Wasserbetriebe waren rund 15 000 Unterschriften mehr als notwendig gesammelt worden. Sie wurden Anfang Februar dem Landeswahlleiter übergeben. Mit der Aktion unter dem Motto «Schluss mit Geheimverträgen - Wir Berliner wollen unser Wasser zurück» sollen nach Angaben der Bürgerinitiative «Berliner Wassertisch» die Voraussetzungen für eine «kostengünstige» Aufhebung der Teilprivatisierung geschaffen werden.

Vor neun Jahren hatten die Konzerne RWE und Veolia 49,9 Prozent der Anteile erworben. Seither sind die Preise mehrfach gestiegen, so dass Wasser in Berlin im Vergleich der deutschen Großstädte mittlerweile am teuersten ist. Hintergrund ist, dass das Land den privaten Miteigentümern jährlich eine genau festgelegte Verzinsung des «betriebsnotwendigen Eigenkapitals» garantieren muss.

Linke-Landeschef Klaus Lederer begründete die Entscheidung des Senats damit, dass sich die damalige große Koalition verpflichtet habe, über den Inhalt der Verträge «absolutes Stillschweigen» zu bewahren. Die Linke habe dies seinerzeit scharf kritisiert. Eine Verfassungsklage sei aber «weitgehend erfolglos» geblieben.

Dagegen warfen die Grünen dem Senat vor, Transparenz in der Wasserwirtschaft zu verhindern. Mit der Ablehnung des Volksbegehrens bediene die Koalition die Interessen der privaten Anteilseigner, kritisierte die Abgeordnete Heidi Kosche. Die Offenlegung der Verträge sei «zwingend erforderlich», damit die Dokumente öffentlich auf ihre Rechtmäßigkeit überprüft werden könnten.

 
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