Der
Senat hat den Antrag auf Zulassung eines Volksbegehrens für den
Rückkauf der Berliner Wasserbetriebe (BWB) und die Offenlegung
sämtlicher Verträge für unzulässig erklärt.
Mit 36 000 gültigen Unterschriften seien die formalen Voraussetzungen
zwar erfüllt worden, doch der vorgelegte Gesetzesentwurf sei verfassungswidrig,
sagte Innensenator Erhart Körting (SPD) am Dienstag. «Der
Landesgesetzgeber würde ein solches Gesetz nicht ohne Verstoß gegen
die Verfassung beschließen können», fügte er
hinzu.
Das
Volksbegehren fordert die vorbehaltlose Offenlegung aller Verträge
zwischen dem Land Berlin und privaten Unternehmen in Bezug auf die Kernbereiche
der Wasserwerke und Preiskalkulationen. Sofern die Veröffentlichung
nicht innerhalb von drei Monaten erfolge, sollten die Verträge nach
Ansicht der Initiatoren für unwirksam erklärt werden.
Nach
Ansicht von Körting wäre ein solches Gesetz mit dem Grundgesetz
nicht vereinbar, denn es würde in die freie Entfaltung der Persönlichkeitsrechte
eingreifen. Die Geheimhaltungsinteressen von Privaten würden außer
Acht gelassen, zudem verstoße das Gesetz gegen Vertrauensschutz
und Eigentumsgarantie.
Körting betonte, dass ein solcher Vorstoß nicht nur auf die
Berliner Wasserbetriebe bezogen sei: «Es ist eine Frage aller Verträge
des Landes Berlin.» Er sei der Überzeugung, dass diese Entscheidung
die richtige Antwort sei. Es gebe «Grenzen der Transparenz»,
fügte Körting hinzu. Die Initiatoren des Volksbegehrens kündigten
bereits an, gegen die Entscheidung des Senats vor dem Berliner
Verfassungsgericht Einspruch zu erheben.
In
der ersten Stufe des Volksbegehrens zum Rückkauf der 1999 teilprivatisierten
Wasserbetriebe waren rund 15 000 Unterschriften mehr als notwendig gesammelt
worden. Sie wurden Anfang Februar dem Landeswahlleiter übergeben.
Mit der Aktion unter dem Motto «Schluss mit Geheimverträgen
- Wir Berliner wollen unser Wasser zurück» sollen nach Angaben
der Bürgerinitiative «Berliner Wassertisch» die Voraussetzungen
für eine «kostengünstige» Aufhebung der
Teilprivatisierung geschaffen werden.
Vor
neun Jahren hatten die Konzerne RWE und Veolia 49,9 Prozent der Anteile
erworben. Seither sind die Preise mehrfach gestiegen,
so
dass Wasser
in Berlin im Vergleich der deutschen Großstädte mittlerweile
am teuersten ist. Hintergrund ist, dass das Land den privaten Miteigentümern
jährlich eine genau festgelegte Verzinsung des «betriebsnotwendigen
Eigenkapitals» garantieren muss.
Linke-Landeschef
Klaus Lederer begründete die Entscheidung des Senats
damit, dass sich die damalige große Koalition verpflichtet
habe, über
den Inhalt der Verträge «absolutes Stillschweigen» zu
bewahren. Die Linke habe dies seinerzeit scharf kritisiert.
Eine Verfassungsklage sei aber «weitgehend erfolglos» geblieben.
Dagegen
warfen die Grünen dem Senat vor, Transparenz in der Wasserwirtschaft
zu verhindern. Mit der Ablehnung des Volksbegehrens bediene die Koalition
die Interessen der privaten Anteilseigner, kritisierte die Abgeordnete
Heidi Kosche. Die Offenlegung der Verträge sei «zwingend erforderlich»,
damit die Dokumente öffentlich auf ihre Rechtmäßigkeit überprüft
werden könnten.